Neues Gesetz: Weniger Abmahnungen für die Fitnessbranche

04. Januar 2022 Lesedauer: 1:30 Minuten
Abmahnung

Endlich mal ein Gesetz, welches auch für die Fitnessbranche positive Auswirkungen haben könnte: das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“.

Bereits Ende letzten Jahres hat der Bundestag das Gesetz beschlossen. Es soll den ausufernden Missbrauch von Abmahnungen eindämmen und kleinere und mittlere Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen schützen.

Was steht drin:
Abmahnungen waren bis dato so gefürchtet, weil man die Anwaltskosten der Konkurrenz bezahlen musste.

Künftig dürfen bei Abmahnungen wegen Verstößen gegen die die Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie wegen Verstößen gegen den Datenschutz keine Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt werden. Voraussetzung: Du musst weniger als 250 Mitarbeiter:innen haben.

Abmahnen dürfen jetzt nur noch direkte Mitbewerber:innen. Hingegen dürfen Wirtschaftsverbände & Co nur dann abmahnen, wenn sie bestimmte Zertifizierungsanforderungen erfüllen.

Gut zu wissen:
Erhältst Du zu Unrecht eine Abmahnung, hast Du einen Gegenanspruch und bekommst Deine Rechtsanwaltskosten erstattet.

Bitte beachten: Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder auch Markenrechtsverletzungen dürfen weiter wie bisher abgemahnt werden.

Bist Du dir unsicher, ob Du rechtlich abgesichert bist? Dann vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch per Telefon oder Zoom Call oder schreib mir eine Nachricht.







Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


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