Atteste: Wann sie für eine Kündigung ausreichen und wann nicht

06. Juni 2023 Lesedauer: 1:20 Minuten
Attest

Die folgende Situation kennst du sicher auch. Ein Mitglied hat dir ein ärztliches Attest geschickt und will vorzeitig aus dem Vertrag raus. Und du bist dir unsicher, ob du oder das Mitglied im Recht ist und ob so ein Attest überhaupt ausreicht.

Es ist schwer einem Attest zu widersprechen, weil man nicht weiß, ob es als Bestätigung für eine dauerhafte Krankheit ausreicht. Hinzu kommt, dass die Urteile dazu sehr unterschiedlich sind.

Du kannst jetzt jedes Mal eine Anwältin beauftragen (ich steh dir gerne mit Rat und Tat zur Seite)

oder

du lässt dir mal erzählen, welche drei Kriterien ein Attest erfüllen muss, damit dein Mitglied tatsächlich berechtigt ist, vorzeitig den Vertrag zu beenden.

Praxistipp: Das wichtigste Kriterium ist die „Dauerhaftigkeit“.

Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden, dass das Attest bestätigen muss, dass aufgrund der Krankheit dauerhafter Sport im Fitnessstudio nicht mehr möglich ist.

Was das im Alltag genau bedeutet und wie du es am besten im Studioalltag umsetzt, erkläre ich dir in der law4fitness Online-Sprechstunde. Da kannst du mir auch direkt deine Fragen stellen.

Sprechstunde?

Ja, mein neustes Format. Die Online-Sprechstunde bietet dir die Möglichkeit, dich schnell und unkompliziert über rechtliche Themen auf dem Laufenden zu halten. Der direkte Kontakt zu mir und die Möglichkeit mir deine Fragen zu stellen, erspart dir lange Recherchen im Internet und bietet dir rechtssichere Antworten, auf die du dich verlassen kannst.

Nach der Sprechstunde bist du in der Lage künftig selbst zu prüfen, ob das Attest alle Kriterien für eine Sonderkündigung erfüllt. Du kannst selbst aktiv werden und deinem Mitglied mit den richtigen Argumenten antworten.

Die Sprechstunde findet 1x im Monat,
immer freitags um 11:00 Uhr,
in einem Zoom-Call statt.

Der erste Termin ist der 30.06.2023 und beschäftigt sich genau mit dem Thema „Kundenbindung – der richtige Umgang mit Attesten & Beschwerden“.

Melde dich jetzt zur Sprechstunde an!



Termin verpasst?

Hier findest du weitere Infos und alle weiteren Termine mit Themen:





Ich freu mich auf dich!.


Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


d Artikel in E-Mail als Link verschicken


d Weitere interessante Artikel und Videos



Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!


Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts! Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.

d News abonnieren








STOPP!

Lust auf Rechtstipps ohne Juristendeutsch?

Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie wöchentlich Lösungen für echte Rechtsprobleme aus der Praxis.
Ja, auch als Anwältin nutze ich Cookies ...

Generell sind Cookies gar nicht böse. Einige sind nötig, damit die Website funktioniert, andere helfen mir, Ihnen künftig noch gezielter Tipps & Tricks für Ihr rechtssicheres Business zu geben. Dazu nutze ich z.B. Google Analytics, Facebook Pixel und LinkedIn Insight Tag.

Daher helfen Sie mir, aber auch sich, wenn Sie alle Cookies akzeptieren.
Cookie


Mehr Informationen zu den Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.