Digistore24 verbietet eigene AGB – Was Du jetzt beachten musst!

26. April 2022 Lesedauer: 2:20 Minuten
Online Kurs

Viele Personal Trainer:innen und Coaches nutzen Plattformen wie Digistore24 um Kurse, digitale Produkte oder Events im Internet zu verkaufen. Über die Plattform läuft dann die ganze Bezahlung samt Rechnungsstellung, der Kundensupport und meist auch die Bereitstellung der Kurse.

Soweit so gut.

Warum rede ich darüber?

Weil Digistore24 seine Einstellmöglichkeiten derart geändert hat, dass man keine eigenen AGB mehr einbinden kann und manchen das bereits auf die Füße gefallen ist.

Mich erreichten daher mehrere Anfragen wie die von Lisa:

„Dürfen die das? Wie mache ich das dann mit meinen zusätzlichen Klauseln zur Stornierung oder auch zur höheren Gewalt. Sowas hat Digistore24 in den AGB nicht mit drin.“

Die Antwort auf die Frage, ob das rechtens ist, lässt sich einfach beantworten:

Ja.

So will Digistore24 sicherstellen, dass Du keine AGB einstellst, die denen von Digistore24 widersprechen.

Die vertragsrechtliche Konstruktion bei Digistore24 ist so, dass der Vertrag zwischen dem Kunden und denen geschlossen wird. Du bist als Kursanbieter „nur“ sogenannter Erfüllungsgehilfe.

Einfach ausgedrückt: Digistore24 hat Dir den Kurs abgekauft und verkauft ihn selbst weiter. Das Ganze nennt sich Reseller-System.

Du erbringst lediglich die Leistung direkt an den Kunden (als Erfüllungsgehilfe für Digistore24), hast aber mit diesem gar keine direkte Vertragsbeziehung.

Das erkennt man auch daran, dass auf den Rechnungen immer Digistore24 als Vertragspartner aufgeführt ist und Du als Kursanbieter nur unter „Hersteller Informationen“ aufgeführt wirst.

Anders ist das bei Plattformen wie z.B. Eversport, Fyndery & Co.

Bei diesen ist die Plattform lediglich Vermittler und ist daher an den zwischen Dir und den Teilnehmenden geschlossenen Verträgen nicht beteiligt. Damit kannst Du auch Deine eigenen AGB vorgeben.

Bitte beachten: Es reicht auch NICHT, wenn Du in Deinen AGB schreibst: „Diese AGB und die AGB von Digistore24 finden bei Buchung des Kurses Anwendung“.

FAZIT: Willst Du Vertragspartner Deiner Kunden/ Kundinnen werden und eigene AGB vorgeben, musst Du die Plattform wechseln.

Gibt es keine andere Möglichkeit?

Du könntest Dir alternativ überlegen, ob Du die Informationen aus den zusätzlichen AGB-Klauseln auch auf Deine Angebotsseite passen.

Der BGH hat nämlich entschieden, dass die Beschreibung und die Bilder einer Verkaufsware im Internet bindend sind. Das gilt für beide Seiten und Du kannst dies für dich nutzen.

Kurze Infos, z.B. die Möglichkeit zur Ratenzahlung, kann man gut als Marketinginstrument einbauen.

Bei längeren Klauseln, wie z.B. höhere Gewaltklausel zur Absicherung vor Corona bedingten Event-Absagen, wird das wahrscheinlich nicht mehr so gut funktionieren.

Hast Du noch weitere Fragen?
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Sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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