Risikoscan für Studios: Scheinselbstständigkeit richtig einordnen

24. Februar 2026 Lesedauer: 3:00 Minuten
Fitnesskurs
 



Du möchtest wissen, ob in deinem Studio ein erhöhtes Risiko für Scheinselbstständigkeit besteht und welche Maßnahmen du zur Risikominimierung ergreifen solltest?

Dann lies weiter.

Scheinselbstständigkeit ist kein Randthema mehr. Sie betrifft immer häufiger auch Fitness-, Yoga- und Pilatesstudios – ganz unabhängig von Größe oder Konzept.

Und trotzdem höre ich immer wieder: „So funktioniert die Branche. Das machen doch alle so.“

Ein Satz, der in der Fitness- und Yogabranche weit verbreitet ist.
Und einer der gefährlichsten.
Denn rechtlich zählt nicht, wie viele es so machen, sondern wie es geprüft wird.

Lass uns mit einer unbequemen Wahrheit zum Thema starten:
Egal, wie man es aktuell dreht und wendet – 100 % Rechtssicherheit bekommst du nur mit einer Anstellung.

Das wird so bleiben, bis es eine klare gesetzliche Regelung gibt.

Alle anderen Modelle können Risiken reduzieren, aber ein Restrisiko bleibt.


Der Denkfehler

Viele kommen dann zu dem Schluss: „Warum soll ich dann überhaupt was tun. Dann warte ich ab. Bis Ende 2026 läuft die Übergangslösung, bis dahin muss die Regierung doch was machen.“ Das ist ein Denkfehler.

Die Prüfkriterien stehen fest.

Von diesen Kriterien wird man nicht abrücken, unabhängig davon, ob es eine politische Diskussionen oder auch ein neues Gesetz gibt.

Ich erhoffe mir von der Regierung, dass sie eine Gewichtung der Kriterien festlegt und der DRV Leitplanken und Vorgaben für die Prüfung gibt, damit zukünftig nicht immer nur das eine Kriterium ausschlaggebend ist, was gerade nicht vorliegt.

Die Übergangsregelung wurde dafür geschaffen, um „[…] Bildungseinrichtungen und Lehrkräften ausreichend Zeit zu geben, um die notwendigen Umstellungen der Organisations- und Geschäftsmodelle vorzunehmen, damit Lehrtätigkeiten auch unter den veränderten Rahmenbedingungen weiterhin sowohl in abhängiger Beschäftigung wie auch selbstständig ausgeübt werden können.“ (aus der Gesetzesbegründung zu § 127 SGB IV der Übergangslösung)

Und genau deshalb ist das Thema Scheinselbstständigkeit keine Frage des Abwartens, sondern eine Frage bewusster Entscheidungen.


Woher weiß ich, ob ich betroffen bin?

Diese Frage stellen sich gerade viele Studios.

Die ehrliche Antwort:
Es kommt nicht auf den Vertrag an.
Es kommt auf euren Studioalltag an.

Denn geprüft wird nicht allein, was auf dem Papier steht, sondern wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wird.

Entscheidend bei einer Prüfung ist aktuell, dass man über die Vertragstexte
hinaus
nachvollziehbar belegen kann, dass die Tätigkeit unternehmerisch geprägt ist.

Dazu gehören zum Beispiel:


Und genau dieses wirtschaftliche Risiko, ist einer der zentralen Punkte in aktuellen Prüfungen. Damit ein Risiko rechtlich positiv ins Gewicht fällt, muss es auch spürbar sein.

Kurz gesagt:
Die Honorarkraft muss ein echtes Kostenrisiko ohne garantierte Einnahmen haben.

Beispiel:
Ein hohes wirtschaftliches Risiko wird bei einer erfolgsabhängige Vergütung bejaht. Das bedeutet, dass die Honorarkraft keine garantierte Stundenvergütung oder Grundhonorar erhält, sondern allein pro Teilnehmer bezahlt wird.


Warum sich die Prüfpraxis verschärft hat

Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Zusammenarbeit mit Honorarkräften in Fitness-, Yoga- und Pilatesstudios bereits seit einiger Zeit deutlich genauer.

Besonders seit dem Herrenberg-Urteil gilt:
Je weniger Freiheit
und je geringer das Risiko,
desto höher das Scheinselbstständigkeitsrisiko.

Wichtig zu wissen:
Die Übergangsregelung (§ 127 SGB IV) gibt Zeit, aber keinen Freibrief.


Mein Fazit für dich

Scheinselbstständigkeit ist kein Randthema mehr. Sie ist eine der zentralen Zukunftsfragen für viele Studios.

Wer sich jetzt ehrlich damit auseinandersetzt, hat Gestaltungsspielraum.

Du willst die Sache angehen und wissen, ob in deinem Studio ein erhöhtes Risiko für Scheinselbstständigkeit besteht?

Sehr gut.

Denn genau dafür haben wir den kostenlosen 10-Punkte-Risikoscan 2026 entwickelt.

Wir sind die Kanzlei für die Fitness- und Gesundheitsbranche. Seit über 10 Jahren beraten wir ausschließlich Unternehmen und Selbstständige aus den Branchen Fitness, Gesundheit & Wohlbefinden - praxisnah, branchenspezifisch und ohne Panikmache.

Mit dem Risikoscan kannst du in nur 3 Minuten eine erste Einordnung vornehmen:


Der Scan ersetzt keine individuelle Beratung, aber er gibt dir Klarheit, ob du entspannt bleiben kannst oder ob du genauer hinschauen solltest.




Viele sportliche Grüße

Julia



Julia Ruch
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Inhaberin der aktivKANZLEI
und aktive Triathletin

aktivKANZLEI
j.ruch@aktivkanzlei.de


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