Neue Haftungsrisiken beim EMS-Training

10. Dezember 2019 Lesedauer: 1:20 Minuten
EMS Training

Eine Frau (Jg. 1951) verlangte € 50.000,00 Schmerzensgeld vom Betreiber eines EMS-Fitnessstudios!

Sie trug bei Gericht vor, aufgrund eines starken Stromschlages habe sie sich beide Schultern ausgerenkt und an den Oberarmköpfen Trümmerbrüche erlitten.

Das Kammergericht Berlin urteilte, dass es aufgrund des Unfalls offensichtlich sei, dass es bei dem Durchfluss von Strom in voller Stärke während eines EMS Trainings zu schweren Muskelkontraktionen und Folgeschäden kommen kann und den Trainer eine Verkehrssicherungspflicht bzgl. der Wartung der Geräte und der Aufklärung der Trainierenden trifft.

Der Frau wurde letztlich nur deshalb kein Schmerzensgeld zugesprochen, weil sie nicht hinreichend vorgetragen hat, dass der Studiobetreiber bereits vor ihrem Unfall von derart starken Verletzungen Kenntnis gehabt hat bzw. damit hätte rechnen müssen.

Da nach bisherigen medizinischen Erkenntnissen und Vorfallmeldungen solche schweren Verletzungen nicht bekannt waren, musste der Studiobetreiber diesmal nicht haften.

Dies wird sich mit bekanntwerden dieses Sachverhalts und Urteils nun wohl ändern. Daher:

SICHERN SIE SICH RECHTLICH AB!

Rechtlich erforderlich sind gesonderte

EMS-Mitgliedsverträge (neben und unabhängig vom Studio-Mitgliedsvertrag)
EMS-AGB

da die Belehrungs- und Hinweispflichten sowie möglich Haftungsbeschränkungen beim EMS sich erheblich von den Standardklauseln unterscheiden.

Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


d Artikel in E-Mail als Link verschicken


d Weitere interessante Artikel und Videos



Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!


Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts! Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.

d News abonnieren








STOPP!

Lust auf Rechtstipps ohne Juristendeutsch?

Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie wöchentlich Lösungen für echte Rechtsprobleme aus der Praxis.
Ja, auch als Anwältin nutze ich Cookies ...

Generell sind Cookies gar nicht böse. Einige sind nötig, damit die Website funktioniert, andere helfen mir, Ihnen künftig noch gezielter Tipps & Tricks für Ihr rechtssicheres Business zu geben. Dazu nutze ich z.B. Google Analytics, Facebook Pixel und LinkedIn Insight Tag.

Daher helfen Sie mir, aber auch sich, wenn Sie alle Cookies akzeptieren.
Cookie


Mehr Informationen zu den Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.