Rechtstipps für Retreat-Anbieter: Bist du Reiseveranstalter oder nicht?

08. Oktober 2024 Lesedauer: 3:30 Minuten
Yoga Retreat

Ja, auch bei Fragen rund um dein Retreat bist du bei uns richtig!
Wir beraten ausschließlich Selbstständige und Unternehmen aus den Branchen Fitness, Gesundheit und Wohlbefinden. Und als Veranstalter:in eines Retreats gehörst du ganz sicher auch dazu.

Egal welche Frage dich umtreibt, wir sind für dich da.
Da die Fragen von anderen und meine Antworten darauf auch für dich interessant sein können, möchte ich heute drei mit dir teilen.

Frage 1:
Was muss ich tun, damit ich als Retreat-Anbieter nicht zum Reiseveranstalter werde?

Antwort:
Ein Reiseveranstalter bietet Pauschalreisen an, die aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen bestehen, die vom Veranstalter zu einem Gesamtpreis zusammengestellt und verkauft werden.

Das deutsche Reiserecht kennt nur vier Reiseleistungen:


Damit du nicht zum Reiseveranstalter im Sinne des Pauschalreiserechts wirst, darfst du keine zwei dieser Leistungen kombinieren.

Wenn du also z.B. neben den Yoga-Einheiten und der Verpflegung auch die Unterkunft oder den Transport (Flüge und Transfers) in deinem Paket anbietest, wirst du automatisch zum Veranstalter einer Pauschalreise.


Frage 2: Mein Retreat besteht aus Unterkunft, Verpflegung und Coaching. Fällt Coaching auch unter den Begriff "touristische Leistungen"?

Antwort:
Ich habe mir das Gesetz sowie auch die Kommentierungen von Herrn Führich intensiv angesehen, leider kommt man zu dem Schluss, dass es keine konkreten Kriterien gibt, an denen man sich orientieren kann. Auch Herr Führich betont immer wieder, dass der Einzelfall betrachtet werden muss und die Beurteilung sich auch nach der aktuellen allgemeinen Anschauung richtet, also Veränderungen unterliegen kann.

Noch schwammiger geht es kaum, ich weiß.

Es bleibt also bei der allgemeinen Auslegung:
Entscheidend ist, ob die Leistung (hier das Coaching)  ein wesentliches Merkmal der Reise ist bzw. als wesentliches Merkmal beworben wird. Wenn die Leistung die Art und den Charakter der Reise prägt, fällt die Leistung (sehr wahrscheinlich) unter "touristische Leistung".

In den ganzen Kommentierungen wird nicht auf die Leistung an sich abgestellt, sondern ob die Leistung Teil einer Reise ist und zum Entstehen des Gesamtprodukts maßgeblich beiträgt. Es ist daher egal, ob es sich um Wellnessanwendungen, Fahrradtouren oder eben ein Coaching handelt. 

Fazit: Ja, in deinem Fall fällt Coaching auch unter den Begriff "touristische Leistungen". Aufgrund der Kombination mit der Unterkunft wirst du so zum Reiseveranstalter.


Frage 3:
Meine Kooperationspartnerin und ich bieten Gruppen-Workation in Südafrika an. Dafür mieten wir die Unterkunft an, wo auch Workshops bzw. Coachings stattfinden. Können wir verhindern zum Reiseveranstalter zu werden, wenn eine von uns die Unterkunft anmietet und berechnet und die andere das Coaching anbietet und berechnet?

Antwort:
Ja, das würde gehen. Wenn ihr komplett raus sein wollt aus irgendwelchen Infopflichten & Co, müssten die Teilnehmer Unterkunft und Coaching getrennt buchen und ihr müsstet jeweils separat mit dem Teilnehmer abrechnen.

Was auch geht: Wenn eine von euch die eine Leistung im eigenen Namen anbietet und die andere Leistung mit vermittelt. Aber dann müsst ihr darauf achten, das auch transparent für die Teilnehmer darzustellen.

Ihr müsst dann auch darauf achten, dass es nur bei einer einzigen zusätzlich vermittelten Leistung bleibt. Wenn ihr mehrere Leistungen vermittelt (z.B. zusätzlich noch Eintrittskarten), dann wird diejenige zum Vermittler „verbundene Reiseleistungen“.

Ein Vermittler von verbundenen Reiseleistungen hat zwar nicht die gleichen vielen Pflichten wie ein Reiseveranstalter, aber muss dennoch einen Basisschutz sicherstellen, wesentliche Informationen geben, Mängelanzeigen entgegennehmen usw.


Gar nicht so einfach, sich immer korrekt zu verhalten und seine Rechte durchzusetzen, aber mit der aktivKANZLEI durchaus machbar.

Wenn du Fragen zu dem Thema hast, vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch. Wir zeigen dir gerne, wie wir dich dabei unterstützen können.




Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


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