Scheinselbstständigkeit 2026: So groß ist dein Risiko wirklich
05. Mai 2026Lesedauer: 3:00 Minuten Dylan Gillis - unsplash
Wahrscheinlich hast du auch ein funktionierendes Studio, ein gutes Team und arbeitest mit Honorarkräften, wie es in der Branche üblich ist? Dann lies unbedingt weiter.
Alles läuft.
Bis der Brief der Deutschen Rentenversicherung kommt.
Und plötzlich geht es nicht mehr um Training, Mitglieder oder Wachstum.
Sondern um Nachzahlungen, Prüfungen und ein Risiko, das viele massiv unterschätzen.
Die Wahrheit ist: Scheinselbstständigkeit gehört aktuell zu den größten rechtlichen Risiken von Yoga-, Pilates- und Fitnessstudios.
Doch wieso eigentlich und kann es wirklich so schlimm werden?
Das muss natürlich jeder Studiobetreiber und jede Studiobetreiberin für sich selbst entscheiden. Aber um eine unternehmerische Einschätzung treffen zu können, braucht es Informationen, die ich euch hier gerne liefere.
Frage 1: Was ist das tatsächliche Risiko und wie sieht der Worst Case aus?
Viele Studios unterschätzen die finanziellen Auswirkungen einer falschen Einordnung von Honorarkräften. Im Moment wirkt das Modell oft unkompliziert: Die Zusammenarbeit ist flexibel, die Honorarkraft schreibt Rechnungen und hat mehrere Auftraggeber, beide Seiten sind zufrieden.
Kommt es jedoch zu einer Prüfung und wird die Tätigkeit rückwirkend als abhängige Beschäftigung eingestuft, verändert sich die Situation schlagartig. Das Studio wird rechtlich so behandelt, als hätte von Anfang an ein Arbeitsverhältnis bestanden.
Die Konsequenz ist deutlich:
Das Studio muss sämtliche Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, und zwar sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. Diese Belastung trifft vollständig das Studio, da ein Rückgriff auf die Honorarkraft nur sehr eingeschränkt möglich ist.
Wir reden hier also von 40 - 42%.
Hinzu kommen häufig Säumniszuschläge, die mit etwa einem Prozent pro Monat auf die rückständigen Beiträge berechnet werden.
Wie schnell sich das summiert, zeigt ein einfaches Beispiel:
Erhält eine Honorarkraft monatlich 1.000 €, ergibt sich bei einem Prüfzeitraum von vier Jahren bereits eine Beitragsnachzahlung von rund 19.000 bis 20.000 €. Rechnet man die Säumniszuschläge hinzu, liegt die Gesamtbelastung schnell im Bereich von 20.000 bis 25.000 € – und das für nur eine Person.
Frage 2: Wie wahrscheinlich ist eine Prüfung?
Die Hoffnung, „nicht aufzufallen“, ist in der Praxis weit verbreitet, aber trügerisch. Denn die Deutsche Rentenversicherung ist gesetzlich verpflichtet, Unternehmen regelmäßig zu prüfen. In der Regel erfolgt eine Betriebsprüfung mindestens alle vier Jahre.
Das bedeutet: Es ist keine Frage, ob dein Studio geprüft wird, sondern lediglich wann.
Dabei ist die Prüfung an sich nichts Ungewöhnliches. Entscheidend ist jedoch, wie genau hingeschaut wird. Und hier zeigt sich in der Praxis ein klarer Trend: Branchen mit Kursbetrieb stehen aktuell besonders im Fokus.
Zusätzliche Aufmerksamkeit entsteht häufig dann, wenn hohe Kosten für Honorarkräfte oder Fremdleistungen im Verhältnis zur Lohnsumme auffallen. Auch Hinweise aus anderen Verfahren – etwa aus Statusfeststellungen oder Prüfungen im Zusammenhang mit der Künstlersozialkasse – können dazu führen, dass bestimmte Konstellationen genauer beleuchtet werden.
Mit anderen Worten: Die Prüfung ist der Standard. Ob sie für dein Studio zum Problem wird, hängt maßgeblich von deiner Struktur ab.
Viele Strukturen in der Branche sind historisch gewachsen und funktionieren im Alltag gut. Doch die rechtliche Bewertung dieser Modelle hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft.
Der Fokus liegt auf:
dokumentierte Verhandlungen über Kurszeiten und Honorar
eigene Dienstleistungen und weitere Auftraggeber
eigener Marktauftritt & Akquise
wirtschaftliches Risiko (z. B. Nutzungsentgelt für Raum und Infrastruktur, erfolgsabhängige Vergütung, Vertretung wird selbst organisiert und abgerechnet)
Die entscheidende Frage ist heute nicht mehr, ob ein Modell „schon immer funktioniert hat“, sondern ob es einer aktuellen Prüfung standhalten würde.
Fazit: Das größte Risiko ist nicht die Prüfung, sondern das Ignorieren der Prüfkriterien.
Ja, aktuell gilt bis Ende 2027 die Übergangsregelung.
Finanziell ist die Situation dadurch deutlich entschärft:
Keine Nachzahlungen für die Vergangenheit
Keine laufenden Beiträge bis Ende 2027
Das ist die zentrale Schutzwirkung der Übergangsregelung und ja, man könnte die Zusammenarbeit erstmal fortführen.
ABER …
Die Übergangslösung ist kein Freifahrtschein. In der Gesetzesbegründung steht ganz klar drin, dass die Übergangsregelung geschaffen wurde, um Unternehmen und Selbstständigen die Zeit zu geben, die Zusammenarbeit und die Verträge entsprechend anzupassen.
Wer sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, hat die Möglichkeit, seine Strukturen anzupassen und Risiken aktiv zu steuern. Wer abwartet, läuft Gefahr, von Entwicklungen überrascht zu werden, die sich dann nur noch mit erheblichem Aufwand korrigieren lassen.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du wissen möchtest, wie dein Studio aktuell aufgestellt ist, lohnt sich ein objektiver Blick von außen. Denn eines zeigt die Praxis immer wieder: Rechtssicherheit entsteht nicht zufällig, sondern durch klare, bewusste Entscheidungen.
Viele Studios beschäftigen sich erst mit dem Thema, wenn die Prüfung bereits läuft.
Dann ist es oft zu spät, um noch entspannt reagieren zu können.
Die bessere Entscheidung ist:
Verstehen, wo du stehst – bevor jemand anderes es für dich bewertet.
Genau dafür haben wir ein kostenloses Live-Webinar entwickelt: „Risiko Scheinselbstständigkeit verstehen – erkennen – vermeiden“
Darin zeige ich dir:
wie die Deutsche Rentenversicherung aktuell prüft
woran du riskante Strukturen sofort erkennst
welche Kriterien wirklich entscheidend sind
und wie du dein Studio rechtssicher aufstellst
… und du kannst mir deine Frage stellen!
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