5 weitere Stolperfallen im Yoga-Business & wie du sie sicher umgehst

02. Dezember 2025 Lesedauer: 3:30 Minuten
Yoga Class
Dylan Gillis - unsplash



Willkommen zu einem Thema, das dir viel Stress ersparen kann.

Vielleicht jonglierst du gerade zwischen Stundenplan, Community-Building, Website und Social Media und hoffst, dass die rechtlichen Themen irgendwie im Hintergrund bleiben. Spoiler: Tun sie nicht.

Genau deshalb saß ich vorletztes Wochenende auf der Bühne des „Yoga als Beruf Businesskongresses“ in Hamburg und habe mit Antonia über die 10 wichtigsten, rechtlichen Fallstricke im Yoga-Business gesprochen.

Bereits letzte Woche habe ich im Newsletter über die ersten 5 Fallstricke berichtet, die viele übersehen, die aber richtig Ärger machen können.

Hast du verpasst? Dann lies gerne hier nochmal nach: zum ersten Teil

Heute gibt es die Fallstricke Nr. 6 – Nr. 10.
Los geht`s!

Fallstrick Nr. 6: Haftungsausschluss

Viele sagen: „Ich lasse mir einen Haftungsausschluss unterschreiben, dann bin ich safe.“ Wenn es nur so einfach wäre.

Aber die Wahrheit lautet:
Es gibt kein „Training auf eigene Gefahr“.

Diese Klausel ist unwirksam und kann sogar abgemahnt werden.
Im deutschen Recht darfst du für Schäden an Körper, Gesundheit oder Leben die Haftung nicht ausschließen.

Was du tun kannst:


Damit reduzierst du Risiken erheblich – ganz ohne unwirksame Haftungsausschlüsse.


Fallstrick Nr. 7: Verträge & AGB – freiwillig, aber enorm wichtig

Viele kleine Studios denken: „AGB brauche ich nicht.“ Richtig ist: Niemand muss AGB haben, es gibt dafür keine rechtliche Vorschrift. Doch AGB sind wie ein Schutzschild – wenn sie gut gemacht sind.

AGB ...

... und grenzen dich professionell ab, damit du nicht zur besten Freundin/ zum besten Freund wirst!

Wichtig zu wissen:
Oft gibt es eine Checkbox „Ich bin mit den AGB einverstanden“. – unbedingt weglassen, das kann sogar abgemahnt werden.


Fallstrick Nr. 8: Datenschutz – und warum du ZWEI Datenschutzerklärungen brauchst

Ein Punkt, über den Antonia und ich schon im Podcast gesprochen haben – und den viele noch immer falsch machen. Du brauchst:

1. Eine Datenschutzerklärung für die Website
Damit erklärst du, welche Daten verarbeitet werden, wenn jemand deine Website besucht.

2. Datenschutzinformation für deine Kunden
Hier geht es darum, dass du mitteilst, welche Daten verarbeitet werden, solange jemand an deinem Kurs teilnimmt.

Beide Dokumente erfüllen unterschiedliche Pflichten – und ersetzen sich nicht gegenseitig.


Fallstrick Nr. 9: Retreats – schneller Pauschalreiseveranstalter als gedacht

Yoga-Retreats sind wunderschön – aber rechtlich gar nicht so einfach einzuordnen.

Das Problem: Sobald du zwei Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis kombinierst, wirst du zum Pauschalreiseveranstalter.

Es gibt 4 Reiseleistungen:


Kombinierst du zwei, dann bringt das Pflichten mit sich:


Ausnahme:
Wenn das Retreat beruflich, geschäftlich oder bildungsbezogen ist, gilt das Pauschalreiserecht meist nicht ... und es gibt natürlich auch noch andere Varianten, wie du nicht zum Pauschalreiseveranstalter wirst.


Fallstrick Nr. 10: Minijobs – oft falsch verstanden

Viele Yoga-Studios beschäftigen Minijobber – aber unterschätzen die Pflichten.
Minijobs sind normale Arbeitsverhältnisse, nur sozialversicherungsrechtlich begünstigt.
Das bedeutet:


Man kann mehrere Minijobs gleichzeitig haben – solange der Verdienst von allen Mini- Jobs zusammen durchschnittlich die Grenze von monatlich 556 € (2025) bzw. 603 € (ab 2026) nicht überschreitet.

ACHTUNG: Wer einen Hauptjob hat, kann nur einen Minijob zusätzlich haben!

Fazit:
Wenn du alle 10 Fallstricke kennst und beachtest, steht einem rechtssicheren und entspannten Yoga-Business nichts mehr im Weg.

Du wunderst dich, warum das Thema Scheinselbstständigkeit gar nicht erwähnt wurde?
Das war Absicht, da das den Rahmen gesprengt hätte. Deswegen machen Antonia und ich im Januar eine komplette Podcastfolge dazu, in der ich dann eine erste Bilanz ziehe und Updates berichte.


Gar nicht so einfach, sich immer korrekt zu verhalten und seine Rechte durchzusetzen, aber mit der aktivKANZLEI durchaus machbar.

Wenn du Fragen zu dem Thema hast, vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch. Wir zeigen dir gerne, wie wir dich dabei unterstützen können.



Viele sportliche Grüße

Julia



Julia Ruch
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Inhaberin der aktivKANZLEI
und aktive Triathletin

aktivKANZLEI
j.ruch@aktivkanzlei.de


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