Scheinselbstständigkeit in 2026: Warum du jetzt handeln solltest

13. Januar 2026 Lesedauer: 4:00 Minuten
Yoga Retreat
 



Wenn ich mit Studioinhabern spreche, höre ich aktuell oft die Frage: „Das Thema Scheinselbstständigkeit erledigt sich doch spätestens Ende 2026 – die Regierung muss doch da was machen, oder?“

Meine ehrliche Antwort: Nein. Ganz im Gegenteil.

Scheinselbstständigkeit ist kein kurzfristiger Aufreger, sondern ein strukturelles Thema, das die Fitness-, Yoga- und Pilatesbranche auch 2026 und darüber hinaus intensiv beschäftigen wird. Warum das so ist – und warum Abwarten keine gute Idee ist – erkläre ich dir hier.

Was Scheinselbstständigkeit eigentlich bedeutet

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand offiziell selbstständig arbeitet, tatsächlich aber wie ein Angestellter eingebunden ist. Der offizielle Ausdruck ist „abhängige Beschäftigung“.

Typische Anzeichen sind:


Das Problem:
Es bestehen keine wirklichen Unterschiede zu angestellten Trainern/ Lehrern. Und genau hier wird es für viele Studios und Trainer gefährlich.


Warum gerade die Fitness- und Yogabranche so anfällig ist

Die Kursstudios leben seit Jahren von flexiblen Modellen:


Das ist auch okay so.

Problematisch wird es dort, wo Selbstständigkeit nur auf dem Papier existiert. Gerade Gruppenformate, feste Kurszeiten und standardisierte Abläufe sind aus rechtlicher Sicht kritisch – selbst wenn beide Seiten zufrieden sind und von einer selbstständigen Tätigkeit ausgehen.


Das Herrenberg-Urteil: Der Wendepunkt?!?

Mit dem sogenannten Herrenberg-Urteil hat die Rechtsprechung die Prüfkriterien deutlich verschärft.

Seitdem gilt: Je weniger unternehmerische Freiheit und je geringer das wirtschaftliche RIsiko, desto höher das Risiko der Scheinselbstständigkeit.

Besonders relevant sind seitdem Fragen wie:


Viele Modelle, die jahrelang geduldet wurden, halten dieser Prüfung heute nicht mehr stand.


Warum 2026 kein Enddatum ist, sondern ein Startsignal

Aktuell gilt eine Übergangsregelung nach § 127 SGB IV, die bis Ende 2026 läuft.

Diese Regelung soll Studios und selbstständigen Trainer:innen die Möglichkeit geben,



Wichtig ist aber:
§ 127 SGB IV ist kein Freibrief.

Er schützt nicht dauerhaft vor Prüfungen und schon gar nicht vor der Pflicht, sich an die geltenden Kriterien zur Abgrenzung von Selbstständigkeit und Beschäftigung zu halten.

Spätestens nach Ablauf der Übergangsregelung wird wieder strenger geprüft. Aktuell unklar ist, ob es dann auch rückwirkend teuer werden.

Die Übergangsregelung gibt Zeit – sie löst das Problem nicht.


„Wird schon gutgehen“ funktioniert nicht mehr

Einer der häufigsten Sätze, die ich höre: „Das hat doch jahrelang niemanden gestört.“ Das mag sein – hilft aber rechtlich nicht weiter.

Scheinselbstständigkeit wird nicht danach beurteilt,


sondern danach, ob es den aktuellen rechtlichen Kriterien entspricht.
Und diese Kriterien sind heute deutlich strenger als noch vor ein paar Jahren.


Selbstständig oder angestellt – beides geht, aber bitte sauber

Richtig ist:
Wer als Studiobetreiber 100%ige Rechtssicherheit will, muss anstellen.
Aber mir ist wichtig klarzustellen:
Selbstständigkeit als Honorartrainer & Honorarlehrer ist auch nach dem Herrenberg-Urteil immer noch möglich!

Aber sie funktioniert nur, wenn sie auch wirklich gelebt wird:



Problematisch wird es nur dort, wo versucht wird, das Beste aus beiden Welten mitzunehmen – das lässt das Recht nicht zu.

So geht es zum Beispiel nicht, dass man jemanden auf Minijob-Basis einstellt, aber versucht die Vergütung für Urlaub oder im Krankheitsfall auszuschließen.


Meine Empfehlung für 2026

Nutze die Zeit bis Ende 2026 sinnvoll.



Scheinselbstständigkeit ist kein Thema, das „von allein verschwindet“. Es wird bleiben – und es wird schärfer geprüft.


Fazit:
Die Übergangsregelung nach § 127 SGB IV gibt Luft – aber keinen Schutz auf Dauer. Scheinselbstständigkeit ist kein juristisches Randthema mehr, sondern eine der zentralen Zukunftsfragen der Studios.

Wer sich jetzt ehrlich damit auseinandersetzt, hat Gestaltungsspielraum. Wer abwartet, riskiert teure Überraschungen.

Wenn du dein Studio absichern willst, vereinbare ein kostenloses Kennlerngespräch und ich zeige dir, was wir für dich tun können.




Viele sportliche Grüße

Julia



Julia Ruch
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Inhaberin der aktivKANZLEI
und aktive Triathletin

aktivKANZLEI
j.ruch@aktivkanzlei.de


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