Rechtsproblem „e-Newsletter“: Diese 4 Informationen sind Pflicht!
05. November 2019
Lesedauer: 1:10 Minute
Keine Angebote mehr verpassen, aktuelle Informationen zeitnah und kostenlos per E-Mail erhalten – so interessant dies für den Abonnenten ist, so werbewirksam und wirtschaftlich praktisch ist dies für den Versender. Da es sich bei dem Empfänger aber meist um Verbraucher handelt, gibt es einiges rechtlich zu beachten.
Sobald der Newsletter keinen reinen informativen Charakter hat, sondern auch ein wirtschaftlicher Hintergrund besteht, knüpft der Gesetzgeber an die Erstellung verschiedene Informationspflichten. Ein wirtschaftlicher Hintergrund wird bereits dann angenommen, wenn mit dem Newsletter auch Werbung gemacht und der Empfänger zum Erwerb von Dienstleistungen oder Waren angeregt werden soll.
Dies dürfte oftmals auch bei Rundschreiben von Sporteventveranstalter, Fitnessstudios oder Personal Trainern der Fall sein. Daher ist neben der Impressumspflicht und dem „Double-Opt-In” Verfahren auch zu beachten, dass dem Kunden im Rahmen der Anmeldung Folgendes mitgeteilt wird:
•grundsätzlicher Inhalt des Newsletters
•von wem der Newsletter versendet wird
•wie oft der Newsletter ca. versendet wird
•wie der Widerruf erfolgen kann. (wichtig!)
Fehlt eine dieser Angaben ist die Einwilligung ist unwirksam und Konkurrenten oder Abmahnvereine können Sie kostenpflichtig abmahnen.
Schützen Sie sich – ergänzen Sie die Infos über Ihren Newsletter!
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
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