BGF & Firmenfitness: 6 Dinge, die du beachten solltest

11. Juli 2023 Lesedauer: 2:00 Minuten
Firmenfitness

Die Türen stehen offen. Nicht mehr nur die großen Unternehmen erkennen die positiven Auswirkungen einer Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). Auch KMU wollen die Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter stärken und nicht zuletzt auch die Kosten im Zusammenhang mit Krankheitsausfällen reduzieren.

An diesen Punkten kannst du als Personal Trainer & Trainerin ansetzen und dein Leistungsangebot mit BGF erweitern. Wie immer gibt es dabei aber auch einige rechtliche Dinge, die du wissen solltest.

Was gibt es rechtlich beim BGF zu beachten?

1. B = betrieblich
Das B von BGF steht für „betrieblich“. Das bedeutet, dass auch nur Mitarbeitende des Unternehmens an dem Firmenfitness-Programm teilnehmen sollten, sonst gibt es Problem mit der gesetzlichen Unfallversicherung.

2. Kein Wettbewerbssport
Zumindest bei den steuerbegünstigten BGF-Leistungen muss der Gesundheitsaspekt im Vordergrund stehen. Daher musst du unbedingt beachtet, dass der Ausgleichscharakter des Trainings vorrangig ist und kein „Leistungssport“ angestrebt wird.

ACHTUNG: Auch das Training von Betriebsmannschaften und die Vorbereitung auf Wettbewerbe/Turniere fällt nicht unter die steuerbegünstigten BGF-Leistungen. Daher sollte dein Angebot z.B. auch nicht die Vorbereitung auf einen Firmenlauf beinhalten. Wenn das Unternehmen hingegen keine Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen will, dann ist das wiederum egal und du darfst alles anbieten.

3. Regelmäßig
Sollte es zu einer Betriebsprüfung beim Unternehmen kommen, muss nachgewiesen werden, dass das Firmenfitnessprogramm nicht nur alle Jubeljahre stattfindet, sondern regelmäßig.
Jedoch wird bereits 1x im Monat als ausreichend erachtet.

Und weitere 3 Dinge ...

Was brauche ich für rechtliche Dokumente, wenn ich Firmenfitness anbieten will?

1. Kooperationsvertrag
Der große Unterschied zum Personal Training ist, dass man hier mit einem Unternehmen einen Vertrag abschließt und nicht mit der eigentlichen Person, die man später trainiert. Es ist einfach professionell, wenn man seinen eigenen Vertrag vorlegen kann, um mit dem Unternehmen auf Augenhöhe zu verhandeln.

2. AGB
Zu dem Vertrag gehören dann auch passende AGB, um deine eigenen Regeln festlegen zu können. Dies ist wichtig, z.B. wenn es um Terminabsagen oder Honorarmodalitäten geht oder Verantwortlichkeiten bei der Sicherheit der genutzten Räumlichkeiten.

3. Datenschutzinformation für die Mitarbeiterdaten Die DSGVO verpflichtet dich, die Teilnehmenden genauso wie sonst deine Kunden, darüber zu informieren, welche Daten du erhebst, wie und wofür du diese nutzt und was der Arbeitgeber erfährt.

Gut zu wissen: Das ist hier eine besondere Konstellation, da du den Vertrag mit dem Unternehmen abschließt, aber die Daten insbesondere auch Gesundheitsdaten von den Mitarbeitenden kommen. Damit musst du die Informationspflichten ausnahmsweise nicht gegenüber deinem Vertragspartner erbringen, sondern die Mitarbeitenden informieren und deren Einwilligungen einholen.

Wann bekommt der Arbeitgeber den Steuerfreibetrag von € 600,00 pro Mitarbeiter?
Was hat es mit dem monatlichen 50,00 € Zuschuss des Arbeitgebers auf sich?


Dazu habe ich einen Blog-Artikel geschrieben. Wenn dich die Antworten darauf interessieren, lies gerne hier weiter:



Wenn du schon einen Schritt weiter bist und von Beginn an professionell und rechtssicher durchstarten willst, schau dir gerne mal unser Angebotspaket „easyBGF“ an.



Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


d Artikel in E-Mail als Link verschicken


d Weitere interessante Artikel und Videos



Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!


Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts! Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.

d News abonnieren








STOPP!

Lust auf Rechtstipps ohne Juristendeutsch?

Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie wöchentlich Lösungen für echte Rechtsprobleme aus der Praxis.
Ja, auch als Anwältin nutze ich Cookies ...

Generell sind Cookies gar nicht böse. Einige sind nötig, damit die Website funktioniert, andere helfen mir, Ihnen künftig noch gezielter Tipps & Tricks für Ihr rechtssicheres Business zu geben. Dazu nutze ich z.B. Google Analytics, Facebook Pixel und LinkedIn Insight Tag.

Daher helfen Sie mir, aber auch sich, wenn Sie alle Cookies akzeptieren.
Cookie


Mehr Informationen zu den Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.