Mitarbeiter in den Zwangsurlaub schicken – geht das??

06. September 2022 Lesedauer: 2:20 Minuten
Service im Fitnessstudio

Schöne Grüße von der Insel Usedom.

Ich bin im Urlaub.

Kanzlei läuft weiter.

Dafür gibt es zwei Wege. Entweder ich arbeite auch auf Usedom oder man holt sich die richtigen Leute an Bord.

Wer mich schon länger „verfolgt“ weiß, dass ich durchaus gerne mal 4 - 6 Wochen auf Teneriffa bin und es genieße, im Winter von dort aus zu arbeiten. Für diese Zeit ist aber ganz klar: das ist kein Urlaub, sondern „Arbeiten deluxe“.

Jetzt wollte ich aber eine Woche Urlaub. Und ich bin echt froh, dass ich seit August zwei neue Gesichter im Team habe, die mir einiges an Arbeit abnehmen und ich nur ab und an mal auf mein Handy schauen muss.

Ich freue mich wahnsinnig, euch Kerstin und Wilhelm vorstellen zu können.



Kerstin ist meine neue Business-Assistenz und kümmert sich um alles, was im Kanzleialltag anfällt. Von der Organisation und Abwicklung von Geschäftsprozessen, über die Kommunikation mit Mandanten bis hin zum Aufbau unserer Online-Kurse.



Wilhelm ist Top-Jurist und unterstützt mich in allen rechtlichen Dingen. Von juristischen Recherchen, über rechtliche Stellungnahmen bis hin zu Blog-Artikeln.

Ich bin froh, dass ich mein Team habe, das gut und gerne meinen Urlaub abfangen kann und die Kanzlei weiterläuft. Aber manchmal macht es keinen Sinn, das Studio oder die Praxis während des Urlaubs offen zu lassen. Insbesondere dann nicht, wenn du als Person die Trainings- oder Physioleistung erbringst. Dann stellt sich die Frage:

Darf ich meine Mitarbeiter in den Urlaub schicken?

Wenn während dem Urlaub oder bei einer Sommerflaute weniger Klienten/ Mitglieder zu betreuen sind, brauchst du prinzipiell auch weniger Mitarbeiter. Einige nehmen vielleicht gerne im Sommer Urlaub und arrangieren sich mit der Situation.

ABER: „Zwangsurlaub“ ist nur bei dringenden betrieblichen Belangen zulässig. Weniger Mitglieder oder Störungen im Betriebsablauf, wie z.B. ein Wasserschaden, rechtfertigen jedoch keinen Zwangsurlaub. Bei Corona hingegen durfte Zwangsurlaub angeordnet werden.

PRAXISTIPP: In solchen Situationen kannst du jedoch anordnen, dass Überstunden abgebaut werden müssen.

Noch Fragen zu deinen Rechten & Pflichten als Arbeitgeber:in?
Dann vereinbare gerne ein Kostenloses Kennlerngespräch … für nach meinem Urlaub. 😉



Sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


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