Scheinselbstständigkeit: Was du bei deinen Rechnungen beachten musst

26. März 2024 Lesedauer: 3:00 Minuten
Gehaltsverzicht

Wusstest du, dass du im B2B Bereich verpflichtet bist, innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung auszustellen? Bei Leistungen gegenüber Privatpersonen gilt diese Verpflichtung hingegen nicht.

Die richtige Rechnungsstellung ist ein wichtiger Punkt bei der Verhinderung von Scheinselbstständigkeit. Die Rechnungen sind das Erste, was ein Betriebsprüfer unter die Lupe nimmt.

Daher beschränkt sich unsere Rundum-Absicherung bei unserem Beratungspaket zur Scheinselbstständigkeit nicht nur auf einen passenden Honorarvertrag, sondern umfasst auch die „offizielle“ Ausgestaltung der Tätigkeit und die „richtige“ Rechnungsstellung.
Neben dem Aspekt der Scheinselbstständigkeit muss eine Rechnung aber auch den allgemeinen rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Allgemeine gesetzliche Pflichtangaben:

Bei der Rechnungsstellung muss man zwischen der Kleinbetragsrechnung und Rechnungen über brutto € 250,00 unterscheiden.

Bei Kleinbetragsrechnung sind folgende Angaben Pflicht:




Bei Rechnungen über brutto € 250,00 müssen folgende Angaben enthalten sein:



Angaben zur Verhinderung von Scheinselbständigkeit:

Ich empfehle Worte wie Honorar und Dienstleistung zu erwähnen.

Bestenfalls sollte ein „Projekt“ als Auftragsgegenstand benannt werden. Dafür sollte dann ein Pauschalbetrag anstelle eines Stundenhonorars in Rechnung gestellt werden.

Werden größere/ langfristige „Projekte“ bearbeitet, so kann zwischendurch auch eine Abschlagszahlung in Rechnung gestellt werden. Damit entfällt eine lange Wartezeit auf das Honorar.


Beispiel 1 für die Beschreibung der Leistung:


Sehr geehrte Frau Muster,

hiermit stelle ich Ihnen mein Honorar für die vereinbarte Dienstleistung in Rechnung:

Kinderkurs „Fitness4Kids“
08.01.2024 – 31.03.2024

12 Trainingseinheiten Kinderfitness
Netto-Betrag: € 420,00
19 % Umsatzsteuer: € 79,80

Gesamt: € 499,80


Beispiel 2 für die Beschreibung der Leistung:


Vorbereitung und Umsetzung Tanzprojekt „XYZ“
08.01.2024 – 30.06.2024
Position Anzahl Beschreibung Preis
1 5 Aufbau Grundfitness 160,00 €
2 10 Ballett 370,00 €
3 10 Jazz Dance 370,00 €
4
Gesamt 25 900,00 €*


*Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.

Bitte beachten: Alle Hinweise gebe ich nach bestem Wissen und Gewissen. Beim Thema Scheinselbstständigkeit gibt es aber aktuell keine Rechtssicherheit.

Es gibt keinen Kriterienkatalog, anhand dessen man rechtssicher sagen kann, wann eine Selbstständigkeit und wann eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Es gibt jedoch verschiedene Indizien, die für eine Selbstständigkeit sprechen, die auch von Gerichten akzeptiert wurden. An diesen kann man die Ausgestaltung der Tätigkeit, die Verträge und die Rechnungen ausrichten.

Ob dies aber letztlich ausreicht, entscheidet der jeweilige Prüfer oder eben in letzter Instanz die Gerichte.


Gar nicht so einfach, sich immer korrekt zu verhalten und seine Rechte durchzusetzen, aber mit der aktivKANZLEI durchaus machbar.

Wenn du Fragen zu dem Thema hast, vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch. Wir zeigen dir gerne, wie wir dich dabei unterstützen können.



Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


d Artikel in E-Mail als Link verschicken


d Weitere interessante Artikel und Videos



Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!


Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts! Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.

d News abonnieren








STOPP!

Lust auf Rechtstipps ohne Juristendeutsch?

Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie wöchentlich Lösungen für echte Rechtsprobleme aus der Praxis.
Ja, auch als Anwältin nutze ich Cookies ...

Generell sind Cookies gar nicht böse. Einige sind nötig, damit die Website funktioniert, andere helfen mir, Ihnen künftig noch gezielter Tipps & Tricks für Ihr rechtssicheres Business zu geben. Dazu nutze ich z.B. Google Analytics, Facebook Pixel und LinkedIn Insight Tag.

Daher helfen Sie mir, aber auch sich, wenn Sie alle Cookies akzeptieren.
Cookie


Mehr Informationen zu den Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.