Firmenfitness: So gewinnst du neue Kunden mit BGF

30. August 2022 Lesedauer: 3:00 Minuten
Firmenfitness

Du hast sicher schon gemerkt, dass ich in meiner Beratung sehr viel Wert auf Kundenbindung lege. Nichts desto trotz sollte man die Neukundengewinnung nicht vernachlässigen.

Die Betriebliche Gesundheitsförderung, kurz BGF, ist dafür ideal.

Vor Corona wurde das Thema Firmenfitness eher belächelt oder das „unternehmerische Gewissen“ mit einer Fußballmannschaft oder einer Laufgruppe beruhigt. Aber wirklich etwas getan für die Gesundheit und den Erhalt des Leistungsvermögens der Mitarbeitenden, haben nur wenige Unternehmen.

Aufgrund von Corona mussten sich die Unternehmen zwangsweise mit dem Thema Gesundheit, Krankenstand und Leistungsfähigkeit auseinandersetzen.

Hinzu kommt, dass das Angebote zur Gesundheitsförderung mittlerweile zum „Must-have“ eines Unternehmens gehören, wenn es als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden will.

Daher stehen nun viele Unternehmenstüren für Firmenfitness offen, die für Personal Trainern und Fitnessstudios vorher fest verrammelt waren.

Ein Unternehmen kann jedem Mitarbeiter pro Jahr bis zu 600,00 € lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zusätzlich für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zuwenden. Bei dem Mitarbeiter kommt es dabei nicht zu einer Anrechnung auf sein Gehalt, so dass er keinerlei steuerliche Nachteile hat. Ein toller Bonus für die Mitarbeiter.

Wann bekommt der Arbeitgeber den Steuerfreibetrag von € 600,00 pro Mitarbeiter?

Steuerbefreit werden Maßnahmen, deren Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen. Dazu zählen z. B. Angebote zu:



Wichtig zu wissen: Anders als zu Beginn geplant, ist die Zertifizierung der Maßnahmen und Kurse keine Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung. Das hat das Bundesgesundheitsministerium bereits im Jahr 2020 eindeutig klargestellt.

Was hat es mit dem 50,00 € Zuschuss auf sich?

Arbeitgeber können ihren Mitarbeiter pro Monat steuerfrei sogenannte Sachbezüge zukommen lassen. Pro Mitarbeiter und Monat kann z.B. ein Zuschuss von bis zu 50,00 € als Beitrag für Fitnesseinrichtungen gezahlt werden. Dies kann entweder in Form eines Gutscheins erfolgen oder der Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit einer Fitnesseinrichtung ab, sodass die Mitarbeitenden dort kostenlos oder vergünstigt um den entsprechenden Betrag trainieren können. Genauso gut, kann er auch einen Vertrag mit einem Personal Trainer abschließen, der sich um das Firmen-Fitnessprogramm kümmert.

Gut zu wissen: Dieser Zuschuss ist unabhängig von den € 600,00 für Maßnahmen der Gesundheitsförderung. Ein Arbeitgeber kann also beides für seine Mitarbeitenden in Anspruch nehmen.

Du willst dir Firmenfitness als zusätzliche Einnahmequelle aufbauen und von Beginn an professionell und rechtssicher durchstarten?

Dann schau dir gerne mal unser Angebotspaket "easyBGF" an.



Sportliche Grüße


Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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