29. Oktober 2019Lesedauer: 0:30 Minuten Simone Schuldis - stock.adobe.com
In den AGB der Mitgliederverträge kann man die Haftung der Trainer und Fitnessstudioinhaber für Schäden, die ein Kunde während des Trainings erleidet, wirksam begrenzen. Nicht selten sind die Klauseln jedoch falsch formuliert und werden im Streitfall als unwirksam angesehen. Oft liest man: „Der Kunde erkennt den Haftungsausschluss des Trainers für Schäden jeder Art an.”
Eine solche Klausel ist jedoch stets unwirksam, da diese den Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beinhaltet sowie Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausschließt. Das geht nicht.
Schützen Sie sich und Ihre Teilnehmer - ändern Sie die Klausel ab!
Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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