AGB: Vermeiden Sie den Netflix-Fehler

29. Juni 2021 Lesedauer: 3:00 Minuten
Netflix Logo

Seit Corona habe ich auch einen Netflix-Account. Es war ein typisches Lockangebot:

„3 Monate HD-Qualität nutzen und nur Basistarif mit € 7,99 bezahlen, danach zum Preis von € 12,99 weitergucken, monatlich kündbar“

Ende 2020 kam dann die Mitteilung, dass die Preise erhöht werden. Die Rechtsanwältin in mir, hat sich sofort gefragt: „Dürfen die das einfach so?“ – Nein, dürfen Sie nicht. Und das hat jetzt auch der Bundesgerichtshof bestätigt.

Der Streaming-Dienst Netflix darf in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt.

Dies sei laut Gericht nur möglich, um konkrete höhere Kosten zu decken, nicht aber um den Gewinn zu steigern.

Fazit: AGB Klauseln schützen nur, wenn sie auch wirksam sind!

Nicht anders verhält es sich, wenn Sie die Beiträge in ihrem Studio erhöhen wollen. Aus rechtlicher Sicht ist das nicht ganz so einfach, aber es geht.

Hier die drei Schritte, die Sie dabei aber unbedingt beachten müssen.

Schritt 1 Ein wichtiger erster Schritt ist, dass im Mitgliedsvertag oder in den AGB aufgenommen wird, dass Preise erhöht werden können. Als Verbraucher:in muss das Mitglied von Beginn an darüber Bescheid wissen. Ohne eine solche Klausel geht es im Nachhinein nicht. Auch nicht wenn Sie neue Geräte anschaffen oder den Saunabereich modernisieren.

Schritt 2 Im Vertrag oder in den AGB müssen die möglichen Gründe und der Umfang der Erhöhung konkret festgelegt werden. Andernfalls verstoßen Sie gegen das sogenannte Transparenzgebot.

Beispiele: veränderte Marktbedingungen, Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Kunde erhält einen wesentlichen Mehrwert (auch wenn er ihn individuell nicht so empfindet), wie die Anschaffung neuer Geräte, die den neusten Erkenntnissen der Ergonomie entsprechen.

Schritt 3 Berücksichtigen Sie die gerichtlich festgelegte maximale Preiserhöhung.

Gerichte haben entschieden, dass Sie ohne Zustimmung des Mitglieds maximal eine Preiserhöhung von 5% jährlich vornehmen dürfen.

Wollen Sie während der Vertragslaufzeit die Beiträge um mehr als 5% erhöhen, müssen Sie dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht einräumen - ähnlich wie man es von Autoversicherungen kennt.

Neben Beiträge erhöhen sind auch immer wieder Laufzeitverlängerung und Beitragszahlungspflicht während Renovierung ein Streitthema.

Wie wirksam sind Ihre AGB? Testen Sie Ihre AGB mit unserer Checkliste:

https://www.aktivkanzlei.de/agb-erstellen-checkliste/


Haben Sie noch weitere Fragen? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt über unser Kontaktformular zu uns auf oder rufen Sie uns an:
Tel.: 0151 – 68 18 30 84

Wir freuen uns auf Sie.



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


d Artikel in E-Mail als Link verschicken


d Weitere interessante Artikel und Videos



Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!


Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts! Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.

d News abonnieren








STOPP!

Lust auf Rechtstipps ohne Juristendeutsch?

Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie wöchentlich Lösungen für echte Rechtsprobleme aus der Praxis.
Ja, auch als Anwältin nutze ich Cookies ...

Generell sind Cookies gar nicht böse. Einige sind nötig, damit die Website funktioniert, andere helfen mir, Ihnen künftig noch gezielter Tipps & Tricks für Ihr rechtssicheres Business zu geben. Dazu nutze ich z.B. Google Analytics, Facebook Pixel und LinkedIn Insight Tag.

Daher helfen Sie mir, aber auch sich, wenn Sie alle Cookies akzeptieren.
Cookie


Mehr Informationen zu den Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.