5 unterschätzte Risiken im Yoga-Business & wie du sie vermeidest

25. November 2025 Lesedauer: 3:30 Minuten
Aufgerollte Matten
 



Warst du auch beim „Yoga als Beruf Business Kongress“ in Hamburg dabei?
Nein, dann hast du richtig was verpasst. Neben vielen Aktivitäten, interessanten Gesprächen und anderen tollen Vorträgen auch den meinen.

Am vergangenen Wochenende hat mich auf der Bühne die Veranstalterin Antonia Reinhard zu den zehn häufigsten Fallstricken interviewt, die im Yoga-Business auftreten und richtig Ärger bringen können. In diesem Artikel stelle ich dir fünf davon vor – den Teil 2 gibt es dann nächste Woche.


Fallstrick Nr. 1: Impressum

Was du unbedingt reinschreiben musst:


Ein Zusatzthema, das viele überrascht und das auch Antonia im Interview angesprochen hat: Du muss die für dich zuständige Landesmedienanstalt benennen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:



Fallstrick Nr. 2: Widerrufsbelehrung

Wenn du online verkaufst (Kurse, Membership, Workshops, Kurse on demand usw.), dann hat der Kunde als Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Darauf kann dein Kunde auch nicht verzichten – es kann also in den AGB auch nicht ausgeschlossen werden (bis auf ein paar Ausnahmen).

Achtung: Es gibt einen Unterschied beim Widerruf für digitale Inhalte und für digitale Dienstleistungen!

Digitale Inhalte (z. B. PDFs, Audios, On-Demand-Kurse) Das Widerrufsrecht kann sofort erlöschen, aber nur wenn:



Digitale Dienstleistungen (z. B. Live-Online-Yogakurs): Der Kunde kann nicht auf sein Widerrufsrecht verzichten.

Was möglich ist:
Der Kunde verlangt, dass du sofort mit der Dienstleistung beginnst (also er vor Ablauf der Widerrufsfrist mit dem Kurs starten kann) und er damit einverstanden ist, dass wenn er doch widerruft, er anteilig die Kosten bezahlen muss.

Wichtig zu wissen: Es braucht diese Einwilligung, ansonsten kann der Kunde auch noch am letzten Tag der Frist widerrufen und muss nichts bezahlen!


Fallstrick Nr. 3: Kündigungsbutton & Widerrufsbutton

Seit 01.07.2022 gilt:
Wenn du Abos oder laufende Online-Mitgliedschaften anbietest, musst du auf deiner Website einen Kündigungsbutton haben.

Wichtig zu wissen:


Und ab Juli 2026 kommt auch noch der Widerrufsbutton. Er wird für alle relevant, die digitale Produkte oder Onlinebuchungen verkaufen. Die genauen rechtlichen Vorgaben sind jedoch noch nicht bekannt.


Fallstrick Nr. 4: Musiknutzung im Kurs & auf Social Media

Musik ist im Yoga unverzichtbar – rechtlich aber ein Minenfeld.

Stichwort GEMA:
Du musst jede Musiknutzung anmelden – selbst GEMA-freie Musik, wenn du sie öffentlich abspielst.

Achtung: Stellst du Aufzeichnungen deiner Kurse zur Verfügung, fallen dafür Extra-Gebühren an!

Stichwort Social Media:
Sobald du einen Business-Account nutzt, gilt dein Content als kommerziell. Das bedeutet, du darfst nur Sounds aus der Meta Sound Collection verwenden oder Musik für die du die Rechte (Lizenz) erworben hast.

Auf Instagram gibt es neu die Kategorie „lizenzfrei“ (neuer Tab) oder auch erkennbar am Zusatz „RF“ direkt am Song.
Diese Songs kannst du für Instagram und Facebook auch bei kommerziellem Content nutzen. Alles andere kann zu teuren Abmahnungen mit Unterlassungserklärungen führen.


Fallstrick Nr. 5: Hands-on im Kurs

Ein Thema, das viele der Kongress-Teilnehmenden überrascht hat.

Rechtlich gilt: Du darfst nicht aktiv in Bewegungen eingreifen.

Warum?

Weil dies Ärzten, Heilpraktikern und Physiotherapeuten vorbehalten ist.

Leichte, korrigierende Berührungen sind möglich, aber sichere dich ab. So schützt du dich:

1. Health-Disclaimer Erkläre,


2. Zustimmung einholen Frage deine Teilnehmenden was erlaubt ist:



Fazit: Die ersten fünf Fallstricke sind entschärft! Im nächsten Blogartikel geht es um Fallstricke 6 bis 10 – mindestens genauso wichtig.

Gar nicht so einfach, sich immer korrekt zu verhalten und seine Rechte durchzusetzen, aber mit der aktivKANZLEI durchaus machbar.

Wenn du Fragen zu dem Thema hast, vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch. Wir zeigen dir gerne, wie wir dich dabei unterstützen können.



Viele sportliche Grüße

Julia



Julia Ruch
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Inhaberin der aktivKANZLEI
und aktive Triathletin

aktivKANZLEI
j.ruch@aktivkanzlei.de


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