Selbstzahlerleistungen: Was Physiopraxen rechtlich beachten müssen
18. August 2026Lesedauer: 3:30 Minuten
Bist du auch betroffen? Die angekündigten Kürzungen im Gesundheitswesen machen viele Physiotherapiepraxen wütend.
Steigende Kosten, hoher Personaleinsatz und gleichzeitig sinkende Vergütungen führen dazu, dass sich viele Praxisinhaber dieselbe Frage stellen:
Wie können wir wirtschaftlich arbeiten, ohne unsere Patienten im Stich zu lassen?
Die Antwort lautet für viele: Selbstzahlerleistungen
Mehr Behandlungszeit. Individuelle Zusatzleistungen. Prävention. Gesundheitsberatung.
Doch genau an diesem Punkt erleben wir in der Beratung immer wieder dasselbe Problem:
Nicht die Patienten haben ein Problem mit Selbstzahlerleistungen – sondern die Therapeuten selbst.
"Das dürfen wir doch gar nicht verkaufen ..."
Diesen Satz hören wir regelmäßig.
Viele Therapeuten fühlen sich unwohl dabei, zusätzliche Leistungen anzubieten. Sie haben Angst, zu werblich zu wirken oder Patienten unter Druck zu setzen. Manche glauben sogar, dass ein solches Gespräch rechtlich unzulässig sei.
Das Gegenteil ist der Fall.
Patienten über sinnvolle Selbstzahlerleistungen zu informieren, ist grundsätzlich erlaubt. Entscheidend ist wie das Gespräch geführt wird.
Zwischen einer fachlichen Empfehlung und einem unzulässigen Verkaufsdruck liegt ein großer Unterschied.
ACHTUNG bei Therapiezeitverlängerung!
Bei GKV-Patienten ist der Verkauf von weiterer Therapiezeit in den meisten Fällen nicht erlaubt.
Warum das so ist, erfährst du hier:
Viele Mitarbeiter wissen schlicht nicht, was sie sagen dürfen.
Aus Unsicherheit sagen sie deshalb lieber gar nichts.
Das Ergebnis:
sinnvolle Zusatzleistungen werden nicht angeboten,
Patienten erfahren nichts von ihren Möglichkeiten,
die Praxis verzichtet auf wichtige Umsätze.
Dabei reichen oft schon wenige rechtssichere Formulierungen, damit Gespräche sicher und professionell geführt werden können.
Nicht drängen.
Nicht verkaufen um des Verkaufens willen.
Sondern informieren, beraten und dem Patienten eine bewusste Entscheidung ermöglichen.
Nicht:"Die Verordnung allein wird ihnen nicht viel bringen."
Besser:"Ihre Therapie umfasst die von der Krankenkasse vorgesehene Behandlungsdauer. Falls Sie sich zusätzlich mehr Zeit für Ihre Behandlung wünschen, können wir Ihnen eine Verlängerung als private Zusatzleistung anbieten – ganz nach Ihren Bedürfnissen.“
Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die reguläre Kassenleistung unzureichend ist oder dass eine optimale Therapie nur mit zusätzlichen privaten Zahlungen möglich ist. Selbstzahlerleistungen dürfen nur als ergänzende Option angeboten werden, nicht als zwingender Bestandteil der kassenärztlichen Behandlung.
Wirtschaftlichkeit beginnt nicht mit aggressivem Verkauf
Gerade jetzt, wo sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Physiotherapiepraxen verschlechtern, werden Selbstzahlerleistungen weiter an Bedeutung gewinnen.
Der entscheidende Erfolgsfaktor ist dabei jedoch nicht das Angebot selbst, sondern eine rechtssichere und wertschätzende Kommunikation.
Gar nicht so einfach, sich immer korrekt zu verhalten und seine Rechte zu wahren, aber mit der aktivKANZLEI durchaus machbar.
Wenn du Fragen zu dem Thema Selbstzahlerleistungen hast, vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch. Wir zeigen dir gerne, wie wir dich dabei unterstützen können.
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