Muss ein Kunde bezahlen, auch wenn er nicht am Kurs teilnimmt?

23. Juni 2020 Videodauer: 1:55 Minuten


Sandra, Inhaberin einer Tanzschule in Köln fragt:
Ich möchte in meinen AGB festlegen, dass man einen 6 monatigen Vertrag abschließen kann und die Gebühr monatlich zu bezahlen ist, auch wenn der Kunde nicht am Kurs teilnimmt. Geht das?

Rechtsanwältin Julia Ruch antwortet!
Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


d Videobeitrag in E-Mail als Link verschicken


d Weitere interessante Artikel und Videos



Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!


Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts! Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.

d News abonnieren








Rechtssicher bis Weihnachten!


Mach dich fit für 2025 mit unserem exklusiven Adventskalender.

Von der Haftung über unwirksame Klauseln bis hin zu Fällen aus der Praxis – wir klären, was du wissen musst, um rechtlich abgesichert zu sein.
Ja, auch als Anwältin nutze ich Cookies ...

Generell sind Cookies gar nicht böse. Einige sind nötig, damit die Website funktioniert, andere helfen mir, Ihnen künftig noch gezielter Tipps & Tricks für Ihr rechtssicheres Business zu geben. Dazu nutze ich z.B. Google Analytics, Facebook Pixel und LinkedIn Insight Tag.

Daher helfen Sie mir, aber auch sich, wenn Sie alle Cookies akzeptieren.
Cookie



Mehr Informationen zu den Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.