Umsatzsteuer: Bin ich als PT & Heilpraktiker befreit?
17. Oktober 2023Lesedauer: 2:00 Minuten schwede-photodesign - stock.adobe.com
Die beiden Bereiche Fitness und Gesundheit wachsen immer mehr zusammen. Das ist ja auch einer der Gründe, warum wir uns zusätzlich auf die Gesundheitsbranche spezialisiert haben.
Dazu past auch folgende FRAGE:
„Ich bin Personal Trainer und sektoraler Heilpraktiker. Kann ich meine Dienstleistungen umsatzsteuerbefreit anbieten?“
Meine ANTWORT:
Bei Heilpraktikern ist die Ausübung der Heilkunde am Menschen steuerbefreit. Vorausgesetzt man hat auch den Abschluss gemacht und hat die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz.
ABER: Die Leistungen sind nur dann steuerfrei, wenn es sich um Heilbehandlungen handelt.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesfinanzgerichtshof (BFH) sind Heilbehandlungen Tätigkeiten, die dem Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und - soweit möglich - der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen beim Menschen dienen.
Das therapeutische Ziel muss bei der Behandlung im Vordergrund stehen.
Damit fallen Maßnahmen, die lediglich der Steigerung des Wohlbefindens dienen ebenso wenig unter Heilbehandlungen im Sinne dieser Vorschrift wie Maßnahmen zur allgemeinen Gesundheitsförderung.
Damit muss bei der ausgeübten Tätigkeit eine klare Abgrenzung zwischen Personal Training und der sektoralen Heilpraktiker-Tätigkeit erfolgen.
Praxistipp: Wer als sektoraler Heilpraktiker ähnliche Leistungen wie als Personal Trainer anbieten will, wenn sich die Leistungen inhaltlich also nicht von der umsatzsteuerpflichtigen Trainerleistung unterscheiden (z.B. gerätegestützte Trainingstherapie), sollte sich besser beim Finanzamt vorab eine Bestätigung der Umsatzsteuerbefreiung einholen.
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