Scheinselbstständigkeit: Was du bei deinen Rechnungen beachten musst
26. März 2024Lesedauer: 3:00 Minuten Hyejin Kang - stock.adobe.com
Wusstest du, dass du im B2B Bereich verpflichtet bist, innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung auszustellen? Bei Leistungen gegenüber Privatpersonen gilt diese Verpflichtung hingegen nicht.
Die richtige Rechnungsstellung ist ein wichtiger Punkt bei der Verhinderung von Scheinselbstständigkeit. Die Rechnungen sind das Erste, was ein Betriebsprüfer unter die Lupe nimmt.
Daher beschränkt sich unsere Rundum-Absicherung bei unserem Beratungspaket zur Scheinselbstständigkeit nicht nur auf einen passenden Honorarvertrag, sondern umfasst auch die „offizielle“ Ausgestaltung der Tätigkeit und die „richtige“ Rechnungsstellung.
Neben dem Aspekt der Scheinselbstständigkeit muss eine Rechnung aber auch den allgemeinen rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Allgemeine gesetzliche Pflichtangaben:
Bei der Rechnungsstellung muss man zwischen der Kleinbetragsrechnung und Rechnungen über brutto € 250,00 unterscheiden.
Bei Kleinbetragsrechnung sind folgende Angaben Pflicht:
Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers
Rechnungsdatum
Umfang und Art der Leistung
Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (Brutto-Entgelt)
Steuersatz oder ggf. Hinweis auf eine Steuerbefreiung
Bei Rechnungen über brutto € 250,00 müssen folgende Angaben enthalten sein:
Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers
Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Fortlaufende Rechnungsnummer
Rechnungsdatum
Zeitpunkt / Zeitraum der Leistungserbringung
Menge oder Umfang und Art der Leistung
Nettohonorar
Umsatzsteuersatz oder Angabe über Umsatzsteuerbefreiung
ggf. eingeräumte Rabatte
Angaben zur Verhinderung von Scheinselbständigkeit:
Ich empfehle Worte wie Honorar und Dienstleistung zu erwähnen.
Bestenfalls sollte ein „Projekt“ als Auftragsgegenstand benannt werden. Dafür sollte dann ein Pauschalbetrag anstelle eines Stundenhonorars in Rechnung gestellt werden.
Werden größere/ langfristige „Projekte“ bearbeitet, so kann zwischendurch auch eine Abschlagszahlung in Rechnung gestellt werden. Damit entfällt eine lange Wartezeit auf das Honorar.
Beispiel 1 für die Beschreibung der Leistung:
Sehr geehrte Frau Muster,
hiermit stelle ich Ihnen mein Honorar für die vereinbarte Dienstleistung in Rechnung:
Vorbereitung und Umsetzung Tanzprojekt „XYZ“
08.01.2024 – 30.06.2024
Position
Anzahl
Beschreibung
Preis
1
5
Aufbau Grundfitness
160,00 €
2
10
Ballett
370,00 €
3
10
Jazz Dance
370,00 €
4
Gesamt
25
900,00 €*
*Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.
Bitte beachten: Alle Hinweise gebe ich nach bestem Wissen und Gewissen. Beim Thema Scheinselbstständigkeit gibt es aber aktuell keine Rechtssicherheit.
Es gibt keinen Kriterienkatalog, anhand dessen man rechtssicher sagen kann, wann eine Selbstständigkeit und wann eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Es gibt jedoch verschiedene Indizien, die für eine Selbstständigkeit sprechen, die auch von Gerichten akzeptiert wurden. An diesen kann man die Ausgestaltung der Tätigkeit, die Verträge und die Rechnungen ausrichten.
Ob dies aber letztlich ausreicht, entscheidet der jeweilige Prüfer oder eben in letzter Instanz die Gerichte.
Gar nicht so einfach, sich immer korrekt zu verhalten und seine Rechte durchzusetzen, aber mit der aktivKANZLEI durchaus machbar.
Wenn du Fragen zu dem Thema hast, vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch. Wir zeigen dir gerne, wie wir dich dabei unterstützen können.
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