Google-Bewertungen: Vorsicht vor diesem Marketingfehler
04. Oktober 2022
Lesedauer: 2:00 Minuten
Vielleicht hast du das auch schon mal mit mir erlebt. Hin und wieder verläuft ein Mandantengespräch so:
Ich: „Hast du auch an XY gedacht?“
Mandant: „Quatsch. Ernsthaft jetzt? Woher soll man das denn wissen?“
Antwort 1: Wenn du ein neues „Projekt“ angehst, sei es das Marketingkonzept für eine neue Dienstleistung, die Erweiterung des Studios oder ganz simpel ein Gewinnspiel über Facebook, sprich mit mir. Aus meinem 12 jährigen Anwaltsdasein kenne ich die rechtlichen Fallstricke und kann dir sagen, wie man diese effektiv und kostensparend umgeht.
Antwort 2: Informiere dich und binde auch hin und wieder rechtliche Aspekte in deinen Businessaufbau ein. Am einfachsten ist es natürlich, wenn du regelmäßig meinen Newsletter und meine Fachartikel in der Bodylife, pt oder Bodymedia liest.
Wenn du zwischendurch aber auch mal was auf die Ohren brauchst, empfehle ich dir den Posdacst von Eginhard Kies. Neben vielen interessanten und hilfreichen Fakten zum Auf- und Ausbau deines PT-Business bin ich regelmäßig mit rechtlichen Tipps bei ihm zu Gast.
In der letzten Podcastfolge ging es um das
Thema „Bewertungen von Klienten“.
Bewertungen sind wichtig für die Neukundengewinnung, aber Menschen brauchen oftmals eine Motivation um tätig zu werden. Da bietet sich ein Geschenk als Anreiz für eine Google-Bewertung doch förmlich an. Aber Marketing und Recht passen leider nicht immer so gut zusammen.
Wusstest du, dass ...
du gegen das Gesetz verstößt, wenn Du die Frage nach einer Bewertung mit einem Geschenk oder Gewinnspiel verknüpfst?
Warum?
- Weil die Bewertungen mit einem wirtschaftlich Vorteil verknüpft wird. Die Gerichte sehen in der Gewinnchance bereits einen wirtschaftlichen Vorteil.
- Weil durch das Gewinnspiel die Kunden zu positiven Feedback verleitet werden.
Dies gilt selbst dann, wenn darauf hingewiesen wird, dass der Inhalt einer Bewertung die Chancen nicht beeinflusst.
Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), soll insbesondere irreführend Werbung, die den Verbraucher manipulieren kann, verhindert und ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden.
Deswegen können dich Konkurrenten und Verbraucherverbände wegen sowas
kostenpflichtig abmahnen. Schlimmer noch, du kannst dazu verpflichtet werden,
alle deine Google-Bewertungen zu löschen.
Wenn dich interessiert, auf was du sonst noch so achten musst, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, höre gerne mal in die Podcastfolge rein:
Viele sportliche Grüße
Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
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