Heute geht es weiter mit dem 2. Teil des Jahresrückblicks 2025 und den wichtigsten Rechtlichen Themen für Fitness- & Gesundheitsbranche (den ersten Teil findest du hier: Jahresrückblick 2025 – Teil 1).
Teil 2 beginnt dort, wo es im Alltag richtig weh tut.
Nicht bei großen Grundsatzurteilen, sondern bei scheinbaren Kleinigkeiten: der Software, die du nutzt. Dem Insta‑Post, den du schnell hochlädst. Dem Preis, den du „nur mal eben“ bewirbst. Oder der Technik und dem Datenschutz, von der du hoffst, dass es schon irgendwie passen wird.
Genau diese Themen haben 2025 für Abmahnungen, Nachfragen vom Finanzamt und schlaflose Nächte gesorgt – weil sie oft unterschätzt wurden.
6. Elektronisches Kassensystem: Meldepflicht beim Finanzamt
2025 wurde vielen Studios schlagartig klar, dass ihre Mitgliedersoftware wahrscheinlich die Voraussetzungen für ein elektronisches Kassensystem erfüllt und damit meldepflichtig ist.
Entscheidend ist nicht der Hauptnutzungsgrund (z. B. Mitgliederverwaltung), sondern was du sonst damit noch machst:
Wickelst du Bar‑ oder Kartenzahlungen darüber ab?
Verkaufst du Getränke, Tickets oder Merch?
Wenn ja, kann eine Meldepflicht nach § 146a AO bestehen.
Lehre aus 2025: Eine gute Software oder ein Verkäufer der dir einn all-inclusive Service verspricht, ersetzt keine steuerliche Prüfung. Klärung ist Pflicht – idealerweise schriftlich.
7. Musiknutzung: GEMA, Social Media & Co
Stichwort GEMA:
Du musst jede Musiknutzung anmelden – selbst GEMA-freie Musik, wenn du sie öffentlich abspielst.
Achtung: Stellst du Aufzeichnungen deiner Kurse zur Verfügung, fallen dafür Extra-Gebühren an!
Stichwort Social Media:
Sobald du einen Business-Account nutzt, gilt dein Content als kommerziell. Das bedeutet, du darfst nur Sounds aus der Meta Sound Collection verwenden oder Musik für die du die Rechte (Lizenz) erworben hast.
Auf Instagram gibt es seit 2025 eine neue Kategorie „lizenzfrei“ (neuer Tab) oder auch erkennbar am Zusatz „RF“ direkt am Song.
Diese Songs kannst du für Instagram und Facebook auch bei kommerziellem Content nutzen. Alles andere kann zu teuren Abmahnungen mit Unterlassungserklärungen führen.
8. Preisangabenverordnung: Abmahnwelle in der Fitnessbranche
„Ab 29 € im Monat“ – klingt zwar gut, war aber für viele Studios in 2025 Teil einer teuren
Abmahnung.
Fehlende Pflichtangaben bei:
Laufzeiten
Zusatzkosten
Aktionsbedingungen
führten zu Abmahnungen.
Lehre aus 2025: Marketing darf emotional sein – aber nicht unvollständig.
9. Wirkaussagen im Gesundheitsbereich: Hochriskant
Dass man keine Heilversprechen abgeben darf, ist vielen klar. Dass aber auch Wirkaussagen ohne wissenschaftlichen Nachweis verboten sind, wissen anscheinend viele Anbieter und Marketing Agenturen nicht mehr. Insbesondere in Ads auf Social Media findet man immer wieder Formulierungen wie: „Fördert die Beweglichkeit.“, „Unterstützt die Regeneration.“, „Lindert Knieschmerzen.“.
Auch solche gesundheitsbezogenen Wirkaussagen sind - ohne wissenschaftlichen Nachweis -angreifbar und führten 2025 neben Abmahnungen durch die Konkurrenz zu Bußgeldern nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG).
Lehre aus 2025: Im Gesundheitsmarketing gilt: Weniger versprechen, sauber formulieren.
10. KI‑Schulungspflicht
Ja, sie existiert und nein, das bedeutet nicht, dass teure Zertifikate erworben werden müssen.
Richtig ist, dass selbst wenn ein Studio/ eine Praxis ein KI-System nur für interne Zwecke einsetzt, ohne es weiterzuentwickeln oder als eigenes Produkt anzubieten, gilt es/ sie als Betreiber:in eines KI-Systems.
Nach Art. 4 der KI-Verordnung müssen diese Studios/ Praxen seit Februar 2025 daher Maßnahmen ergreifen, um nach bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.
Wie diese Kompetenz vermittelt wird, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Es kann also ein E-Learning, eine Inhouse-Schulung oder auch ein Mitarbeiter der sich fortbildet und das Wissen dann an die anderen weitergibt sein. Oder man bucht halt eine teure Schulung mit schönem Zertifikat.
Lehre aus 2025: KI‑Schulungspflichten sind real – Zertifikats‑Panik ist es nicht.
2025 hat gezeigt: Rechtssicherheit entsteht nicht durch Aktionismus, sondern durch Struktur.
Wer vorbereitet ist, schläft ruhiger. Wer abwartet, zahlt später oft doppelt.
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