BGM & BGF: Kennst du den Unterschied?

26. September 2023 Lesedauer: 2:20 Minuten
Firmenfitness

Kennst du den Unterschied zwischen BGM und BGF?

Damit du im Gespräch mit einem Unternehmen nicht den Fehler machst, die Begriffe zu verwechseln, möchte ich heute dazu ein paar Worte verlieren.

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) sind zwei Ansätze, die darauf abzielen, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu verbessern. Dennoch wäre es falsch, sie synonym zu verwenden.

BGF bezieht sich auf gezielte Maßnahmen und Aktivitäten, die darauf abzielen, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu fördern. Dabei stehen präventive Ansätze im Vordergrund, um Gesundheitsrisiken zu minimieren und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu steigern. Beispiele für BGF-Maßnahmen sind Fitnessangebote, Ernährungsberatung, Stressmanagement-Schulungen und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.

BGM hingegen ist die Verankerung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit als betriebliche Ziele in der Unternehmensstrategie. Es wird Teil der Unternehmenskultur. Es ist ein umfassender, systematischer und kontinuierlicher betrieblicher Entwicklungsprozess und umfasst ein komplettes Konzept. Dies ist vielen Unternehmen jedoch zu aufwändig und kostenintensiv.

Nichtsdestotrotz ist vielen Arbeitgebern bewusst, dass sie davon profitieren, wenn sie etwas für die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden tun.

Das ist eure Chance mit gezielten Angeboten auf Unternehmen zuzugehen und weitere Einnahmequellen zu erschließen.

Was du als Personal Trainer/ Trainerin dabei beachten musst, habe ich in einem Blogbeitrag zusammengestellt. Lies gerne mal rein:



BGF ist aber auch für Fitnessstudios relevant.

Unternehmen können ihren Mitarbeitenden pro Monat steuerfrei sogenannte Sachbezüge zukommen lassen. Pro Mitarbeiter und Monat kann z.B. ein Zuschuss von bis zu 50,00 € als Beitrag für Fitnesseinrichtungen gezahlt werden.

Dazu schließen Studio und Unternehmen einen Kooperationsvertrag ab, in welchem die besonderen Konditionen festgelegt werden. Das Unternehmen übernimmt dann (anteilig) die Kosten der Mitgliedschaft, sodass die Mitarbeitenden kostenlos oder vergünstigt trainieren können.

Es kann sich durchaus lohnen, solch ein Kooperationsangebot für Unternehmen zu entwickeln und auf regionale Arbeitgeber zuzugehen.

Alternativ kann man diese Möglichkeit auch im Studio per Aushang bekannt geben und auf der Website veröffentlichen, so dass Mitglieder dies bei ihrem Arbeitgeber platzieren können.

Der Kooperationsvertrag samt AGB zwischen dir und dem Unternehmen sollte dann regeln, ab wie vielen Mitarbeitende ein Rabatt eingeräumt wird, ob die Mitarbeitenden Mitglied im Studio werden oder nicht, was passiert, wenn die die Mitarbeitenden im Unternehmen kündigen ... usw.


Wenn du dich von Beginn an, mit deinem Angebot zum Firmenfitness, professionell und rechtssicher aufstellen willst, schau dir gerne mal unser Paket „easyBGF“ an.




Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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