Scheinselbstständigkeit: Wichtige Updates für Studios mit Kurstrainern & Yoga-Lehrern
24. September 2024
Lesedauer: 3:30 Minuten
Die Zukunft der selbstständigen Kurstrainer und Yoga-Lehrer steht auf der Kippe – und es wird spannend! Zwei wegweisende Entscheidungen des Bundessozialgerichts könnten schon bald Klarheit bringen.
Derzeit setzt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Bearbeitung von Widerspruchsverfahren aus, weil sie die Entscheidungen des Bundessozialgerichts abwarten will.
Warum die Widerspruchsverfahren ausgesetzt sind
Die DRV hat sich entschlossen, alle laufenden Widersprüche im Bereich der Scheinselbstständigkeit vorerst zu pausieren, bis das BSG entschieden hat. Das Ergebnis dieser Verfahren könnte also weitreichende Konsequenzen für die gesamte Branche der selbstständigen Trainer und Lehrer haben.
Hoffnung für Kurstrainer und Yoga-Lehrer
In einem der anhängigen Fälle hat die Vorinstanz, das Niedersächsische Landessozialgericht, die Argumentation und das Vorgehen der DRV scharf kritisiert. Das gibt vielen Betroffenen Hoffnung, dass das Bundessozialgericht ebenfalls zugunsten der selbstständigen Trainer und Lehrer entscheiden könnte. Sollte das Gericht dieser Linie folgen, wäre dies ein wichtiger Sieg für all jene, die in Fitnessstudios, Yogazentren und anderen Einrichtungen als freiberufliche Kursleiter arbeiten.
Zwei mögliche Szenarien
Das Urteil des Bundessozialgerichts wird mit Spannung erwartet und es gibt eigentlich nur zwei mögliche Szenarien:
1. Das Gericht entscheidet zugunsten der DRV:
Sollte das Gericht der DRV zustimmen, hätte dies schwerwiegende Folgen für den Beruf des selbstständigen Kurstrainers und Yoga-Lehrers. Es könnte bedeuten, dass dieser Beruf in seiner derzeitigen Form praktisch nicht mehr existiert. In diesem Fall müsste auch der Gesetzgeber tätig werden und § 2 SGB VI anpassen, der derzeit die Selbstständigkeit vorsieht.
2. Das Gericht bestätigt die Selbstständigkeit:
Wenn das Bundessozialgericht hingegen zugunsten der Kurstrainer und Lehrer entscheidet, wäre dies ein starkes Signal dafür, dass die Tätigkeit weiterhin als selbstständig ausgeübt werden kann.
Allerdings müssen dann auch klare Kriterien definiert werden, anhand derer die Tätigkeit beurteilt werden kann. Es wird auch wichtig sein, dass diese Kriterien in der Praxis umgesetzt und tatsächlich gelebt werden.
Was bedeutet das für die Praxis?
Sollte das Bundessozialgericht die Selbstständigkeit von Kurstrainern und Yoga-Lehrern bestätigen, müssen die Verträge und die tatsächliche Tätigkeit im Studio so ausgestaltet sein, dass sie die Merkmale einer echten Selbstständigkeit widerspiegeln.
Das bedeutet unter anderem:
• Keine Eingliederung in den Studiobetrieb:
Die Kurstrainer und Yoga-Lehrer dürfen nicht in die organisatorischen Abläufe des Studios integriert sein, wie es bei fest angestellten Mitarbeitern der Fall wäre.
• Übernahme eines wirtschaftlichen Risikos:
Selbstständige Trainer müssen ein eigenes unternehmerisches Risiko tragen, z. B. durch die Akquise eigener Kunden und die Verwaltung ihrer Finanzen.
• Unternehmerische Freiheit:
Selbstständige Lehrer müssen die Freiheit haben, eigene Entscheidungen über ihre Arbeitsweise zu treffen, z. B. wann und wie sie ihre Kurse anbieten. Weiter muss sich auch das Unternehmertum nach außen zeigen, etwa durch eine eigene Website oder Business-Accounts auf Social Media, über die sie ihre Kurse und Dienstleistungen vermarkten.
Die Bedeutung gut gestalteter Verträge
Egal, wie das Urteil ausfällt, eines bleibt sicher: Die Gestaltung von rechtssicheren und professionellen Verträgen wird weiterhin eine entscheidende Rolle spielen. Diese Verträge müssen klar das wirtschaftliche Risiko und die Unabhängigkeit der Trainer und Lehrer widerspiegeln. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt.
Falls du Unterstützung bei der Gestaltung deiner Verträge benötigst oder Fragen zur aktuellen Situation hast, lassen wir dich nicht allein.
Schau dir unser Angebot an und lass uns gemeinsam sicherstellen, dass du auch in Zukunft rechtssicher mit Honorartrainern und Honorarlehrern zusammenarbeiten kannst.
Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, in der sich ständig wandelnden rechtlichen Landschaft auf dem Laufenden zu bleiben und sich professionell abzusichern. Die kommenden Entscheidungen des Bundessozialgerichts könnten den Weg für die Zukunft freiberuflicher Kurstrainer und Yoga-Lehrer maßgeblich prägen. Wir halten euch auf dem Laufenden.
Viele sportliche Grüße
Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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