Scheinselbstständigkeit: Das Problem „Vertreterregelung“
13. Mai 2025Lesedauer: 3:30 Minuten
Warum die Vertretungsregelung so wichtig ist
Wenn du in den letzten Monaten das Gefühl hattest, dass sich alles nur noch um das Thema Scheinselbstständigkeit bei Kurstrainern und Yogalehrern dreht – willkommen in unserem Leben.
Wir sprechen mittlerweile jede Woche mit Studiobetreibern, die dieselben Herausforderungen haben: Was ist noch erlaubt? Was ist riskant? Und wie kann ich meiner Honorarkraft klar machen, dass sie sich wie ein Unternehmer verhalten muss?
Die gute Nachricht zuerst:
Die Übergangsregelung gibt dir Luft zum Atmen.
Das heißt, du hast bis Ende 2026 Zeit, dein Studiokonzept und die Zusammenarbeit mit deinen Honorarkräften anzupassen, ohne Angst vor Nachzahlungen von Sozialabgaben haben zu müssen.
Aber jetzt kommt’s:
Was vielen nicht klar ist – und was wir auch ehrlich so benennen müssen: Es gibt bei diesem Thema keine 100%ige Rechtssicherheit. Wer diese will, hat nur die Möglichkeit die Honorarkräfte anzustellen.
Das kommt daher, dass es keine gesetzlich verbindliche Definition von Scheinselbstständigkeit gibt.
Es gibt keinen offiziellen Kriterienkatalog, an dem man sich orientieren kann. Jeder Einzelfall wird geprüft, bewertet, abgewogen. Und genau das macht es so gefährlich und kann im Ernstfall richtig teuer werden.
Und genau da setzen wir von der aktivKANZLEI an!
Wir haben alle bekannten Kriterien, die von der DRV, den Spitzenverbänden der Krankenkassen sowie aus gerichtlichen Entscheidungen stammen, zusammengetragen, analysiert und bewertet.
Ergebnis?
Ein Beratungskonzept, das sich nicht auf pauschale Ratschläge verlässt, sondern deine individuelle Studiorealität abbildet. Mit Honorarverträgen, die das Risiko auf ein Minimum senken – ohne dein ganzes Studiokonzept umzubauen.
Die Kette der Argumente – und warum du möglichst viele Perlen brauchst
Vielleicht hilft dir dieses Bild:
Stell dir die rechtliche Sicherheit wie eine Kette vor. Jede Perle ist ein Kriterium, das du erfüllst – ein Argument für die Selbstständigkeit deiner Honorarkraft.
Je mehr Perlen auf deiner Kette sind, desto stabiler ist sie. Und desto schwerer hat es die DRV, dir Scheinselbstständigkeit nachzuweisen.
Eine dieser entscheidenden Perlen – und gleichzeitig einer der größten Streitpunkte zwischen Studio und Honorarkraft ist die Vertreterregelung im Vertrag.
Vertretungsregelung – warum sie der Schlüssel zur Selbstständigkeit ist
Viele Honorarkräfte wollen diese Klausel nicht im Vertrag stehen haben. Studios müssen sich anhören:
„Ich will nicht für den Ausfall einstehen müssen, wenn ich keine Vertretung finde.“ „Ich kann doch nicht für andere abrechnen.“ „Diese Regelung ist ungerecht: kein Krankenschutz, aber volle Verantwortung.“
Wir verstehen das. Ehrlich.
Aber die Realität ist: Genau das verlangt die DRV.
Warum?
Weil eine selbstständige Honorarkraft ...
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selbst für eine geeignete Vertretung sorgen muss, wenn sie ausfällt – so wie es jede Unternehmerin auch tun würde.
Das bedeutet, dass sie eigenverantwortlich eine geeignete Person auswählt, die über die erforderliche Qualifikation verfügt, und sicherstellt, dass die Vertretung ordnungsgemäß erfolgt. Das ist der Unterschied zu einem angestellten Mitarbeiter, wenn dieser krank ist, kümmert sich der Arbeitgeber um eine Vertretung.
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selbst mit dieser Vertretung abrechnen muss – nicht du als Studioleitung.
Die Honorarkraft sollte mit ihrer Vertretung eigenständig die Konditionen aushandeln und die Zahlung leisten. Dies zeigt, dass sie unternehmerisch tätig ist und nicht in einer abhängigen Beschäftigung steht.
Wenn du stattdessen die Organisation und Bezahlung übernimmst, entstehen folgende Risiken:
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Anschein einer Weisungsgebundenheit: Wenn das Studio bestimmt, wer die Vertretung übernimmt und wie diese vergütet wird, verliert die Honorarkraft ihre unternehmerische Eigenverantwortung.
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Arbeitgeberfunktion des Studios: Wenn das Studio die Kontrolle über die Vertretung ausübt, könnte dies von der Deutschen Rentenversicherung oder anderen Behörden als Arbeitgeberrolle gewertet werden.
Fazit:
Die Vertretungsregelung gehört in den Vertrag.
Sie ist keine Option, sondern ein zentraler Baustein, um überhaupt Selbstständigkeit nachweisen zu können.
Praxistipp:
Erkläre deinen Honorarkräften, warum diese Verantwortung wichtig ist – und dass du sie nicht benachteiligen willst, sondern sie damit rechtlich absicherst.
Und was bedeutet das jetzt für dich?
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Du brauchst keine Angst haben – es gibt Lösungen.
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Du brauchst keine perfekte Lösung über Nacht – aber du brauchst einen klaren Plan.
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Und du brauchst einen Vertrag, der mehr ist als eine bloße Honorarvereinbarung:
Ein rechtssicheres Schutzschild, welches Argument für Argument aufbaut.
Wenn du wissen willst, wie deine Kette gerade aussieht – und welche Perlen dir noch fehlen, melde dich bei uns.
Vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch. Wir zeigen dir, wie wir dich dabei unterstützen können.
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