Die 5 größten Stolperfallen im Online-Business – und wie du sie clever vermeidest
16. September 2025Lesedauer: 3:30 Minuten fizkes - stock.adobe.com
Stell dir vor: Dein Online-Business läuft, deine Salespage ist live, Kunden buchen dein Angebot – eigentlich alles perfekt. Doch ein kleiner Fehler im rechtlichen Fundament kann dir schneller zum Verhängnis werden, als dir lieb ist: Abmahnungen, Rückforderungen oder sogar Unterlassungsklagen sind die Folgen.
Genau darum geht es in diesem Blogbeitrag. Und das Besondere diesmal: Normalerweise stammen unsere Artikel direkt von Kanzleiinhaberin Julia Ruch. Heute übergibt sie aber die „Bühne“ an ihre Kollegin Alexandra Fusch, die seit einigen Monaten unser Team als Rechtsanwältin verstärkt.
Alexandra teilt ihr Know-how und zeigt dir die 5 häufigsten Stolperfallen im Online-Business – und wie du sie clever vermeidest.
Update 1: Erweiterte Impressumspflicht bei Videos. Wer auf seiner Website mehr als fünf Videos mit werblichem Inhalt anbietet, muss im Impressum Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (Medienanstalt des Bundeslandes) machen.
Update 2: Bei redaktionellen Inhalten wie z. B. einem Blog muss eine verantwortliche Person angegeben werden, ABER nach § 18 MStV - nicht mehr § 55 RStV!
Update 3: Seit Juli 2025 gibt es die EU-Streitschlichtungsplattform nicht mehr. Entferne diesen Passus also aus deinem Impressum! Aber wichtig: Der Hinweis, ob du verpflichtet bist an einer außergerichtlichen Streitbeilegung teilzunehmen (oder nicht), muss weiterhin drinstehen.
#2 Online-Verträge – klare Infos sind Pflicht
Deine Salespage ist rechtlich gesehen dein Vertragsangebot. Deshalb müssen u. a. folgende Punkte enthalten sein:
AGB und Vertragsinfos spätestens bei Bestellung in Textform
Bestellbestätigung per E-Mail
Buchungsbutton-Pflicht: „zahlungspflichtig bestellen“ – Formulierungen wie „jetzt ausprobieren“ sind unzulässig
#3 Kündigungs- & Widerrufsbutton
Kündigungsbutton: Seit Juli 2022 Pflicht für alle Online-Abos und Mitgliedschaften („Verträge hier kündigen“)
Widerrufsbutton: kommt voraussichtlich 2026. Verbraucher sollen künftig so einfach widerrufen können, wie sie bestellen. Kläre das frühzeitig mit deinem Programmierer!
#4 AGB & Datenschutz – das Fundament richtig nutzen
AGB: keine Pflicht, aber sinnvoll zur Regelung von Nutzungsrechten, Zugängen und Laufzeiten … und allen andere Regeln, die in deinem Kurs gelten sollen.
Achtung: AGB dürfen nicht per Checkbox abgehakt werden – das kann abgemahnt werden!
Datenschutz: Nach Art. 13 und 14 DSGVO musst du transparent über Datenerhebung und -nutzung informieren (z. B. WhatsApp, Zoom, Mitgliedersoftware, Buchungsplattform & Co). Diese Infos müssen vor dem Buchungsbutton aus einsehbar sein.
#5 Widerrufsbelehrung – Unterschiede bei digitalen Produkten
Grundsätzlich: 14 Tage Widerrufsrecht für Verbraucher
Digitale Inhalte: Widerrufsrecht kann erlöschen, wenn der Kunde zustimmt, sofort Zugang zu erhalten und dem Wissen, dass damit das Widerrufsrecht erlischt.
Digitale Dienstleistungen (z. B. 1:1-Arbeit): Der Kunde kann zustimmen, dass du vor Ablauf der Widerrufsfrist startest. Widerruft er dennoch, musst du anteilig abrechnen – aber nur, wenn das explizit vereinbart ist.
Fazit: Sauber starten statt teuer stolpern
Dein Online-Business braucht ein stabiles rechtliches Fundament. Die größten Fehler passieren oft bei den Basics – doch mit einem korrekten Impressum, klaren Vertragsinfos, sauberen AGB, DSGVO-konformen Datenschutzhinweisen und einer rechtssicheren Widerrufsbelehrung bist du auf der sicheren Seite.
Und wenn du Unterstützung brauchst: Wir bei der aktivKANZLEI prüfen, erstellen und optimieren deine rechtlichen Unterlagen – damit du dich auf das konzentrieren kannst, was dir wichtig ist: deine Kunden - dein Business.
Buche dir dein kostenloses Kennlerngespräch und wir zeigen dir, was wir für dich tun können:
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