Werbung im Gesundheitsbereich: Wann Nahrungsergänzungsmittel zum Risiko werden

13. Oktober 2026 Lesedauer: 3:00 Minuten
Proteinshake
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Längst gehören Nahrungsergänzungsmittel wie Magnesium für die Muskeln, Kreatin im Trainingsalltag oder Ashwagandha für mehr Wohlbefinden zum Beratungsalltag vieler Trainer, Coaches und Gesundheitsberater.

Und genau hier wird es rechtlich interessant.

Als Rechtsanwältin berate ich Unternehmen und Selbstständige aus Fitness, Gesundheit und Wohlbefinden regelmäßig genau an solchen Schnittstellen: Was darfst du als Trainer oder Gesundheitscoach sagen? Wann wird aus Information eine medizinische Aussage? Und welche Gesundheitsversprechen darfst du für Supplements überhaupt verwenden?

Das gucken wir uns heute mal genauer an.

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel – keine Medikamente

Der wichtigste Ausgangspunkt: Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich grundsätzlich Lebensmittel und keine Arzneimittel. Klingt erst mal gut, in Sachen Werbung macht es das aber tatsächlich schwieriger rechtlich korrekt zu agieren.

Daher darfst du nicht einfach behaupten, ein Nahrungsergänzungsmittel könne Beschwerden verhindern, behandeln oder lindern.

Problematisch: „Magnesium hilft gegen Muskelkrämpfe.“
Zulässiger: „Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei.“

Das klingt zunächst nach juristischer Wortklauberei. Ist es aber nicht. Mit der ersten Aussage wird dem Produkt eine Wirkung gegen konkrete Beschwerden zugeschrieben. Die zweite Aussage beschreibt dagegen eine von der EU zugelassene gesundheitsbezogene Wirkung.

Genau diese Unterscheidung solltest du kennen, wenn du Supplements auf deiner Website, in Social Media, im Coaching oder im Personal Training thematisierst.

Was sind Health Claims?

Für gesundheitsbezogene Werbung mit Lebensmitteln gilt insbesondere die europäische Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006.

Sie soll verhindern, dass Lebensmittel mit beliebigen oder wissenschaftlich nicht abgesicherten Gesundheitsversprechen beworben werden.

Ein Health Claim ist vereinfacht gesagt eine Aussage, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel bzw. einem seiner Bestandteile und der Gesundheit herstellt.

Für viele Inhaltsstoffe gibt es zugelassene gesundheitsbezogene Angaben, z. B.


Ob du einen solchen Claim verwenden darfst, hängt allerdings nicht nur von der Formulierung ab. Auch die jeweiligen Verwendungsbedingungen müssen erfüllt sein. Insbesondere muss der betreffende Stoff in der erforderlichen Menge im Produkt enthalten sein.

Ein guter erster Schritt ist deshalb immer ein Blick in das EU-Register der Health Claims.

Was du als Personal Trainer oder Gesundheitscoach darfst

Hier müssen wir zwei Rechtsfragen auseinanderhalten.

Die erste lautet:
Darf das Produkt mit der konkreten gesundheitsbezogenen Aussage beworben werden?
Das richtet sich insbesondere nach dem Lebensmittel- und Wettbewerbsrecht und der Health-Claims-Verordnung.

Die zweite lautet:
Was darfst du persönlich im Rahmen deiner Tätigkeit als Trainer oder Coach gegenüber deinem Kunden empfehlen?
Hier kann zusätzlich das Heilpraktikergesetz relevant werden. Heilkunde ist nach § 1 Heilpraktikergesetz insbesondere eine berufsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden.

Als Trainer oder Gesundheitscoach ohne entsprechende Heilkundeerlaubnis solltest du deshalb sauber zwischen allgemeiner Information und Diagnostik bzw. Behandlung konkreter gesundheitlicher Beschwerden unterscheiden.

Du kannst beispielsweise allgemein darüber informieren, welche Funktionen bestimmte Nährstoffe im Körper haben, und zulässige Health Claims verwenden.

Auch allgemeine Informationen über eine ausgewogene Nährstoffzufuhr im Zusammenhang mit Sport und Training sind etwas anderes als die Behandlung eines konkreten gesundheitlichen Problems.

Problematisch wird es dagegen, wenn du aufgrund konkreter Beschwerden oder medizinischer Befunde eine individuelle therapeutische Empfehlung aussprichst.

Beispiel: „Du bist ständig müde. Das ist wahrscheinlich Eisenmangel. Nimm deshalb dieses Eisenpräparat.“

Hier geht es nicht mehr nur um allgemeine Information über einen Nährstoff. Du stellst einen Zusammenhang zwischen einem konkreten gesundheitlichen Zustand und einer darauf ausgerichteten Maßnahme her.

Noch deutlicher wird die Grenze, wenn Laborwerte diagnostisch interpretiert und darauf aufbauend individuelle Maßnahmen zur Behandlung eines gesundheitlichen Zustands entwickelt werden.

Deshalb gilt für Trainer und Coaches:
Informieren - ja
Krankheiten/ Beschwerden/ Mangelerscheinungen feststellen oder behandeln - nein

3 typische Fehler bei Supplements

1. Krankheiten oder Beschwerden in die Werbung einbauen
Aussagen wie „hilft bei Gelenkschmerzen“ oder vergleichbare Aussagen, die einem Nahrungsergänzungsmittel eine Wirkung bei Krankheiten oder Beschwerden zuschreiben, sind rechtlich hochproblematisch.

Lebensmittel dürfen nicht mit Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit beworben werden.

2. Zugelassene Claims „marketingtauglich“ erweitern
Aus einem nüchternen zugelassenen Claim wird schnell eine deutlich stärkere Werbeaussage. Genau dadurch kann aus einer zulässigen Formulierung eine unzulässige gesundheitsbezogene Aussage werden.

3. Coaching und Therapie vermischen
Je stärker deine Empfehlung auf konkrete Beschwerden, Erkrankungen oder medizinische Befunde eines Kunden zugeschnitten ist, desto genauer solltest du prüfen, ob du dich noch innerhalb deines Tätigkeitsbereichs bewegst.

Gerade bei Angeboten an der Schnittstelle zwischen Fitness, Coaching und Gesundheit ist eine klare Positionierung wichtig.

FAZIT:
Wer im Fitness- und Gesundheitsbereich arbeitet, muss Nahrungsergänzungsmittel nicht aus seiner Kommunikation verbannen.

Im Gegenteil: Du kannst über Nährstoffe informieren, Produkte vorstellen und innerhalb der rechtlichen Grenzen auch gesundheitsbezogene Aussagen verwenden.

Entscheidend ist, was du sagst, wie du es sagst und in welchem Zusammenhang du es sagst.

Zwischen „Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei“ und „Magnesium hilft gegen deine Muskelkrämpfe“ liegen nur wenige Wörter. Rechtlich können dazwischen aber Welten liegen. Genau deshalb lohnt es sich, die rechtlichen Grenzen zu kennen, bevor Website, Social-Media-Post oder Supplement-Konzept online gehen.

Es warten viele Fallstricke, wenn du weiterhin Werbung nach Bauchgefühl machst. Rechtssicher werben ist nicht einfach – insbesondere im Gesundheitsbereich – aber definitiv machbar. Wir zeigen dir wie.

Wenn du dich und dein Business absichern willst, schau dir gerne mal unser Beratungsangebot „Werbung ohne Sorgen“ an.



Viele sportliche Grüße

Julia



Julia Ruch
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Inhaberin der aktivKANZLEI
und aktive Triathletin

aktivKANZLEI
j.ruch@aktivkanzlei.de


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