Osteopathie durch Physiotherapeuten: Was ist erlaubt und was nicht?

20. Oktober 2026 Lesedauer: 3:00 Minuten
Physio Selbstzahler
 



Osteopathie gehört längst zum Angebot vieler Physiotherapiepraxen. Jedes Jahr absolvieren zahlreiche Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten umfangreiche Osteopathie-Ausbildungen. Da liegt die Annahme nahe, dass alle, die die Ausbildung abgeschlossen haben, anschließend auch Osteopathie anbieten dürfen.

So einfach ist es rechtlich leider nicht.
Osteopathie-Ausbildung ≠ Erlaubnis zur Heilkunde

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 2019 klargestellt:
Die eigenverantwortliche Anwendung osteopathischer Behandlungsmethoden kann Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes sein, was von der physiotherapeutischen Berufserlaubnis nicht abgedeckt ist.

Bemerkenswert an dem damaligen Fall:
Der Physiotherapeut verfügte über eine sechsjährige Osteopathie-Ausbildung und einen Studienabschluss in Osteopathie. Trotzdem durfte er daraus nicht ableiten, eigenverantwortlich osteopathisch behandeln zu dürfen.

Auch eine sektorale Heilpraktikererlaubnis für Osteopathie lehnte das Bundesverwaltungsgericht 2019 ab. Nach Auffassung des Gerichts ist die Osteopathie kein hinreichend klar abgegrenztes Gebiet der Heilkunde.

Neues Urteil 2026: Chiropraktik ja – Osteopathie weiterhin nein

Jetzt gibt es eine interessante neue Entwicklung. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 9. Juli 2026 entschieden, dass eine sektorale Heilpraktikererlaubnis für Chiropraktik grundsätzlich möglich ist.

Warum?

Nach Auffassung des Gerichts hat sich bei der Chiropraktik inzwischen ein hinreichend abgegrenztes und ausdifferenziertes Tätigkeitsgebiet mit einem fest umrissenen Berufsbild entwickelt. Eine entsprechende sektorale Heilpraktikererlaubnis setzt allerdings grundsätzlich eine auf diesen Bereich bezogene Kenntnisüberprüfung voraus.

Und was ist mit Osteopathie?

Genau hier wird das neue Urteil besonders interessant. Das Bundesverwaltungsgericht grenzt die Chiropraktik ausdrücklich von der Osteopathie ab und verweist weiterhin auf seine Osteopathie-Rechtsprechung aus dem Jahr 2019. Das Gericht stellt ausdrücklich fest, dass hinsichtlich der Osteopathie weiterhin die Feststellung fehlt, dass sie ein hinreichend abgrenzbares Gebiet der Heilkunde ist.

Mit anderen Worten:
Sektoraler Heilpraktiker Chiropraktik: grundsätzlich möglich
Sektoraler Heilpraktiker Osteopathie: nach der bisherigen Rechtsprechung weiterhin nicht

Das zeigt zugleich: Nur weil sich Behandlungstechniken aus Physiotherapie, Chiropraktik und Osteopathie teilweise überschneiden, bedeutet das nicht, dass sie rechtlich gleich behandelt werden. Auch diese Überschneidungen spricht das Bundesverwaltungsgericht in seinem aktuellen Urteil ausdrücklich an.

Aber warum werden Osteopathie-Ausbildungen dann für Physiotherapeuten angeboten?

Weil fachliche Qualifikation und rechtliche Behandlungsbefugnis zwei unterschiedliche Dinge sind. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten dürfen sich selbstverständlich osteopathisch fortbilden. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sich dadurch der Umfang ihrer gesetzlichen Berufserlaubnis erweitert.

Einzelne Techniken können sich zudem mit Methoden der manuellen Physiotherapie überschneiden. Entscheidend ist deshalb nicht allein, welche Technik angewendet wird, sondern in welchem Behandlungskontext und mit welchem eigenständigen heilkundlichen Anspruch dies geschieht.

Kann ein Arzt Osteopathie einfach „verordnen“?

Auch darauf sollte sich eine Praxis nicht vorschnell verlassen. Bereits das OLG Düsseldorf hat 2015 entschieden, dass eine osteopathische Behandlung nicht allein dadurch erlaubnisfrei wird, dass sie auf ärztliche Anordnung erfolgt.

Die aktuelle Rechtsprechung führt ausdrücklich aus, dass chiropraktische Behandlungen auch bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung erlaubnispflichtige Heilkunde bleiben.

Eine Verordnung ist also nicht automatisch ein „Freifahrtschein“ für die Ausübung erlaubnispflichtiger Heilkunde.

Typische Fehlannahme: Die Praxisinhaberin ist Heilpraktikerin und kann delegieren

Eine Praxisinhaberin mit voller Heilpraktikererlaubnis kann ihre eigene Erlaubnis nicht einfach auf einen angestellten Physiotherapeuten übertragen.

Eine Delegation nach erfolgter Diagnose, wie es für Physiotherapie möglich ist, geht bei Osteopathie nicht. Die Heilpraktikererlaubnis ist personenbezogen. Entscheidend bleibt, wer tatsächlich die heilkundliche Behandlung am Patienten durchführt.

Was bedeutet das für Physiotherapiepraxen?

Wer Osteopathie als eigenständige Selbstzahlerleistung anbieten will, sollte den großen HP haben.

Eine andere Frage ist jedoch, ob der Physiotherapeut osteopathische Techniken in der Physiotherapie einsetzen darf.

Ein Physiotherapeut kann im Rahmen seiner physiotherapeutischen Tätigkeit durch aus Behandlungstechniken einsetzen, die sich möglicherweise mit osteopathischen oder chiropraktischen Methoden überschneiden.

Auch das Bundesverwaltungsgericht weist in seinem aktuellen Urteil darauf hin, dass es Überschneidungen zwischen Chiropraktik, Osteopathie und der zur Physiotherapie gehörenden manuellen Therapie gibt.

Entscheidend ist deshalb immer das konkrete Behandlungskonzept:



Die bloße Umbenennung einer tatsächlich osteopathischen Heilbehandlung in „Physiotherapie“ löst das Problem natürlich nicht.

Gar nicht so einfach, sich immer korrekt zu verhalten und seine Rechte durchzusetzen, aber mit der aktivKANZLEI durchaus machbar.

Wenn du Fragen zu dem Thema hast, vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch. Wir zeigen dir gerne, wie wir dich dabei unterstützen können.





Viele sportliche Grüße

Julia



Julia Ruch
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Inhaberin der aktivKANZLEI
und aktive Triathletin

aktivKANZLEI
j.ruch@aktivkanzlei.de


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