Scheinselbstständigkeit in 2026: Warum du jetzt handeln solltest
13. Januar 2026Lesedauer: 4:00 Minuten
Wenn ich mit Studioinhabern spreche, höre ich aktuell oft die Frage:
„Das Thema Scheinselbstständigkeit erledigt sich doch spätestens Ende 2026 – die Regierung muss doch da was machen, oder?“
Meine ehrliche Antwort: Nein. Ganz im Gegenteil.
Scheinselbstständigkeit ist kein kurzfristiger Aufreger, sondern ein strukturelles Thema, das die Fitness-, Yoga- und Pilatesbranche auch 2026 und darüber hinaus intensiv beschäftigen wird.
Warum das so ist – und warum Abwarten keine gute Idee ist – erkläre ich dir hier.
Was Scheinselbstständigkeit eigentlich bedeutet
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand offiziell selbstständig arbeitet, tatsächlich aber wie ein Angestellter eingebunden ist. Der offizielle Ausdruck ist „abhängige Beschäftigung“.
Typische Anzeichen sind:
feste Kurspläne
feste Vergütung ohne echte Verhandlungsmöglichkeit
die Honorarkraft nutzt die Räume und Materialien kostenlos
die Honorarkraft hat keinen eigenen Marktauftritt
die Honorarkraft hat nur ein Studio, wo sie arbeitet
die Honorarkraft wird auf der Studioseite als Teil des Teams gelistet
Das Problem:
Es bestehen keine wirklichen Unterschiede zu angestellten Trainern/ Lehrern.
Und genau hier wird es für viele Studios und Trainer gefährlich.
Warum gerade die Fitness- und Yogabranche so anfällig ist
Die Kursstudios leben seit Jahren von flexiblen Modellen:
Honorarlehrer, für ein breites Kursangebot
Kurstrainer, die flexibel arbeiten wollen
Auftraggeber ohne Arbeitgeberpflichten
Das ist auch okay so.
Problematisch wird es dort, wo Selbstständigkeit nur auf dem Papier existiert.
Gerade Gruppenformate, feste Kurszeiten und standardisierte Abläufe sind aus rechtlicher Sicht kritisch – selbst wenn beide Seiten zufrieden sind und von einer selbstständigen Tätigkeit ausgehen.
Das Herrenberg-Urteil: Der Wendepunkt?!?
Mit dem sogenannten Herrenberg-Urteil hat die Rechtsprechung die Prüfkriterien deutlich verschärft.
Seitdem gilt: Je weniger unternehmerische Freiheit und je geringer das wirtschaftliche RIsiko, desto höher das Risiko der Scheinselbstständigkeit.
Besonders relevant sind seitdem Fragen wie:
Wer bestimmt Zeiten, Ort und Honorar?
Wer trägt das wirtschaftliche Risiko?
Wer stellt Räume und Material – und zu welchen Bedingungen?
Viele Modelle, die jahrelang geduldet wurden, halten dieser Prüfung heute nicht mehr stand.
Warum 2026 kein Enddatum ist, sondern ein Startsignal
Aktuell gilt eine Übergangsregelung nach § 127 SGB IV, die bis Ende 2026 läuft.
Diese Regelung soll Studios und selbstständigen Trainer:innen die Möglichkeit geben,
bestehende Vertragsmodelle zu überprüfen
Abläufe anzupassen
rechtssichere Strukturen zu schaffen
neue Verträge abzuschließen
Wichtig ist aber: § 127 SGB IV ist kein Freibrief.
Er schützt nicht dauerhaft vor Prüfungen und schon gar nicht vor der Pflicht, sich an die geltenden Kriterien zur Abgrenzung von Selbstständigkeit und Beschäftigung zu halten.
Spätestens nach Ablauf der Übergangsregelung wird wieder strenger geprüft.
Aktuell unklar ist, ob es dann auch rückwirkend teuer werden.
Die Übergangsregelung gibt Zeit – sie löst das Problem nicht.
„Wird schon gutgehen“ funktioniert nicht mehr
Einer der häufigsten Sätze, die ich höre: „Das hat doch jahrelang niemanden gestört.“
Das mag sein – hilft aber rechtlich nicht weiter.
Scheinselbstständigkeit wird nicht danach beurteilt,
wie lange ein Modell existiert
oder ob es bisher nie beanstandet wurde
sondern danach, ob es den aktuellen rechtlichen Kriterien entspricht.
Und diese Kriterien sind heute deutlich strenger als noch vor ein paar Jahren.
Selbstständig oder angestellt – beides geht, aber bitte sauber
Richtig ist:
Wer als Studiobetreiber 100%ige Rechtssicherheit will, muss anstellen.
Aber mir ist wichtig klarzustellen: Selbstständigkeit als Honorartrainer & Honorarlehrer ist auch nach dem Herrenberg-Urteil immer noch möglich!
Aber sie funktioniert nur, wenn sie auch wirklich gelebt wird:
echte Preisverhandlungen ohne Vorgaben vom Studio
mehrere Auftraggeber
unternehmerischer Marktauftritt (Website, Social Media Business Account)
wirtschaftliches Risiko durch Ausfallpauschalen, Nutzungsentgelte, Bonusregelungen, eigene Abrechnung mit den Vertretern, ... usw.
Problematisch wird es nur dort, wo versucht wird, das Beste aus beiden Welten mitzunehmen – das lässt das Recht nicht zu.
So geht es zum Beispiel nicht, dass man jemanden auf Minijob-Basis einstellt, aber versucht die Vergütung für Urlaub oder im Krankheitsfall auszuschließen.
Meine Empfehlung für 2026
Nutze die Zeit bis Ende 2026 sinnvoll.
Lass Verträge und Abläufe prüfen
Kläre Rollen und Erwartungen sauber
Entscheide dich bewusst für ein Zusammenarbeitsmodell mit deinen Honorarkräften – ja es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Scheinselbstständigkeit ist kein Thema, das „von allein verschwindet“.
Es wird bleiben – und es wird schärfer geprüft.
Fazit:
Die Übergangsregelung nach § 127 SGB IV gibt Luft – aber keinen Schutz auf Dauer.
Scheinselbstständigkeit ist kein juristisches Randthema mehr, sondern eine der zentralen Zukunftsfragen der Studios.
Wer sich jetzt ehrlich damit auseinandersetzt, hat Gestaltungsspielraum.
Wer abwartet, riskiert teure Überraschungen.
Wenn du dein Studio absichern willst, vereinbare ein kostenloses Kennlerngespräch und ich zeige dir, was wir für dich tun können.
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