Eine Frage der Haftung: Bist Du Organisator oder Veranstalter?
07. Juni 2022
Lesedauer: 2:10 Minuten
Neulich war ich bei einem After-Work-Run eines Sportshops. Nach der Begrüßung meinte der Trainer: „Wir wollen nur gemeinsam laufen, jeder passt auf sich selbst auf!“ - Nette Idee, aber eine solche Absprache ist den Versicherungen völlig egal.
Passiert etwas, dann geht es darum einen „Schuldigen“ zu finden, den man hinsichtlich der Kosten für die Behandlung & Co in Anspruch nehmen kann.
Gewerblicher Hintergrund entscheidend
Natürlich muss man unterschieden zwischen der Gruppe von Freunden, die sich jeden Sonntag trifft, und dem organisierten Lauf eines Trainers/ einer Trainerin.
Eine Haftung unter Freunden wird nur sehr selten zu begründen sein (außer bei Bergbesteigungen und Polarexpeditionen). Anders ist die rechtliche Lage allerdings, wenn ein Studiomitarbeiter oder ein Personal Trainerin zum Lauftreff einlädt.
Achtung: Dies gilt auch, wenn die Teilnahme oder das Techniktraining kostenlos angeboten wird.
In einem solchen Fall wird ein gewerblicher „Hintergedanke“ wohl nicht wegzudiskutieren sein und wenn es allein der Kundenbindung dient. Das hat zur Folge, dass man rechtlich als Veranstalter auftritt und dementsprechend auch haftet.
Pflichten des Lauftrainers & Studios als Veranstalter
Wer „nur“ als Organisator für ein Sportangebot auftritt (Veranstalter ist jemand anders), muss dies klar zum Ausdruck bringen, z.B. mit einem entsprechenden Hinweis in der Einladung/ Ausschreibung.
Um es erst gar nicht zu gefährlichen und unfallträchtigen Situationen kommen zu lassen, solltest Du vor dem Lauf folgendes tun:
- stichprobenartig die Wege und Straßen testen (gibt es irgendwo Hindernisse/ Gefahrenquellen?)
- Vorhersage der Unwetterzentrale einholen
- Bereits in der Einladung/ Ausschreibung Hinweise zur Strecke (Länge, Höhenmeter, Besonderheiten), sowie Empfehlung zur Ausrüstung geben
- vor dem Start wiederholen und kontrollieren, ob jeder die erforderliche Ausrüstung dabei hat und den Anforderungen der Strecke gewachsen ist
Mit diesen Tipps und vielen weiteren Möglichkeiten kann man das Haftungsrisiko minimieren und eine Schadensersatzpflicht ausschließen.
Was Du als Lauftrainer/ Lauftrainerin im Straßenverkehr sonst noch so beachten musst, habe ich in meinem Blogartikel
„Läufer gibt es nicht! ! - Welche Gesetze gelten dann?“ erklärt. Lies gerne mal rein.
Sportliche Grüße
Julia
|
Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
|
d Artikel in E-Mail als Link verschickend Weitere interessante Artikel und Videos
Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts!
Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.
d News abonnieren