Sicherheitsunterweisung im Studio: Deine Pflichten einfach erklärt

14. Oktober 2025 Lesedauer: 4:00 Minuten
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Wusstest du, dass du als Arbeitgeber/in dich auch explizit um Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit deiner Mitarbeitenden kümmern musst? Und das ist keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht.

In einer Branche, die Gesundheit und Wohlbefinden in den Mittelpunkt stellt, sollte auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden sowie die Sicherheit regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden.

Bevor ich euch mehr zu dem Thema Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Haftung & Co im Fitnessstudio erzähle, möchte ich allen Praxisinhabern & Praxisinhaberinnen sagen: Ich habe euch nicht vergessen!


Für alle Arbeitgeber/innen einer Physiopraxis veranstalten wir mit unserem Kooperationspartner, der Firma Schupp, ein kostenloses Online-Seminar zu dem Thema!

Was: Rechtssicher führen – Arbeitsschutz, Datenschutz & Hygiene in der Praxis

Wann: Dienstag, 21.10.2025 um 17:30 Uhr

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Los geht`s!

1. Arbeits- und Gesundheitsschutz für Mitarbeitende

Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie weitere spezifische Vorschriften. Ziel ist es, gesundheitliche Gefährdungen am Arbeitsplatz zu minimieren und Mitarbeitenden ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten.

1.1 Gefährdungsbeurteilungen (§ 5 ArbSchG)
Als Arbeitgeber/in bist du verpflichtet, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Dabei werden potenzielle Gefahren analysiert und Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung festgelegt. Typische Gefährdungen in Fitnessstudios können sein:



Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen dokumentiert und regelmäßig überprüft werden, insbesondere bei Änderungen der Arbeitsbedingungen (z. B. neue Geräte oder Arbeitsbereiche).

1.2 Sicherheitsunterweisungen (§ 12 ArbSchG)
Mitarbeitende müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Diese Unterweisungen sind zu dokumentieren. Inhalte können sein:



1.3 Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Falls erforderlich, bist du verpflichtet, Mitarbeitenden geeignete PSA bereitzustellen. In Fitnessstudios kann dies Handschuhe (bei Reinigungstätigkeiten), rutschfeste Schuhe oder Gehörschutz (bei lauter Musik) umfassen.

1.4 Psychische Gesundheit
Die Verpflichtung zur Beachtung der psychischen Gesundheit wurde durch eine Änderung des ArbSchG verstärkt. Stress, unregelmäßige Arbeitszeiten oder der Umgang mit anspruchsvollen Kunden müssen berücksichtigt und durch geeignete Maßnahmen abgefedert werden.


2. Sicherheit im Fitnessstudio für Mitglieder und Mitarbeitende

Neben dem Schutz der Mitarbeitenden trägst du als Arbeitgeber/in auch Verantwortung für die Sicherheit der Mitglieder. Dies erfordert die Umsetzung baulicher, organisatorischer und technischer Maßnahmen.

2.1 Geräte- und Anlagensicherheit
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Fitnessgeräte regelmäßig zu prüfen und zu warten. Betreiber müssen sicherstellen, dass:



2.2 Brandschutzmaßnahmen
Insbesondere Wellnessbereiche wie Saunen erfordern besondere Brandschutzmaßnahmen. Dazu gehören:



2.3 Hygiene und Infektionsschutz
Hygiene spielt in Fitnessstudios eine zentrale Rolle. Betreiber sind gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um Infektionsrisiken zu minimieren. Dazu gehören:



Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann nicht nur Bußgelder, sondern auch zivilrechtliche Ansprüche von Mitgliedern oder Mitarbeitenden nach sich ziehen.


3. Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Regelungen und Besonderheiten für Fitnessstudios

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten für Mitarbeitende. Studiobetreiber müssen hierauf besonderen Wert legen, da die branchenüblichen Öffnungszeiten – oft bis spät abends und auch an Wochenenden – zu Herausforderungen führen können.

3.1 Arbeitszeiten und Pausenregelungen



3.2 Sonntags- und Feiertagsarbeit
Sonntagsarbeit ist gemäß § 9 ArbZG grundsätzlich verboten. Fitnessstudios können jedoch von den Ausnahmen nach § 10 ArbZG profitieren, da sie zu den Einrichtungen gehören, die der Erholung dienen. Damit Sonntagsarbeit rechtlich zulässig ist, gelten folgende Voraussetzungen:



4. Haftung bei Verstößen

Als Betreiber/in haftest du für Verstöße gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Haftung kann sich wie folgt gestalten:



Fazit und Handlungsempfehlungen:

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist kein Bereich, der vernachlässigt werden darf – weder aus rechtlicher noch aus unternehmerischer Sicht. Du solltest daher die folgenden Schritte sicherstellen:

  1. Gefährdungsbeurteilungen: Regelmäßig durchführen und umfassend dokumentieren.
  2. Schulungen: Mitarbeitende und Mitglieder gezielt und praxisnah unterweisen.
  3. Geräte und Anlagen regelmäßig warten und Prüfungen dokumentieren
  4. Brandschutz- und Hygienevorschriften konsequent umsetzen.
  5. Sonntags- und Feiertagsarbeit rechtskonform gestalten und Höchstarbeitszeiten sowie Pausen strikt einhalten
  6. Sicherheitslösungen für personallose Studios: Notfallkonzepte und technische Absicherungen implementieren.



Und hier nochmal der REMINDER für alle Physios!
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Viele sportliche Grüße

Julia

PS: Artikel wurde am 28.09.2024 aktualisiert



Julia Ruch
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Inhaberin der aktivKANZLEI
und aktive Triathletin

aktivKANZLEI
j.ruch@aktivkanzlei.de


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