Rechtliches zu Azubis: Hättest du es gewusst?

11. April 2023 Lesedauer: 1:30 Minuten
Trainer betreut Studiomitglied

Hast du in deinem Studio Azubis oder überlegst du Ausbildungsplätze anzubieten?
In Zeiten des Fachkräftemangels ist es auch für Fitnessstudios schwer, qualifizierte Arbeitskräfte zu finden. Umso wichtiger ist es für dich als Studiobetreiber:in selbst junge Menschen und Quereinsteiger auszubilden.

Wenn ein Ausbildungsverhältnis zustande kommt, ist jedoch nicht immer klar, welche Rechte und Pflichten bestehen. Auch Studios, die schon lange Jahre ausbilden, stolpern hin und wieder über rechtliche Vorgaben.

Hier meine TOP 5 der Dinge, die oft nicht bekannt sind:

Ärztliche Untersuchungen: Bei jugendlichen Azubis musst du die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung überprüfen (vor Aufnahme der Ausbildung und vor Ablauf des ersten Jahres) und in der Personalakte dokumentieren.

Sachgemäße Ausbildung: Während der Ausbildungszeit müssen dem Azubi alle relevanten Inhalte vermittelt werden, damit er in angemessener Zeit das Ausbildungsziel erreichen kann. Deswegen darfst du Azubis auch nur Tätigkeiten machen lassen, die diesem Zweck dienen.

Vergütung: Auch Sachleistungen sind möglich. Der Auszubildende muss eine angemessene Vergütung erhalten, die seinem Alter und Lehrjahr entspricht. Dabei ist es möglich, Sachleistungen anzurechnen, solange sie nicht 75 Prozent des Bruttogehalts übersteigen.

Kündigung: Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden. ACHTUNG: Die Probezeit bei Azubis darf höchstens 4 Monate betragen. Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Eine normale Kündigung ist nicht möglich.

Zeugnis: Am Ende der Ausbildung musst du dem Azubi ein Zeugnis ausstellen, das die Art, Dauer, das Ziel der Ausbildung und die erworbenen Fähigkeiten beinhaltet. Dieses muss wohlwollend und karriereförderlich sein, auch wenn du so gar nicht mit dem Azubi zufrieden warst. Die schlechteste Bewertung, die du vergeben kannst, ist die Schulnote 4 (ausreichend).

Hättest du alle 5 Punkte gewusst?

Wenn du weitere Fragen zum Arbeitsrecht hast oder sowieso schon längst dein Personalmanagement vereinfachen und rechtlich absichern wolltest, dann schau dir gerne mal unser neues Angebot „easyHR“ an:




Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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