Preisangaben & Wirkaussagen richtig umsetzen: So vermeidest du Abmahnungen
01. April 2025
Lesedauer: 3:00 Minuten

Hättest du es gedacht? Die Fitness- und Gesundheitsbranche boomt. 2024 war ein richtig gutes Jahr für die Branche.
Die DSSV-Eckdatenstudie zum Jahr 2024 (Untersuchung des Arbeitgeberverbands zum deutschen Fitnessmarkt) zeigt:
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höchste Mitgliederzahl seit 2019 (11,71 Millionen Mitglieder): 13,8 Prozent der 84,67 Millionen Menschen in Deutschland sind Mitglied in einer Fitness- und Gesundheitsanlage |
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Fitness ist die mitgliederstärkste Trainingsform: mit 11,71 Millionen auch deutlich vor Fußball mit 7,71 Millionen |
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höchster Umsatz seit 2019 (5,82 Mrd. EUR netto - 7,0 % mehr als im Vorjahr) |
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Anzahl der Anlagen (9.127) bleibt nahezu konstant, jedoch sind es im Jahr 2024 weniger Einzelbetriebe und mehr Anlagen im Ketten-Verbund gewesen |
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41,1 % der Anlagen positionieren sich im Bereich Gesundheit |
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Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag liegt in Einzelanlagen bei 57,85 EUR (brutto), in Kettenanlagen bei 38,44 EUR (brutto) und in Special-Interest-Anlagen (z.B. EMS) bei 82,79 EUR (brutto). |
Kein Wunder, dass auch die FIBO, die größte Fitness- und Gesundheitsmesse in Europa, weiterhin enormen Zulauf hat. 2024 waren es 129.668 Besucher aus 114 Ländern und mehr als 1.000 Aussteller (besucherstärkstes Jahr war übrigens bisher 2019 mit 145.000 Besuchern).
Vom 11.04. – 13.04.2025 öffnet die FIBO wieder ihre Tore in 13 Messehallen in Köln. Das sind drei Hallen mehr als in 2024. Erstmalig werden auch die Halle 1 und die Confex Hallen genutzt.
Und die aktivKANZLEI ist wieder mittendrin!
Dieses Jahr haben wir unseren kleinen feinen
Stand in der Confex Halle, Stand ConD08.
Die FIBO ist die perfekte Gelegenheit, ein Unternehmen ins Rampenlicht zu stellen, neue Kunden zu gewinnen und starke Netzwerke aufzubauen. Doch aufgepasst: Werbung im Fitness- und Gesundheitsbereich ist rechtlich anspruchsvoll. Wer sich hier nicht auskennt, riskiert teure Abmahnungen – und das kann schnell teuer und rufschädigend werden.
Gesundheitsbranche:
Heilversprechen und Wirkaussagen: Wo liegt die Grenze?
Besonders heikel sind
gesundheitsbezogene Aussagen. Wer Produkte oder Dienstleistungen im Gesundheitsbereich bewirbt, darf keine überzogenen oder wissenschaftlich nicht belegten Heilversprechen machen.
Aussagen wie „Mit Methode XY schmerzfrei in 4 Wochen!“ sind verboten. Aber Achtung, auch Wirkaussagen fallen unter Heilversprechen und sind daher problematisch. So sind Aussagen wie „Durch die Muskelentspannung beim Taping erlangst du mehr Beweglichkeit.“ genauso verboten.
Die Rechtsprechung fordert hier strenge wissenschaftliche Nachweise – fehlen diese, kann es teuer werden.
Was ist erlaubt? Eigene Erlebnisse dürfen immer geschildert werden und Begriffe wie „unterstützend“, „fördernd“ oder „begleitend“ sind weniger problematisch als absolute Aussagen wie „heilt“ oder „eliminiert“.
Tipp: Nutze wissenschaftliche und klinische Studien als Grundlage und achtet auf eine korrekte Formulierung deiner Werbeaussagen.
Fitnessbranche:
Preisangabenverordnung: Was muss beachtet werden?
Auch im Fitnessbereich gibt es Stolperfallen – zum Beispiel bei der
Preisangabenverordnung. Diese schreibt vor, dass Preise stets transparent und vollständig angegeben werden müssen. Das bedeutet:
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Alle Endpreise inklusive Steuern und sonstiger Kosten müssen klar erkennbar sein. |
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Falls Rabatte oder Sonderaktionen beworben werden, müssen diese mit einem Sternchentext ergänzt werden, der alle Bedingungen klar aufzeigt. |
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Abo-Modelle oder Mitgliedschaftsgebühren müssen mit allen relevanten Details angegeben werden – versteckte Kosten sind ein No-Go! |
Tipp: Wenn ihr „ab XX € im Monat“ oder „nur heute zum Vorteilspreis“ schreibt, müsst ihr genau angeben, für wen diese Preise gelten und welche Bedingungen daran geknüpft sind. Fehlen diese Angaben, drohen Abmahnungen!
Wie bleibst du rechtssicher? Besuch uns auf der FIBO!
Wir wissen, dass rechtliche Feinheiten oft kompliziert sind – aber keine Sorge, mit unserer langjährigen juristischen Expertise und unserem speziellen Branchenwissen, sind wir für dich da, damit du keine Fehler machst.
Komm vorbei, trinkt einen Kaffee mit uns und wir lernen uns persönlich kennen
📍
Wo? Confex Halle, Stand ConD08
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Wann? 10.04. – 13.04.2025, Messe Köln
Falls du nicht auf der FIBO bist, sind wir natürlich trotzdem für dich da.
Wenn du dein Business rechtssicher aufstellen willst, vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch. Wir zeigen dir gerne, wie wir dich dabei unterstützen können.
Viele sportliche Grüße
Astrid & Julia
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