2025 war kein Jahr zum Zurücklehnen. Wenn du ein Studio führst, Online‑Programme anbietest oder im Gesundheitsbereich selbstständig bist, hattest du dieses Jahr vermutlich mindestens einmal das Gefühl: „Schon wieder eine neue rechtliche Baustelle?“
Das waren meine wichtigsten Rechtsthemen in 2025:
ZFU & Fernunterrichtsschutzgesetz
Scheinselbstständigkeit - neue Übergangsregelung
Impressum – Streitschlichtungsplattform entfällt
Cookie-Banner – Änderungspflicht in der Darstellung
Corona-Soforthilfe neigt sich dem Ende
Elektronisches Kassensystem – sind Mitgliedersysteme betroffen
Lizenzverletzungen auf Social Media insbesondere Musik & Gema
Abmahnwelle wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung
Abmahnungen wegen Wirkaussage im Gesundheitsbereich
Vorbereitung auf KI-Schulungspflicht & Widerrufsbutton
Die gute Nachricht vorweg: Du bist nicht allein – und vieles war vorhersehbar. Heute im ersten Teil unseres Jahresrückblicks 2025 schauen wir auf die ersten fünf wichtigsten Rechtsthemen, die Studios, Coaches und Gesundheitsanbieter wirklich betroffen haben. Ohne Panikmache, aber mit klarer Einordnung.
1. ZFU & Rückforderungswellen gegenüber Online‑Coaches
2025 ist das Jahr, in dem viele Online‑Anbieter unsanft auf dem Boden der Realität gelandet sind.
Das BGH‑Urteil vom Juni 2025 hat klargestellt: Auch Online‑Coachings, Mentoring‑Programme und digitale Kurse können zulassungspflichtiger Fernunterricht sein.
Vielleicht hast du es selbst gesehen:
Schlagzeilen über Rückzahlungen in fünfstelliger Höhe
Aufrufe von Anwälten „Ich hole dir deine Coaching-Gebühr zurück.“
Urteile dafür, Urteile dagegen – totale Verunsicherung bei den Coaches
Die Wahrheit ist wie immer differenzierter.
Entscheidend ist nicht, wie du dein Angebot nennst, sondern was du tatsächlich machst.
Für eine Zertifizierungspflicht und damit für ein Risko der Rückerstattung spricht, wenn du:
Überwiegend getrennt vom Kunden bist – also weniger als 50% Live-Anteil bzw. alles mit Aufzeichnungen
du strukturierte Wissensvermittlung anbietest (Lernziele, Module, Aufgaben)
Lernerfolgskontrolle vereinbart war (z. B. Fragestunde zum Inhalt)
Wenn all das zusammenkommt, bist du schnell im Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes.
Was 2025 gezeigt hat: Nichtstun ist keine Strategie mehr. Wer Online‑Programme anbietet, muss prüfen (lassen), ob eine ZFU‑Zulassung nötig ist – oder sein Angebot bewusst anders strukturieren.
2. Scheinselbstständigkeit & Übergangsregelung bis 2026
„Das erledigt sich doch spätestens 2026, oder?“
Diese Frage haben wir 2025 unzählige Male gehört. Unsere Antwort bleibt klar: Nein.
Gerade die Fitness‑, Yoga‑ und Gesundheitsbranche ist extrem anfällig für Scheinselbstständigkeit:
vorgegebene Kurspläne
feste Vergütungen
keine Nutzungsgebühren für Räume und Materialien
kaum unternehmerisches Risiko
Kurstrainer, die als Teil des Teams ins Studio eingebunden sind.
Das Herrenberg‑Urteil hat die Prüfkriterien deutlich verschärft. Die Übergangsregelung nach § 127 SGB IV bis Ende 2026 ist jedoch kein Freibrief für „Weiter so!“, sondern eine Gestaltungsphase.
Was du aus 2025 mitnehmen solltest: Die Zeit läuft. Wer jetzt Verträge und Abläufe nicht anpasst, riskiert ab 2026 Nachzahlungen.
3. Impressum: Die EU‑Streitschlichtungsplattform entfällt
Selten war eine Änderung so klein – und gleichzeitig so abmahngefährlich.
2025 wurde die EU‑Streitschlichtungsplattform abgeschafft. Der Hinweis, der vor einigen Jahres mit klickbarem Link extra eingefügt werden musste, muss nun aktiv entfernt werden.
Viele Websites in der Fitness‑ und Gesundheitsbranche haben den Passus aber immer noch in ihrem Impressum stehen und präsentieren diesen Abmahngrund der Konkurrenz auf dem Silbertablet.
Was 2025 gezeigt hat: Rechtssicherheit bedeutet nicht nur Neues umzusetzen, sondern auch Altes konsequent zu löschen.
4. Cookie‑Banner: Gleichwertiges Ablehnen ist Pflicht
„Alle akzeptieren“ groß, grün und freundlich – „Ablehnen“ in weiß mit grauer Schrift?
Damit ist spätestens seit 2025 Schluss.
Das Urteil des VG Hannover hat klargestellt: Ablehnen muss genauso leicht sein wie Akzeptieren.
Für dich heißt das:
gleichwertige Buttons auf erster Ebene
neutrale Farben
keine Dark Patterns
Alles andere führt zu unwirksamen Einwilligungen – und damit zu Abmahn‑ und Bußgeldrisiken.
5. Corona‑Soforthilfen: Das Ende der Nachsicht
In einigen Bundesländern war das Thema längst erledigt. Aber nicht so z. B. in Sachsen-Anhalt.
Trotz realer wirtschaftlicher Belastung erhielten viele Studios Rückforderungsbescheide, da Beitragsfreistellungen und Kulanzlösungen nicht anerkannt wurden.
Rechtlich wurde es komplex und man musste verständlich darstellen, dass im Förderzeitraum zwar nicht direkt eine Belastung gegeben war, aber durch Beitragsfreistellungen es zu verzögerten finanziellen Effekten kam.
Die endgültigen Bescheide stehen noch aus.
Lehre aus 2025: Dokumentation ist alles. Wer sauber vorbereitet war, hatte deutlich bessere Chancen, Rückforderungen abzuwehren oder abzumildern.
2025 war unbequem – aber lehrreich. Viele Themen waren keine Überraschung, sondern lange angekündigt.
Nächste Woche folgt dann Teil 2 mit den weiteren 5 wichtigsten Rechtsthemen aus 2025.
Gar nicht so einfach, sich immer korrekt zu verhalten und seine Rechte durchzusetzen, aber mit der aktivKANZLEI durchaus machbar.
Wenn du Fragen zu dem Thema hast, buche dir gerne eine 1:1 Kurzberatung und in einem persönlichen Gespräch per Telefon oder Zoom bekommst du direkt Antworten auf deine Fragen.
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