Gewinnspiele: Alles was Du rechtlich dazu wissen musst

30. November 2021 Lesedauer: 4:00 Minuten
Good Luck

Heute schon an einem Gewinnspiel teilgenommen und dafür Deine Seele verkauft?
Liken, teilen, Freunde taggen … das Ziel für den Anbieter von Online-Gewinnspielen ist klar:

Reichweite


Erstaunlicherweise klappt das tatsächlich immer noch ziemlich gut.

Ja, auch meine Adventskalenderaktion dient dazu meine Reichweite auszubauen und ja, es gibt auch ein Gewinnspiel.

ABER ohne „liken, teilen, Freunde taggen“,

Warum? – Aus Protest!

Ich hasse das.

Da habe ich ein wirklich interessantes Gewinnspiel entdeckt (okay, es wurde mir sicherlich bewusst angezeigt), klicke mich durch die Fragen, weil ich glaube, mit meinen wahnsinnig wichtigen Antworten, dem anderen weiter helfen zu können.

Ich war ja sogar bereit meine E-Mail Adresse anzugeben. Kurz bevor man das Ganze abschickt, kommt dann der Pferdefuß. Um an der Verlosung teilzunehmen muss ich innerhalb von 24h, den Beitrag auf allen möglichen Plattformen liken, teilen und alle mir bekannten Personen - tot oder lebendig - verlinken.

Ganz ehrlich, ich kann mir keinen Gewinn vorstellen, für den ich das alles machen würde.

ABER es funktioniert. 2020 haben 43% mehr Leute an Online-Gewinnspielen teilgenommen als noch 2 Jahre zuvor.

UND ja, die Leute liken, teilen und verlinken.

Was Du bei Gewinnspielen unbedingt beachten musst

Daher hier auf die Schnelle die wichtigsten Punkte, auf die Du achten musst, damit Du keine Abmahnung von Verbraucherverbänden oder Deiner Konkurrenz kassierst.



Da Du die Gewinnspiele im Internet veranstalten willst, ist auch die Vorschrift des § 6 Absatz 1 Nr. 4 des Telemediengesetzes (TMG) relevant. Danach müssen Gewinnspiele mit Werbecharakter klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein, d.h. keine schwer auffindbaren Verlinkungen einbauen.

Facebook hat zusätzliche Richtlinien für Gewinnspiele für alle zugehörigen Plattformen. Diese verpflichten Dich die lokale Gesetzgebung einzuhalten und einen Disclaimer einzubauen, der klarstellt, dass Dein Gewinnspiel nicht in Verbindung mit Facebook steht. Beispiel: „Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.“.

WICHTIG:

Willst Du die Gewinnernamen veröffentlichen, musst Du dies ebenfalls in Deine Teilnahmebedingungen aufnehmen. Dies wäre nämlich ansonsten gar nicht erlaubt.

Was muss in den Teilnahmebedingungen drin stehen?

Was Du reinschreiben musst, richtet sich stark nach Deinem Gewinnspiel und dem was die Teilnehmer:innen alles tun müssen, um an der Verlosung teilnehmen zu können.

Auf jeden Fall solltest Du folgende Fragen beantworten:



Wenn Du meine Adventskalenderaktion samt Gewinnspiel trotzdem Freund und Feind weiterempfehlen möchtest, verschicke gerne den Link.

Du nimmst dafür auch garantiert an keinem Gewinnspiel teil! ;-)

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Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


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