Abmahnanwälte: So schützt Du Dich vor teuren Abmahnungen
08. Februar 2022
Lesedauer: 2:20 Minuten
Zum Jahresanfang hatte ich die frohe Kunde verbreitet, dass es nun das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ gibt, welches vor missbräuchlichen Abmahnungen schützen soll.
Daraufhin erhielt ich eine E-Mail, in der ich gefragt wurde:
Braucht es das Gesetz überhaupt?
Sind solche Abmahnungen von Winkeladvokaten nicht eh illegal?
Es ist selten in der Juristerei, aber hier lautet die simple Antwort auf Frage Nr. 2:
Nein.
Das Verschicken von Abmahnungen wegen unwirksamer AGB-Klauseln oder wegen eines unvollständigen Impressums stellt keine Abzocke dar. Deine Konkurrenten oder Verbraucherverbände nutzen lediglich Deine Unwissenheit und die schnelle Rechtsprechungsänderung zu ihren Gunsten. Das Vorgehen wurde auch von den Gerichten als rechtmäßig angesehen und ist damit legal.
Aber das ist nicht alles.
Wusstest Du, dass es Verbraucherverbände, Unternehmen und Anwälte gibt, die sich darauf spezialisiert haben, gegen die Fitnessbranche rechtlich vorzugehen und diese zu verklagen?
Beispiel 1
Der
Verbraucheranwalt Thomas Hollweck hat auf seiner Internetseite eine Liste mit über 200 (!) Fitnessstudios veröffentlicht, die allein er verklagt hat.
Beispiel 2
Das Unternehmen
RightNow gibt es allein zu dem Zweck Forderungen gegenüber Fitnessstudios durchzusetzen. RightNow kauft die Forderung von den Mitgliedern ab und geht gegen die Studios vor. Damit ist dann RightNow Dein Gegner und nicht mehr Dein Mitglied.
Beispiel 3
Auch
Verbraucherzentralen unterstützen aktiv und kostengünstig Deine kündigungswilligen Mitglieder und posten für alle einsehbar auf ihren Internetseiten kostenlose Rechtstipps und Musterschreiben.
So sicherst Du Dich rechtlich ab
Der beste Schutz gegen Abmahnungen ist es keine Angriffsfläche zu bieten. Die Website ist für jeden zugänglich, so dass unzulässige Werbeaussagen oder Fehler im Impressum regelrecht auf dem Silbertablett präsentiert werden. Daher sollten ein besonderes Ausgenmerk auf die Werbeslogan und das Impressum gelegt werden.
Das Impressum und die Datenschutzerklärung muss auf der Website veröffentlicht werden. Die AGB jedoch nur dann, wenn man über Deine Website Mitglied werden kann. In das nicht der Fall, solltest Du auf die Veröffentlichung Deiner AGB verzichten.
Nichts desto trotz solltest Du alle 2 Jahre Deine AGB rechtlich prüfen und aktualisieren lassen. Wer es auf Dich abgesehen hat, kommt auch an Deine AGB und wenn er sich diese von einem Mitglied beschaffen lässt.
Hast Du Fragen dazu, wie Du Dich rundum absichern kannst?
Dann melde Dich gerne bei mir.
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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