Kündigung bei Personal Trainer:innen – das musst du beachten

19. Oktober 2021 Lesedauer: 3:20 Minuten
Trainer betreut Studiomitglied

Letzte Woche ist mir was passiert, was sonst eigentlich nur am Jahresanfang passiert: Ich habe keinen Parkplatz vor meinem Fitnessstudio bekommen.

Schuld daran waren wohl die neuen Kurse „Soulcycling“ und „Zumba Step“, für die mein Studio extra neue „Top-Instructors“ engagiert hat.

Es gibt ja viele Gründe ins Fitnessstudio zu gehen, Kurse gehören für mich jedoch nicht dazu. Mit dieser Meinung bin ich statistisch gesehen jedoch in der Minderheit.

Interessant zu wissen: Die große Mehrheit der Personal Trainer:innen arbeitet selbstständig. Im Jahr 2020 waren es in Deutschland 79,9 %. Der Anteil der eigentlichen Personal Training Sessions an der Gesamttätigkeit variiert zwischen 30 % und 50 %. Viele der PT arbeiten zusätzlich als Kurs-Trainer:in in einem Studio.

Was macht man aber mit den Kurs-Trainer:innen, wenn der Kurs doch nicht mehr läuft oder während der Sommer-Flaute?

Kann man selbstständige Personal Trainer:innen jederzeit kündigen?

Zu dem Thema Kündigungsfristen erhielt ich eine interessante Frage von Charlotte aus Rheine und sie schreibt:

„Ich bis selbstständige Kurs- und Personaltrainerin. Ich arbeite seit ca. 1 Jahr, 2 Mal die Woche zu festen Terminen je 2 Stunden in einem Kursstudio.

Meine Rechnungen erstellte ich monatlich. Es gibt keinen Arbeitsvertrag, alle Absprachen erfolgten mündlich. Jetzt wurde mir wegen Meinungsverschiedenheiten gekündigt.

Meine Chefin meint, sie kann mich jeder Zeit kündigen und muss mir nichts außer den geleisteten Stunden zahlen. Stimmt das?“


Die Frage gehört in die Rubrik: „Du fragst, die aktivKANZLEI antwortet.“

Auf diese Fragen antworte ich auch immer zusätzlich mit einem Video. Dieses findest du auf meinem StartBLOG.

Da die rechtliche Antwort auf diese Frage für alle, sowohl Trainer:innen, also auch für die Studios, die ja auf der anderen Seite stehen, wichtig ist, möchte ich sie hier für euch beantworten.

Erstmal was Grundlegendes

Ein Vertrag entsteht auch stillschweigend, also durch mündliche Absprachen und tatsächliches Handeln

Beispiel: Du gibst Zumba-Kurse im Studio XY und bekommst dafür vom Studio XY ein Honorar. Schon durch diese beiden Handlungen ist ein sogenannter Honorarvertrag entstanden, ohne dass konkret darüber gesprochen werden musste.

Ist man als Kurs-Trainer:in selbstständig oder Arbeitnehmer:in?

Zentral für die Beantwortung der Frage nach den Kündigungsfristen ist, ob Charlotte als Arbeitnehmerin anzusehen bist oder tatsächlich als Selbstständige.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass für sie keine Sozialabgaben vom Studio abgeführt wurden und sie auch nicht weiter in die Organisation des Studios integriert wurde.

Wenn Charlotte also die Kursinhalte weisungsfrei gestalten konnte und auch noch in anderen Studios Kurse bzw. für andere Studios Trainingsleistungen erbracht hat, ist sie sehr wahrscheinlich nicht als Arbeitnehmerin einzuordnen.

Konsequenz: Es ist davon auszugehen, dass sie ein unbefristetes Dienstverhältnis hat, welches tatsächlich jederzeit ordentlich gekündigt werden kann.

Keine Kündigungsfrist für selbstständige Trainer:innen?

ABER: Seit ein paar Jahren gibt es auch für Dienstverhältnisse, die kein Arbeitsverhältnis sind, eine Art Kündigungsfrist. Diese steht in § 621 BGB.

Die Kündigungsfristen richten sich danach, in welchen Zeiteinheiten die Vergütung gezahlt wird. Hast du dich mit dem Studio lediglich auf Stundensätze geeinigt, kann das Studio den Vertrag „an jedem Tage für den Ablauf des folgenden Tages“ kündigen. Also tatsächlich ziemlich kurzfristig.

Umsetzung in der Praxis

Da Charlotte die Vergütung zwar für die Kursstunden bekommt, aber immer monatlich abgerechnet hat und dies vom Studio auch ein Jahr lang akzeptiert wurde, kann man sich auch auf den Standpunkt stellen, dass stillschweigend vereinbart war, dass die Bezahlung nach Monaten abgerechnet wird.

Das hätte zur Folge, dass das Studio Charlotte nur zum Ende des Monats kündigen kann. Die Kündigung muss Ihr bis spätestens zum 15ten des Monats zugestellt werden.

Wäre Sie also beispielsweise im November im Studio tätig und man möchte sie loswerden, muss ihr bis zum 15.11. die Kündigung übergeben werden, aber sie bekommt bis Ende November noch das vereinbarte Honorar.

Wenn du auch Fragen hast oder einen individuellen Honorarvertrag brauchst, dann vereinbare gerne einen Telefontermin oder Zoom Call über meine Website oder schreib mir eine E-Mail.



Sportliche Grüße

Julia
-Anwältin für Sportrecht-





Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


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