Personal Training Vertrag: Auf diese 6 Dinge müssen Sie als Personal Trainer unbedingt achten

23. September 2022 Lesedauer: 3:00 Minuten
Personal Trainer

Der Personal Trainer bzw. die Personal Trainerin ist für viele Kunden eine Vertrauensperson. Daraus erwächst eine hohe rechtliche und moralische Verantwortung.

Die vielfältigen Kundentypen mit unterschiedlichen Ansprüchen und Erwartungen, die verschiedenen Trainingsmöglichkeiten und die zum Teil unklare Rechtslage samt kurioser Rechtsprechung umreißen das Spannungsfeld, in dem sich Trainer mit größter Umsicht bewegen muss.

Interessant: Entgegen der landläufigen Meinung schützt Unwissenheit in vielen Fällen sehr wohl vor Strafe, nicht jedoch vor der Haftung und Schadensersatzansprüchen.

Mit verständlichen, transparenten und wirksamen Reglungen können Sie als Personal Trainer:in bestimmen, was in Ihren Trainingsstunden gelten soll und können sich im Streitfall auf diese berufen.


Ein Vertrag mit dem Kunden: Muss das wirklich sein?



Auch wenn Absprachen, die per Handschlag besiegelt wurden, rechtliche Gültigkeit besitzen, sind derartige mündliche Vereinbarungen nach einer Trainingseinheit kaum oder nur schwer für den Trainer nachzuweisen.

Damit es nach den erteilten Stunden nicht zu Streitigkeiten kommt, sollte der Trainer mit seinen Kunden für das Training bzw. Coaching immer einen Vertrag schließen.

Beide müssen sich über den Inhalt einig sein, damit ein Vertrag überhaupt wirksam zustande kommt. Des Weiteren müssen in einem Vertrag mindestens die folgenden Angaben enthalten sein.


1. Vertragspartner


Zum notwendigen Mindestinhalt eines Personal Training Vertrages gehören die Personen zwischen denen der Vertrag gelten soll. Der Vor- und Nachname des Klienten sowie die Adresse sind wichtig für den Fall, dass Sie rechtliche Schritte gegen den Kunden einleiten müssen, z.B. wegen nicht bezahltem Honorar.


2. Vertragsgegenstand


Weiter gehören in einen Personal Training Vertrag eine Beschreibung der Leistung und der Umfang. Ebenso die Laufzeit und natürlich das Honorar für die einzelnen Stunden bzw. das Gesamtpaket.

Praxistipp: Vergessen Sie nicht darauf hinzuweisen, dass bei Ihrem Personal Training nur eine Dienstleistung, kein Erfolg zugesagt wird. Andernfalls droht eine Schadensersatzforderung wegen Schlechtleistung, sollte ein Klient das gesteckte Ziel seine Gesundheit bzw. Fitness zu verbessern trotz Ihrer Trainingseinheiten nicht erreichen.


3. SEPA-Mandat, Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz


Wenn Sie Ihr Honorar vom Konto des Kunden einziehen wollen, benötigen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat. Dieses kann für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen erteilt werden.

Achtung: Ein Lastschriftmandat gilt zwar erstmal unbefristet, kann aber vom Kunden jederzeit widerrufen werden. Sobald der Widerruf erfolgt ist, dürfen keine Beträge mehr abgebucht werden. Auch dann nicht, wenn Sie davon ausgehen, dass der Widerruf unwirksam ist.


4. Besondere Einwilligungen


Vielen Personal Trainern ist gar nicht bewusst, dass sie besonders schützenswerte Daten der Kunden verarbeiten, beispielsweise wenn sie Daten zu persönlichen Merkmalen oder dem Gesundheitszustand einholen.

Bereits bei den Angaben zu Größe, Alter, Gewicht, Vorerkrankungen etc. handelt es sich um biometrische Daten sowie Gesundheitsdaten, die nach der DSGVO besonders zu schützen sind. Daher brauchen Sie für die Verarbeitung die Einwilligung des Kunden. Diese Einwilligung holen Sie sich am Einfachsten gleich bei Vertragsschluss ein.

Formulierungsvorschlag:
„Ich willige ein, dass Trainer XY meine Gesundheitsdaten und biometrischen Daten zum Zwecke der Trainingsunterstützung verarbeitet. Im Übrigen habe ich die Datenschutzerklärung über die Verarbeitung meiner Daten während des Trainings zur Kenntnis genommen und erkläre mich mit dieser einverstanden.“


5. Einbeziehung der AGB


Sollten Sie als Dienstleister über gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verfügen, vergessen Sie nicht, diese explizit in den Trainingsvertrag einzubeziehen. Andernfalls können Sie sich im Streitfall nicht darauf berufen. Eine Einbeziehung erfolgt z.B. über eine Klausel im Vertrag.

Formulierungsvorschlag: „Die beigefügten Allgemeinen Mitgliedsbedingungen sind Vertragsbestandteil dieses Vertrages. Ich habe die Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen gelesen und erkenne diese vollumfänglich an.“


6. Weitere wichtige Vereinbarungen


Neben den genannten fünf Mindestvoraussetzungen gibt es jedoch auch noch weitere Punkte, die Sie als Personal Trainer:in in Ihren Vertrag oder die AGB aufnehmen sollten:




Lohnen sich AGB für mich?



Wenn Sie als Personal Trainer:in sich gerade frage, ob Sie überhaupt Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) brauchen und wann sich diese lohnen und wann nicht. Dann empfehle ich Ihnen einen weiteren Blog-Artikel von mir. In diesem beantworte ich nicht nur diese Fragen, sondern zusätzlich auch welche 3 großen Fehler Sie bei Ihren AGB unbedingt vermeiden sollten.



Sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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