Diversity im Fitnessstudio: Kennst du die rechtlichen Stolperfallen?

18. Juni 2024 Lesedauer: 2:20 Minuten
Mitglieder trainieren im Studio

In den letzten Jahren hat sich in der Branche viel getan. In etlichen Bereichen wurde die Fitnesslandschaft umgestaltet und zu einem Ort der Vielfalt entwickelt, wo Menschen unterschiedlicher Herkunft, Geschlechteridentität und körperlicher Fähigkeiten willkommen sind. Sprüche wie „no pain – no gain“ wurden zu „Ich muss nicht perfekt sein, um heute ein tolles Workout zu haben“.

Die Veränderungen kann man gut finden oder auch nicht. Die Vorteile sind jedoch nicht zu vernachlässigen:



Rechtliche Aspekte von Diversity

Um die positiven Effekte ausschöpfen zu können, muss du sicherstellen, dass alle geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

So besagt der Gleichbehandlungsgrundsatz in Artikel 3 Grundgesetz (GG), dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wichtig zu wissen: Allerdings handelt es sich bei Art. 3 GG um ein Schutzgesetz vor dem Staat. Es findet also in der Privatwirtschaft keine direkte Anwendung.

Das bedeutet, dass man in der Privatwirtschaft und damit auch im Fitnessstudio durchaus Mitglieder ungleich behandeln kann. Voraussetzung dafür ist aber immer, dass es dafür einen sachlich gerechtfertigten Grund gibt.

Daher sind auch unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn die unterschiedliche Behandlung dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt.
Daher dürfen durchaus auch reine Frauen- oder Männerstudios bzw. abgetrennte Bereiche in Studios eingerichtet werden, ohne dass eine Diskriminierung vorliegt.

Frauenstudios sind auch längst keine Besonderheit mehr. Aber was ist mit Transfrauen?

Ein aktueller Fall aus Erlangen erhitzt gerade die Gemüter und wird öffentlich auf der Plattform X diskutiert.

Die als Mann geborene Frau wollte in einem Frauenstudio Mitglied werden. Die 28-Jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Studio lehnte die Mitgliedschaft mit folgender Begründung ab: „Wir haben nur einen großen Trainingsraum, nur eine Umkleide, nur eine Dusche. 20 Prozent unserer Mitglieder sind Musliminnen. Die Frauen kommen ja extra zu uns ins Studio, um in einer für sie sicheren Umgebung zu trainieren."

Daraufhin schaltete die Betroffene die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein. Diese versuchte zu vermitteln und die Betroffene erklärte auf Nutzung der Duschen und Umkleiden verzichten zu wollen. Der Einigungsversuch scheiterte jedoch. Auch die von der Antidiskriminierungsstelle geforderte Zahlung von € 1.000,00 wegen der Persönlichkeitsverletzung wurde seitens des Studios zurückgewiesen.

Wichtig zu wissen: Die Rechtsauffassungen der Antidiskriminierungsstelle (ADS) sind für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend. Die ADS ist nicht befugt, Sanktionen wie Bußgelder o.ä. zu verhängen. Die Stelle kann zwar Vorschläge für gütliche Einigungen unterbreiten, mehr aber nicht.
Die Betroffene müsste nun ihre „Rechte“ einklagen. Sollte das Gericht hier eine Diskriminierung feststellen, hat sie Ansprüche auf Entschädigung und Schadenersatz gegenüber dem Studio.

Ein interessanter Fall, aber aktuell noch eher ein seltenes Problem.

Viel häufiger kommt es bei der Einrichtung eines Frauenbereichs („Ladys only“) in einem bestehenden Studio zu Streitigkeiten.

Dazu haben uns folgende Fragen erreicht:

„Wir wollen in unserem Studio einen Frauenbereich einrichten, der nur für Frauen zugänglich sein soll. Bis wir wissen, ob das Konzept angenommen wird, wollen wir aber keine neuen Geräte anschaffen. Ich vermute jedoch, dass der ein oder andere Herr Ärger machen wird, weil weniger Geräte für ihn da sind und er dann weniger zahlen will.“

Frage 1: Wie ist das rechtlich, müssen wir eine Beitragskürzung akzeptieren?

Frage 2: Könnte ich alle Frauen verpflichten, vorrangig in diesem Bereich zu trainieren, um das Problem mit den Geräten zu umgehen?

Wenn dich die Antworten interessieren, lies dir gerne meinen Blogartikel dazu durch.



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Ich würde mich freuen zu hören, wie viele Kunden Du zurückgewinnen konntest.

Sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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