Longevity & Gesundheitswerbung: Was du in deiner Werbung nicht sagen darfst

19. Mai 2026 Lesedauer: 3:00 Minuten
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Geht es dir auch so?
Wenn du aktuell durch Instagram, Facebook & Co scrollst, kommst du am Thema Longevity kaum vorbei. Überall tauchen neue „wissenschaftlich bewiesene“ Methoden auf, die gesünder, fitter und länger leben versprechen sollen.

Ein Pulver für mehr Energie.
Eine Morgenroutine gegen Zellalterung.
Ein Supplement, das dein biologisches Alter senkt.

Dazu kommen Influencer, die mit großer Selbstverständlichkeit Gesundheitstipps geben, Studien zitieren und Produkte empfehlen – oft ohne medizinischen oder therapeutischen Hintergrund.

Und genau hier wird es rechtlich spannend.

Denn auch wenn Social Media häufig wie ein rechtsfreier Raum wirkt: In Deutschland gibt es längst klare Regeln dafür, was über Gesundheit behauptet und beworben werden darf.

Zu genau diesem Thema wurde ich vom Fachmagazin pt interviewt. Die zentrale Frage dabei: Welche rechtlichen Grenzen gelten für Gesundheits- und Longevity-Content auf Social Media?

Gerade für Unternehmen und Selbstständige aus den Bereichen Fitness, Gesundheit und Wohlbefinden ist das ein sensibles Thema. Denn gesundheitsbezogene Aussagen gehören heute fast selbstverständlich zum Marketing, bergen aber gleichzeitig erhebliche rechtliche Risiken.

Gesundheitsversprechen sind rechtlich alles andere als harmlos

Grundsätzlich darf natürlich jeder über Gesundheit, Ernährung oder Longevity sprechen. Auch persönliche Erfahrungen oder Meinungen sind erlaubt.

Das bedeutet aber nicht, dass alles zulässig ist.

Sobald Aussagen gesundheitsbezogene Wirkungen versprechen oder werblichen Charakter haben, greifen in Deutschland verschiedene gesetzliche Regelungen.

Besonders relevant sind:


Vor allem die Health-Claims-Verordnung wird häufig unterschätzt. Sie regelt sehr genau, welche Aussagen über Nahrungsergänzungsmittel (wozu auch Lebensmittel zählen) überhaupt gemacht werden dürfen.

Kurz gesagt:
Nur weil etwas gut klingt oder vielen bereits geholfen hat, darfst du es rechtlich noch lange nicht als bestehende Wirkung behaupten.

Noch fataler ist es, sich an gesundheitlichen Aussagen von großen Firmen oder bekannten Namen wie z. B. Liebscher & Bracht oder Moore zu orientieren. Diese wissen meistens, dass sie mit bestimmten Slogans gegen das HWG und UWG verstoßen, nehmen das aber bewusst in Kauf. Die haben dann aber auch das Geld Bußgelder und Anwälte zu bezahlen.

Was darf man eigentlich noch sagen

Natürlich darf man über ihre Routinen sprechen, Trends diskutieren oder erzählen sowie darüber berichten, welche Methoden man selbst ausprobiert hat.

Problematisch wird es dort, wo Aussagen wie medizinischer Rat wirken oder konkrete Wirkungen versprochen werden.

Kritisch sind zum Beispiel Aussagen wie:


Denn solche Aussagen können schnell als unzulässige Gesundheitswerbung eingestuft werden, insbesondere dann, wenn die wissenschaftliche Grundlage fehlt oder nicht ausreichend belegt ist.

Auch der Eindruck fachlicher Kompetenz spielt eine Rolle. Wer medizinische Expertise suggeriert, ohne entsprechend qualifiziert zu sein, bewegt sich rechtlich schnell auf dünnem Eis.

Das betrifft auch Gesundheitscoaches, die sich klar von Heilbehandlungen abgrenzen müssen, da diese Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten ist.

Warum trotzdem fragwürdige Aussagen online sind

Viele fragen sich: Wenn es doch klare Regeln gibt, warum bleibt dann so viel problematischer Content online?

Die Antwort ist relativ simpel: Das Problem ist häufig nicht das fehlende Recht, sondern die Durchsetzung.

Viele Plattformen reagieren oft langsam. Da sich viele Aussagen in einem Graubereich zwischen persönlicher Erfahrung, Meinung und Werbung bewegen, muss erstmal rechtlich geprüft werden, ob wirklich ein Verstoß vorliegt. Und selbst wenn es klar und deutlich feststeht, ist es oftmals schwierig in Dubai oder sonst wo außerhalb der EU zu vollstrecken. Neben den Steuern ein weiterer Grund warum viele (oftmals „zweifelhafte“) Unternehmen und Influencer ihren Sitz außerhalb der EU haben.

ACHTUNG:
Es gibt jedoch Bereiche, wo die Plattformen schnell dabei sind Accounts zu sperren, wenn die Aussagen mit Werbung für ein Produkt, Kurs oder ähnliches kombiniert werden. Das sind die Bereiche Psyche, Schmerzen und Krankheitsbilder wie z. B. ADHS.

Und die Sperrung des Accounts tut vielen mehr weh als eine Unterlassungsklage durch die Verbraucherzentrale.

China geht bereits deutlich weiter

In China gelten inzwischen strengere Regeln für Influencer, die über sensible Themen wie Gesundheit, Medizin, Finanzen oder Recht sprechen. Teilweise müssen dort Qualifikationen oder Zertifikate nachgewiesen werden.

Auch in Europa sorgt dieses Modell für Diskussionen.

In Deutschland wäre eine solche Regelung allerdings rechtlich kaum umsetzbar. Der Grund: Hier greifen starke verfassungsrechtliche Schutzrechte, insbesondere die Meinungsfreiheit und die Berufsfreiheit.

Bleibt dann alles so wie es ist? – Nein!

Dass künftig gar nichts passiert, ist allerdings ebenfalls unwahrscheinlich. Viel realistischer sind schrittweise Verschärfungen bestehender Regelungen, z. B.:


Vor allem auf EU-Ebene dürfte das Thema weiter an Bedeutung gewinnen, etwa durch den Digital Services Act (DSA).

Für Unternehmen und Selbstständige bedeutet das vor allem eines: Wer Bußgeldern, Unterlassungsklagen und der Sperrung des Accounts vorbeugen will, sollte bei gesundheitsbezogener Werbung von Beginn an genauer hinschauen und prüfen, ob die Aussagen mit dem HWG und vor allem der Health Claims Verordnung vereinbar sind.

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Viele sportliche Grüße

Julia



Julia Ruch
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Inhaberin der aktivKANZLEI
und aktive Triathletin

aktivKANZLEI
j.ruch@aktivkanzlei.de


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