Social Media: 5 Fallstricke & wie du sie vermeidest
06. Mai 2025Lesedauer: 3:00 Minuten
Ein virales Reel, hunderte Likes und dann die Abmahnung. Was zunächst wie ein digitaler Erfolg aussieht, kann im Hintergrund rechtlich zum Albtraum werden, wenn man sich nicht an die Regeln hält.
Wenn du dich erfolgreich und rechtssicher am Markt positionieren willst, braucht es mehr als gutes Marketing. Er braucht rechtliche Absicherung. Hier sind die fünf häufigsten Fallstricke und was du tun kannst, um sie zu vermeiden:
Fallstrick 1: Impressumspflicht auch auf Insta & Co. ein Muss
Dein Social-Media-Business-Account gilt rechtlich als kommerziell – also brauchst du ein Impressum. Wer kein rechtskonformes Impressum bereitstellt, riskiert eine Abmahnung.
Auf Facebook lässt sich das Impressum direkt in den Seiteneinstellungen hinterlegen.
Auf Instagram gibt es keine eigene Impressum-Rubrik. Die Lösung wäre ein Link in der Bio, der auf das Impressum auf der Studio-Website führt. Da du mittlerweile fünf Verlinkungen in der Bio hinterlegen kannst, dürfte dies ausreichend sein. Wer mehr Verlinkungen braucht, kann auf Tools wie z. B. Linktree zurückgreifen. Mit diesem Tool können mehrere Links in einen Link integriert werden.
Wenn du solche Tools nutzt, achte darauf, dass die Daten DSGVO-konform (also in der EU) gehostet werden. Alternativ kannst du einfach eine Unterseite auf deiner Website anlegen, auf der alle wichtigen Links stehen.
Praxistipp: Prinzipiell reicht eine Verlinkung auf die Startseite der Studio-Website, wenn das Impressum dort direkt verlinkt, also mit zwei Klicks erreichbar ist. Besser ist es jedoch, das Impressum direkt zu verlinken.
Fallstrick 2: Datenschutz – Pflicht, nicht Kür
Bei der Datenschutzerklärung für Social Media gelten ähnliche Vorgaben wie für die Datenschutzerklärung für die Website. Auch auf Social Media müssen die Account-Besucher informiert werden, was mit ihren Daten passiert. Die Datenschutzerklärung auf der Website sollte deshalb einen separaten Abschnitt zu Social-Media-Profilen enthalten – dieser darf dann auch von dort aus verlinkt werden.
Bei Facebook ist das technisch kein Problem. Bei Instagram ist wieder der Link in der Bio gefragt, der auf deine Seite mit der Datenschutzerklärung führt.
Praxistipp: Auch hier gilt die 2-Klick-Regel für die Erreichbarkeit und die bloße Verlinkung auf Facebooks eigene Datenschutzrichtlinien reicht nicht aus.
Fallstrick 3: Musiknutzung
Reels ohne Musik, sind kaum denkbar. Doch genau hier tappen viele von euch in eine teure Falle. Wer einen Business Account auf Instagram nutzt, produziert automatisch kommerziellen Content. Das bedeutet, dass ausschließlich Musik aus der offiziellen Meta-Musikbibliothek erlaubt ist. Für alles andere ist in der Regel eine zusätzliche Lizenz erforderlich.
Verstöße können drastische Folgen haben – von Abmahnungen durch große Musiklabels bis hin zur Sperrung des Accounts. Die Abmahnungen sind oft mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Anwaltskosten kombiniert, die sich schnell auf einen vierstelligen Betrag summieren können.
Fallstrick 4: Werbung im Gesundheitsbereich
Social Media lebt von starken Aussagen – doch gerade im Gesundheitsbereich gelten besondere rechtliche Maßstäbe. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt genau, wie für Trainingsmethoden, Nahrungsergänzungsmittel oder gesundheitsbezogene Angebote geworben werden darf.
Unzulässig sind Heilsversprechen („Mit diesem Kurs verschwinden Rückenschmerzen in nur 4 Wochen“) und auch Wirkaussagen („z. B. mit Taping lockern wir Muskeln und erreichen eine höhere Beweglichkeit“), wenn es dafür keinen wissenschaftlichen Nachweis gibt.
Hinzu kommt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Danach müssen Werbeaussagen wahr, belegbar und nicht irreführend sein. Auch Superlative wie „der effektivste Trainingsplan Deutschlands“ oder plakative Versprechungen wie „nie wieder Rückenschmerzen“ sind abmahnfähig, wenn sie nicht durch wissenschaftliche Nachweise wie klinische Studien gestützt werden können.
Praxistipp: Vermeide Heilversprechen wie auch Wirkaussagen. Nutze eigene Erfahrungen oder Erfahrungen deiner Kunden als Werbeaussagen, diese kann dir niemand als falsch unterstellen.
Fallstrick 5: Gewinnspiele – beliebt, aber oft abmahnfähig
Social-Media-Gewinnspiele sind ein echter Reichweiten-Booster, aber auch eine rechtliche Herausforderung. Schon kleine Fehler können zu Abmahnungen führen. So schreibt das Telemediengesetz (§ 6 TMG) vor, dass Gewinnspiele als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein müssen.
Die beworbenen Preise müssen auch tatsächlich vergeben werden und die Teilnehmer dürfen nicht über den Gewinn und die Gewinnchancen getäuscht werden.
Wenn du den Gewinner auf deinem Social Media Account mit Namen bekannt geben willst, musst du auch dies in den Teilnahmebedingungen vorher mitteilen.
Die Teilnehmerdaten dürfen auch nicht automatisch für Newsletter oder Werbung weiterverwendet werden, es sei denn, du holst dafür eine separate Einwilligung ein.
Achtung: Facebook & Instagram fordern zusätzlich einen Disclaimer, dass das Gewinnspiel in keiner Verbindung zur Plattform steht und in keiner Weise von dieser gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.
Social Media bietet enorme Chancen. Nutze die Kraft sozialer Medien, aber mit einem klaren Bewusstsein für die Spielregeln. Denn wenn du rechtlich auf festem Boden stehst, kannst du dich ganz auf das konzentrieren, was zählt: Menschen zu bewegen.
Gar nicht so einfach, sich immer korrekt zu verhalten und seine Rechte durchzusetzen, aber mit der aktivKANZLEI durchaus machbar.
Wenn du Fragen zu dem Thema hast, vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch. Wir zeigen dir gerne, wie wir dich dabei unterstützen können.
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