Scheinselbstständigkeit: Info-Guide für deine Honorarkräfte

03. Februar 2026 Lesedauer: 5:00 Minuten
Yogaklasse
 



Bist du Studiobetreiber und arbeitest mit Honorarkräften zusammen?

Dann stehst du wahrscheinlich gerade vor einer Situation, die sich alles andere als leicht anfühlt.

Die rechtlichen Anforderungen rund um das Thema Scheinselbstständigkeit haben sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Gleichzeitig hängt dein Studioalltag oft von genau den Honorarkräften ab, mit denen du seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeitest.

Viele Studios erleben aktuell genau das:



Das ist nachvollziehbar.

Denn aus Sicht vieler Honorarkräfte „funktioniert doch alles“ – und niemand verändert gern ein Modell, das sich im Alltag bewährt hat. Genau hier soll dieser Beitrag unterstützen.

Der folgende Text richtet sich an deine Honorarkräfte. Er erklärt verständlich, warum sich die rechtlichen Rahmenbedingungen verändert haben, warum Studios handeln müssen und warum sich diese Veränderungen nicht gegen die Lehrer und Kurstrainer richten, sondern die Zusammenarbeit überhaupt erst weiterhin ermöglichen sollen.

Du kannst diesen Artikel:



Warum dieser Artikel für dich als Honorarkraft wichtig ist:

Wenn du auf Honorarbasis in Studios arbeitest, hast du das Thema Scheinselbstständigkeit wahrscheinlich schon gehört. Vielleicht aber eher am Rand. Vielleicht verbunden mit Unsicherheit, Gerüchten oder der Hoffnung, dass „das schon wieder vorbeigeht“.

Die Realität ist: Scheinselbstständigkeit ist kein kurzfristiger Aufreger, sondern ein strukturelles Thema, das die Yoga‑, Pilates‑, Tanz- und Fitnessbranche auch 2026 und darüber hinaus begleiten wird.

Dieser Artikel richtet sich bewusst an dich als Honorarkraft. Nicht, um Angst zu machen – sondern um dir zu helfen:




Aber eins steht fest:
"Ich habe doch mehrere Jobs und bin dadurch selbstständig!" reicht nicht mehr aus, um Scheinselbstständigkeit zu verhindern.


Was Scheinselbstständigkeit eigentlich bedeutet

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand offiziell selbstständig arbeitet, tatsächlich aber wie eine angestellte Person eingebunden ist. Der rechtliche Begriff dafür lautet abhängige Beschäftigung.

Wichtig zu wissen:




Entscheidend ist immer das Gesamtbild der tatsächlichen Zusammenarbeit im Studioalltag.

Typische Anzeichen, die kritisch sind:




Das Problem daran:
Von außen unterscheidet sich deine Tätigkeit kaum noch von der eines angestellten Lehrers/ Kurstrainers.


Was passiert, wenn bei einer Prüfung Scheinselbstständigkeit festgestellt wird?

Diese Frage wird oft verdrängt – ist aber zentral für das Verständnis, warum Studios aktuell handeln müssen und warum Veränderungen in der Zusammenarbeit nicht optional sind.

Wird im Rahmen einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine abhängige Beschäftigung festgestellt, hat das konkrete rechtliche und finanzielle Konsequenzen – für beide Seiten.

Konsequenzen für das Studio



Wichtig zu wissen: Das Studio trägt den Großteil dieser Beiträge – auch dann, wenn man jahrelang von einer selbstständigen Zusammenarbeit ausgegangen ist.

Konsequenzen für dich als Honorarkraft
Auch wenn viele denken, nur das Studio sei betroffen: Das stimmt so nicht.

Mögliche Folgen für dich:



Merke: Wenn Studios Veränderungen verlangen, geschieht das also nicht aus Sparsamkeit oder Bequemlichkeit – sondern um genau diese Szenarien zu vermeiden und die Zusammenarbeit überhaupt fortführen zu können.


Warum gerade Yoga-, Tanz- & Fitnessstudios besonders betroffen sind

Diese Branchen leben seit Jahren von flexiblen Modellen:
  • Honorarlehrer:innen sorgen für ein vielfältiges Kursangebot
  • flexible Arbeitsmodelle
  • wenig Bürokratie für beide Seiten



Das ist grundsätzlich nicht verboten.
Problematisch wird es dort, wo Selbstständigkeit nur auf dem Papier existiert.

Gerade Gruppenformate, feste Kurspläne und standardisierte Abläufe gelten rechtlich als besonders sensibel – selbst dann, wenn Studio und Honorarkraft gut miteinander arbeiten und zufrieden sind.


Das „Herrenberg‑Urteil“ als Wendepunkt

Mit dem sogenannten Herrenberg‑Urteil (auch Musiklehrer-Urteil genannt) hat sich die rechtliche Bewertung deutlich verändert und verschärft.

Seitdem gilt noch klarer:
Je weniger unternehmerische Freiheit und je geringer das wirtschaftliche Risiko, desto höher das Risiko einer Scheinselbstständigkeit.

Neben den bereits genannten kritischen Punkten, wird aktuell besonders geprüft:

  • Wer bestimmt Zeit, Ort und Honorar?
  • Wer trägt das Risiko bei Kursausfällen?
  • Wer stellt Raum und Material und zu welchen Bedingungen?
  • Wer organisiert die Vertretung und rechnet mit dieser ab?
  • Wer hat das Vertragsverhältnis mit dem Teilnehmer?



Viele Modelle, die jahrelang funktioniert haben, halten dieser strengeren Prüfung heute nicht mehr stand.


Übergangsregelung als Startschuss

Seit Anfang 2025 gibt es eine Übergangsregelung (§ 127 SGB IV), die bis Ende 2026 gilt. Sie soll Studios und selbstständigen Lehrkräften Zeit geben, ihre Modelle zu überprüfen und anzupassen.

Wichtig:
  • Diese Regelung ist kein Freibrief.
  • Sie schützt nicht dauerhaft vor Prüfungen.
  • Sie macht problematische Modelle nicht automatisch legal.



Die Übergangsregelung gibt Zeit – löst das Problem aber nicht.
Nach Ablauf der Übergangsregelung ist mit noch strengeren Prüfungen zu rechnen.


Die wichtigste Erkenntnis für dich als Honorarkraft:

Nicht der Vertrag entscheidet – sondern die Art und Weise der Zusammenarbeit mit dem Studio.

In Prüfungen wird immer das Gesamtbild betrachtet:

  • deine unternehmerische Freiheit (= was darfst du alles entscheiden)
  • Einbindung in die Studioorganisation
  • dein Außenauftritt
  • dein wirtschaftliches Risiko (= zahlst du Miete, gibt es eine Ausfallgebühr, …)
  • die tatsächliche Umsetzung.



Ein gut formulierter Vertrag kann Risiken senken – aber nur, wenn er auch gelebt wird.


FAQ von Honorarkräften

Stimmt es, dass es eigentlich keine selbstständigen Lehrer mehr geben soll?

Nein.
Auch der Gesetzgeber geht ausdrücklich davon aus (siehe Gesetzesbegründung zur Übergangsregelung), dass Lehrtätigkeiten weiterhin selbstständig ausgeübt werden können – natürlich abhängig von der konkreten Ausgestaltung.

Aber: Selbstständigkeit muss heute klarer, unternehmerischer und konsequenter gelebt werden als früher.


Warum sagen anderer Anwälte, dass eine Zusammenarbeit mit Honorarkräfte gar nicht mehr geht?

Es gibt unterschiedliche juristische Einschätzungen, da es an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.

Einige Kollegen vertreten einen sehr strengen Ansatz und empfehlen pauschal eine Anstellung, um 100%ige Rechtssicherheit zu erreichen.

Es gibt jedoch auch einen differenzierten, risikoorientierten, aber branchenspezifischen Ansatz, der stärker auf den Einzelfall abstellt.


Das hat doch jahrelang niemanden gestört, wozu jetzt der ganze Aufwand?

Weil sich die rechtlichen Maßstäbe verändert haben.

Scheinselbstständigkeit wird nicht danach beurteilt,
  • wie lange ein Modell existiert
  • oder ob es früher nie beanstandet wurde sondern danach, ob es heute den geltenden Kriterien entspricht.



Selbstständig bleiben – aber richtig

Eine selbstständige Tätigkeit als Lehrer oder Kurstrainer immer noch möglich. Aber sie funktioniert nur, wenn sie wirklich unternehmerisch ausgestaltet ist.

Problematisch wird es dort, wo versucht wird, das Beste aus beiden Welten mitzunehmen: maximale Sicherheit wie im Angestelltenverhältnis, bei gleichzeitiger Freiheit einer Selbstständigkeit.

Wichtig zu wissen: Wer 100%ige Rechtssicherheit haben will, muss sich anstellen lassen.


Warum Studios Dinge ändern müssen

Viele Studios stehen aktuell unter hohem Prüfungsdruck.
Wenn Studios Strukturen ändern (z. B. Honorar, Organisation, Vertretungen, Raumnutzung), dann tun sie das nicht gegen dich, sondern um die Zusammenarbeit überhaupt weiterhin möglich zu machen.

Je besser du das rechtliche Umfeld verstehst, desto leichter fällt es,
  • Veränderungen mitzutragen
  • neue Modelle mitzugestalten
  • deine eigene Selbstständigkeit langfristig zu sichern



Weiterführende Infos

Wenn du tiefer einsteigen möchtest:

Podcast


Blogartikel



Fazit
Scheinselbstständigkeit ist kein Randthema mehr.

Für Honorarkräfte bedeutet das nicht automatisch das Ende der Selbstständigkeit – aber das Ende von unklaren, halbherzig gelebten Modellen.

Wer sich jetzt informiert, mitdenkt und bereit ist, Selbstständigkeit auch unternehmerisch zu leben, hat weiterhin Gestaltungsspielraum.


Viele sportliche Grüße

Astrid & Julia



Julia Ruch
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Inhaberin der aktivKANZLEI
und aktive Triathletin

aktivKANZLEI
j.ruch@aktivkanzlei.de


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