Widerrufsrecht ausschließen: So geht`s rechtlich richtig!
19. Dezember 2023
Lesedauer: 3:00 Minuten
In regelmäßigen Abständen landen Fragen zum Widerrufsrecht auf meinem Schreibtisch. Erstaunlicherweise beschäftigt das viele von euch: vom Sport-Eventveranstalter bis Online-Coach.
Und das ist auch richtig so!
Daher hier meine TOP 3 an Fakten, die man zum Widerrufsrecht wissen sollte.
Fakt 1:
(K)eine feste Formulierung
Der Kunde hat für 14 Tage ein Widerrufsrecht, nachdem er von dir die Ware erhalten / den Dienstleistungsvertrag geschlossen hat und ordnungsgemäß über sein Recht informiert wurde (sog. Widerrufsbelehrung).
Man kann jetzt kreativ werden und sich eine rechtssichere Widerrufsbelehrung ausdenken oder man nimmt die Vorlage, die im Gesetz steht.
In der Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB hat der Gesetzgeber für alle frei zugänglich und online ein Muster zur Verfügung gestellt. Vorausgesetzt natürlich man weiß, dass es ein solches gibt.
Hier der Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_253anlage_1.html
Fakt 2:
Folgen einer fehlenden Widerrufsbelehrung
Muss ich extra eine Widerrufsbelehrung haben, wenn es doch schon im Gesetz steht? Kurz und knapp: auf jeden Fall!
Andernfalls passiert Folgendes:
- Die Frist von 14 Tagen beginnt nicht zu laufen. Der Kunde kann auch noch Monate nach Erhalt der Ware/ Dienstleistung von seinem Widerruf Gebrauch machen und sein Geld zurückfordern.
- Eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrig und berechtigt die Konkurrenz dich abzumahnen und eine Unterlassungserklärung zu fordern (+ Bezahlung der Anwaltskosten).
Fakt 3:
(K)ein Ausschluss des Widerrufsrechts
Grundsätzlich steht einem Verbraucher bei Verträgen, die er im Rahmen des Fernabsatzes (= online, per E-Mail, Zoom, …) oder außerhalb von Geschäftsräumen (= nicht vor Ort) abgeschlossen hat, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Davon gibt es jedoch Ausnahmen.
Ausnahme 1: Es handelt sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen (= Triathlon, Yoga-Kurs, …) und für die Erbringung ist ein spezifischer Termin vorgesehen.
Achtung: Über den Ausschluss muss man die Teilnehmer informieren. Am besten nimmt man die Klausel in die AGB/ Teilnahmebedingungen auf.
Ausnahme 2: Es ist ein digitales Produkt (= Online-Selbstlernkurs). Das Gesetz sieht auch für Verträge über die Bereitstellung von digitalen Inhalten ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher vor. Wenn der Kurs unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fällt, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht sogar auch im B2B Bereich.
Bei einem Online-Selbstlernkurs besteht jedoch das Problem, dass der Kunde innerhalb der 14 Tage den Kurs bereits teilweise oder auch komplett konsumiert hat.
Das Problem hat der Gesetzgeber aber berücksichtigt und daher gibt es die Möglichkeit, das Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen auszuschließen.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kunde aktiv eingewilligt hat, dass er auf sein Widerrufsrecht verzichtet, um vor Ablauf der Widerrufsfrist mit dem Online-Kurs beginnen zu können.
Achtung: Ein Hinweis im Vertrag reicht nicht, der Kunde muss aktiv einwilligen, z.B. eine Checkbox anklicken.
Wenn du einen Online-Kurs verkaufen willst und deinen Vertrag und die AGB auf den neuesten Stand bringen willst, schau dir gerne mal unser Beratungspaket „pure AGB“ an.
Du bekommst individuelle Verträge und wirksame AGB, die zu deinem Konzept passen. Das funktioniert übrigens auch, wenn du über Plattformen wie Elopage, Fitogram & Co verkaufst.
Viele sportliche Grüße
Julia
|
Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
|
d Artikel in E-Mail als Link verschickend Weitere interessante Artikel und Videos
Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts!
Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.
d News abonnieren