Welche Angaben sind bei Werbeanzeigen in Social Media Pflicht?
25. August 2020
Videodauer: 3:37 Minuten
Yannik aus Stuttgart fragt:
Ich bin Fitnesstrainer und verkaufe Pulver für Bio-Proteinshakes. Ich möchte
auf Facebook und Instagram Werbung für mich und meine Produkte machen.
Wie muss so eine Werbeanzeige aussehen? Reicht ein Link über den man auf
meine Homepage kommt, wo das Impressum sowie die Infos zum Rückgaberecht und
Versand angegeben sind? Oder muss ich direkt in der Anzeige diese Angaben
machen?
Rechtsanwältin Julia Ruch antwortet!
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
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