Supplements: Dürfen Coaches & Trainer NEM empfehlen?

02. Juni 2026 Lesedauer: 3:00 Minuten
Proteinshake
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Nach meinem letzten Newsletter zum Thema Longevity, Health Claims und Gesundheitswerbung haben mich einige Nachfragen erreicht (lies gerne hier nochmal rein:
https://www.aktivkanzlei.de/blog/longevity-gesundheitswerbung-recht).

Besonders spannend war dabei die Rückmeldung eines Personal Trainers dessen Geschäftsmodell darauf basiert, Menschen zu mehr Energie, Fitness und Wohlbefinden zu verhelfen, was auch die Auswertung von Blutwerten und die Empfehlungen von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) umfasst.

Da die Thematik rund um NEM für viele Personal Trainer und Gesundheitscoaches relevant ist, möchte ich nun so klar und praxisnah wie möglich erklären, was erlaubt ist und wie du dich in deinem Business sicher bewegen kannst.

1. Empfehlung von NEM ist grundsätzlich erlaubt

Es gibt tatsächlich kein generelles Verbot, freiverkäufliche Nahrungsergänzungsmittel zu empfehlen. Das gilt auch für Coaches oder Trainer ohne Heilpraktiker-Status.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Empfehlungen im präventiven Kontext zur Gesundheitsförderung erfolgen. Solange mit den Aussagen keine medizinischen Diagnosen oder Heilversprechen abgegeben werden, darf man auch als Personal Trainer oder Health Coach NEM empfehlen.

Das heißt konkret:


2. Dosierungsempfehlungen

Auch das ist grundsätzlich erlaubt, aber es gibt Einschränkungen:

Empfehlungen zu Dosierungen, die über die Richtlinien der DGE oder EFSA hinaus gehen sind grundsätzlich möglich, wenn du die Dosierung wissenschaftlich, z. B. mit Studien begründen kannst (ein einzelner Fachartikel reicht nicht) und auf Risiken hinweist.

Achtung: Die Belehrung macht die Sache komplexer, da Überdosierungen je nach Nährstoff gesundheitliche Risiken mit sich bringen können (z. B. fettlösliche Vitamine wie Vitamin D oder A). Daher musst du hier gut recherchieren, bevor du eine Aussage tätigst.


3. Darf man konkrete Produkte oder Marken empfehlen?

Ja, das ist möglich. Du kannst Marken empfehlen, aber du solltest den Hinweis einfügen, dass auch Alternativen möglich sind („Das Produkt XY entspricht den empfohlenen Kriterien, es gibt jedoch vergleichbare Alternativen“).

Achtung: Wenn du Provisionen erhältst, musst du dies transparent machen, um dich rechtlich abzusichern.


4. Blutwerte auswerten: Besonders sensibler Bereich

Viele Health Coaches arbeiten inzwischen mit Blutwertanalysen oder funktioneller Diagnostik. Genau dort beginnt allerdings ein rechtlich besonders sensibles Feld.

Sobald Blutwerte medizinisch interpretiert werden, kann schnell der Eindruck entstehen, dass eine medizinische Diagnose gestellt wird.

Vor allem bei:

ist besondere Vorsicht geboten.

Denn hier reicht allgemeine Gesundheitsförderung oft nicht mehr aus. Stattdessen ist regelmäßig eine medizinische oder therapeutische Einordnung erforderlich.

Gerade deshalb sollten Coaches sehr klar kommunizieren, wo die Grenzen ihrer Tätigkeit liegen.


5. Herausforderung: Grenzen der Beratung

Dein Business sollte sich nicht allein in Blutanalysen und Empfehlungen von NEM erschöpfen (außer du bist Arzt oder Heilpraktiker), denn hier bewegst du dich in einem rechtlich sensiblen Bereich, insbesondere wenn es um gesundheitliche Probleme oder höhere Dosierungen geht.

Hier die entscheidenden Grenzen:


Achtung: Diese Grenzen musst du auch deinen Kunden klar kommunizieren. Ein professioneller Health Disclaimer kann helfen, die eigene Tätigkeit sauber einzuordnen und Missverständnisse zu vermeiden.


Gar nicht so einfach, sich immer korrekt zu verhalten und seine Rechte durchzusetzen, aber mit der aktivKANZLEI durchaus machbar.

Wenn du dein Business auf ein rechtssicheres Fundament stellen willst, vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch. Wir zeigen dir, wie wir dich dabei unterstützen können.




Viele sportliche Grüße

Julia



Julia Ruch
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Inhaberin der aktivKANZLEI
und aktive Triathletin

aktivKANZLEI
j.ruch@aktivkanzlei.de


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