Rentenversicherungspflicht, ja oder nein?

14. Februar 2023 Lesedauer: 1:00 Minuten
Sportplatztraining

Ehrlich gesagt, ich mag das Thema überhaupt nicht.
Das Problem Rentenversicherungspflicht bei Personal Trainern & Trainerinnen ist nicht nur rechtlich schwierig zu bewerten, sondern wird auch noch sehr unterschiedlich gehandhabt.
Dann kommt auch noch hinzu, dass es bei Physiotherapeuten und Heilpraktikern noch mal anders gehandhabt wird.

Für Personal Trainer & Trainerinnen gilt:
Man muss sich tatsächlich immer den Einzelfall angucken und genau prüfen, wo der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt. Eigentlich kann man pauschal nur sagen:
Wer eine unterrichtende Tätigkeit ausübt, ist verpflichtet, Abgaben zur Rentenversicherung zu zahlen.
Wenn man hingegen darlegen kann, dass nicht die Wissensvermittlung im Vordergrund steht, sondern die persönliche Beratung mit individuellen Hilfestellungen, sind die Chancen gut, nicht unter die Rentenversicherungspflicht zu fallen. Am besten ist es, wenn man dies anhand von Ausbildungen und Zertifikaten belegen kann.

Für Physiotherapeuten & -therapeutinnen gilt:
Eine Tätigkeit als Physiotherapeut führt grundsätzlich zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Anders ist dies nur, wenn man versicherungspflichtige Arbeitnehmende beschäftigt. Achtung: Geringfügige Beschäftigte zählen nicht!

Interessant zu wissen: Für Heilpraktiker & Heilpraktikerinnen besteht keine Versicherungspflicht, da Heilkundige nicht zu den Krankenpflegepersonen gehören, da sie selbst Art und Umfang der medizinisch erforderlichen Behandlung des kranken Menschen bestimmen.

Handlungsempfehlung:

  1. Genau prüfen, wo der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt.
  2. Sobald du von der DRV einen Festsetzungsbescheid erhältst, kannst du gegen die Festsetzung der Versicherungsbeiträge vorgehen und Widerspruch einlegen. Fristen beachten!


Gerne gucke ich mir deine konkrete Situation an und gebe dir eine erste Orientierung für die Erfolgsaussichten eines Widerspruchverfahrens. Vereinbare dazu gerne ein Beratungsgespräch.




Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


d Artikel in E-Mail als Link verschicken


d Weitere interessante Artikel und Videos



Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!


Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts! Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.

d News abonnieren








STOPP!

Lust auf Rechtstipps ohne Juristendeutsch?

Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie wöchentlich Lösungen für echte Rechtsprobleme aus der Praxis.
Ja, auch als Anwältin nutze ich Cookies ...

Generell sind Cookies gar nicht böse. Einige sind nötig, damit die Website funktioniert, andere helfen mir, Ihnen künftig noch gezielter Tipps & Tricks für Ihr rechtssicheres Business zu geben. Dazu nutze ich z.B. Google Analytics, Facebook Pixel und LinkedIn Insight Tag.

Daher helfen Sie mir, aber auch sich, wenn Sie alle Cookies akzeptieren.
Cookie


Mehr Informationen zu den Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.