Online Kurse – Beachte diese 3 Dinge, sonst drohen Abmahnungen
21. September 2021
Lesedauer: 3:20 Minuten
Schwimmst du auch auf der Digitalisierungswelle?
Durch die Corona bedingten Schließungen waren viele Studios und Personal Trainer:innen gezwungen im Online-Bereich aktiv zu werden. Fast die Hälfte (45%) der Fitnessstudios und ein Drittel der Studios (32%) und Personal Trainer (36%) nutzten Anfang 2021 digitale Technologie, um Trainingsinhalte für zu Hause anzubieten.
Was oftmals als Ersatz begann, hat aber auch neue Zielgruppe erschlossen. Viele Kund:innen genießen: zeitliche Unabhängigkeit, unbeobachtet Übungen machen, nicht aus dem Haus müssen.
Online Kurse können wunderbar zur
Kundenbindung & Neukundengewinnung eingesetzt werden. Viele Studios und Personal Trainer:innen haben reagiert und bieten ihren Mitgliedern nun dauerhaft digitale Kurse und Online-Videos an.
Bietest du auch Online-Kure oder digitale Fitnessprodukte an?
Bevor du ein Video jedoch in den sozialen Netzwerken oder auf der eigenen Website hochlädst, solltest du folgende rechtliche Hinweise und Tipps berücksichtigen:
# Impressumspflicht gilt auch für Videos
Für Online-Videos gelten die gleichen Regeln wie für die Website. Daher müssen Angaben dazu gemacht werden, wer verantwortlich für den Inhalt des Videos ist.
Neben dem vollständigen Vor- und Nachnamen müssen mindestens zwei Kontaktmöglichkeiten genannt werden, z. B. die E-Mail-Adresse und die Anschrift oder die Telefonnummer.
Nicht nötig hingegen ist ein Hinweis auf die eigene Ausbildung und Erfahrung. Ein solcher Hinweis schadet zwar nicht, ist aber als Werbung für die eigene Person einzustufen.
Fehlen die o. g. verpflichtenden Informationen, würde dies zur Abmahnung berechtigen. Der Ärger kommt dann nicht unbedingt von den Kund:innen − die interessiert das oftmals gar nicht −, aber von der Konkurrenz, die einem schaden will.
Die Angaben sollten dem Zuschauer dauerhaft zur Verfügung stehen. Daher bietet es sich an, diese Informationen in der Beschreibung oder einem Kommentarfeld unter dem Video zu platzieren, um sich wirksam vor einer Abmahnung zu schützen.
# Hinweispflichten erfüllen
Unfälle passieren. Dies ist natürlich auch bei Fitnessübungen nicht ausgeschlossen – erst recht nicht, wenn die professionelle Anleitung aus der Ferne und eben nicht „live“ stattfindet.
Das eigene
Haftungsrisiko lässt sich jedoch auch bei online Fitness-Kursen reduzieren, wenn man alles unternimmt, um die Verletzungsgefahr beim Kunden bzw. der Kundin gering zu halten. Am besten eignen sich dazu Hinweise im Video bzw. beim Kauf der digitalen Kurse. So können Sie die Mitverantwortung der Kund:innen steigern.
Richtet sich dein online Fitness-Training an Sportanfänger:innen, solltest du darauf hinweisen, auch zuhause auf geeignete Übungsbedingungen zu achten. Sinnvoll ist beispielsweise der Tipp, für eine rutschfeste Trainingsmatte und gute Trainingsschuhe zu sorgen.
# Keine Heilversprechen machen
Bei
Ratgeber- und Gesundheitsvideos müssen
zusätzliche Hinweispflichten erfüllt werden. Zu den erforderlichen Hinweisen gehört, dass die gezeigten Inhalte keinen Ersatz für eine persönliche medizinische oder psychologische Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt darstellen. Wichtig ist auch der Hinweis, dass es sich bei den Ratschlägen und Anleitungen nicht um Heilsversprechen, sondern um deine persönliche Meinung handelt und du keine Erfolgsgarantie gibst.
Was es außerdem noch bei digitalen Fitnesskursen zu beachten gibt, habe ich im Interview mit dem Magazin
ShapeUP Business und in einem Artikel in der
BodyLIFE erklärt.
Hast du vor Online-Kurse dauerhaft anzubieten oder ein Fitness-Webinar zu verkaufen?
Dann lass dich gerne von mir dazu beraten.
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
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