Extra Frauenbereiche im Studio: Das musst du beachten!

20. September 2022 Lesedauer: 2:20 Minuten
Frau beim Gewichtheben

Passend zum letzten Blog-Beitrag „Women in Fitness“ hat mir Stefan, Studiobetreiber aus Magdeburg, zwei heikle Fragen geschickt. Da die Antwort für mehrere von euch interessant sein könnte, habe ich sie in die Rubrik „Ihr fragt – die aktivKANZLEI antwortet“ aufgenommen und beantworte sie hier kostenlos.

Frage: Wir wollen in unserem Studio einen Frauenbereich einrichten, der nur für Frauen zugänglich sein soll. Bis wir wissen, ob das Konzept angenommen wird, wollen wir aber keine neuen Geräte anschaffen. Ich vermute jedoch, dass der ein oder andere Herr Ärger machen wird, weil weniger Geräte für ihn da sind und er dann weniger zahlen will.

Wie ist das rechtlich, müssen wir eine Beitragskürzung akzeptieren?

Könnte ich alle Frauen verpflichten, vorrangig in diesem Bereich zu trainieren, um das Problem mit den Geräten zu umgehen?


Antwort 1:

Rein rechtlich muss man prüfen, was bei Vertragsschluss vereinbart war. Hast du mit einer besonderen Gerätegruppe, Massageliege, … etc. geworben und steht dies nun nur noch im Frauenbereich, dann fällt ein Teil der Leistung weg und das Mitglied kann die Gegenleistung, also den Beitrag, kürzen.

Das Mitglied kann aber nicht pauschal behaupten, es seien zu wenige Geräte da. Es muss konkret benennen, um was es ihm geht und zusätzlich dir eine Frist setzen. In der Zeit kannst du dich dann immer noch entscheiden, ob du dieses Gerät, auf welches es ankommt, doch wieder aus dem Frauenbereich herausnimmst oder neu anschaffst. Nur wenn du dich weigerst, kann das Mitglied den Beitrag kürzen.

Eine gute Kommunikation vorab und das Angebot bei Bedenken und Hinweisen auf dich zuzukommen, kann schon viel Ärger vermeiden. Wenn du dabei Unterstützung brauchst, melde dich gerne bei mir.

Antwort 2:

So wie sich manche Frauen bewusst für ein reines Frauenstudio entscheiden, entscheiden sich andere bewusst für ein gemischtes Studio. Als Studiobetreiber kannst du über deine AGB auch deine Regeln festlegen und bestimmen was in deinem Studio gelten soll. Für die Zukunft ist das kein Problem. Willst du es auch für die bestehenden Mitgliedsverträge einführen, müssen die Mitglieder zustimmen oder es steht ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.

Fazit: Ja, du kannst alle Frauen verpflichten vorrangig dort zu trainieren, musst jedoch Sonderkündigungen von den Damen akzeptieren, die das nicht möchten. Wenn es nur vorrangig sein soll, dann könntest du mit einer guten Kommunikation und vielleicht einer „kleinen Motivation“ in Form eines Getränkegutscheins oder ähnlichem das auch ohne große Aufregung durchsetzen.

Weitere interessante Fragen aus der Rubrik „Ihr fragt – die aktivKANZLEI antwortet“ findest du auf meinem Blog, z.B. „Neue Geräte im Studio: Mitglied will deshalb kündigen, geht das?“.

Neue Geräte im Studio: Mitglied will deshalb kündigen, geht das?

Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


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