GEMA: Pflichten, Kosten & Spartipps

09. September 2025 Lesedauer: 3:30 Minuten
Fitnesskurs
 



Ob beim energiegeladenen Spinning, beim sanften Yoga oder beim Power-Zumba – Musik bringt deine Kurse erst richtig zum Leben. In unserer Beratung erleben wir jedoch immer wieder, dass eine Sache ganz oft vergessen wird: die GEMA.

Disclaimer: Don´t kill the messenger – wir sorgen nur dafür, dass du umfassend informiert bist. Wir wollen dir nicht noch mehr Probleme oder Angst machen. Uns geht es darum, dass du Bescheid weißt und nicht mit teuren Nachzahlungen und Schadensersatzforderungen belastet wirst.

Jetzt aber los ...


1. Was bedeutet GEMA-Pflicht für mich?

Die öffentliche Musiknutzung in Kursen ist in der Regel gebührenpflichtig. Dabei ist es völlig egal ob du eigene CDs, MP3 oder Streamingdienste nutzt. Selbst KI-generierte Musik fällt oft unter den GEMA-Schutz. Wer hier nicht Bescheid weiß, zahlt schnell drauf oder riskiert Abmahnungen.

Wichtig zu wissen:
Anmeldung ist Pflicht! Jede Nutzung muss vor Kursstart angemeldet werden – auch GEMA-freie Musik, sofern du sie öffentlich abspielst. Dafür gibt es das Formular: „Fragebogen Musik in Sport- und Fitnessstudios“.

Auch Änderungen (z. B. Teilnehmerzahlen, Kursmodelle) müssen rechtzeitig mitgeteilt werden.


2. Wie berechnet sich die Gebühr?

Die GEMA nutzt den Tarif WR-KS-F für Fitness- und Gesundheitskurse (wozu auch Yoga und Pilates gehört). Die Kosten hängen ab von:


Wichtig zu wissen - Definition Kursstunde:
Für die GEMA ist eine Kursstunde jede zusammenhängende Trainingseinheit bis maximal 90 Minuten. Die tatsächliche Dauer (z. B. 30, 45 oder 60 Minuten) ist für den Vergütungssatz irrelevant – es zählt immer als eine Kursstunde.

Beispiel GEMA-Vergütung nach Kursteilnehmern:


Beispiel GEMA-Vergütung für Kurse mit Mitgliedschaften:
In dieser Variante werden die Gebühren meistens anhand der aus Mitgliedsbeiträgen erzielten Einnahmen berechnet. Im Falle von Kursen wird oft eine Vergütung von 3,75 % der Kurseinnahmen als angemessen angesehen.


3. So kannst du rechtssicher Geldsparen


4. Wer ist für die GEMA-Anmeldung zuständig: Studio oder Honorarkraft?

Aus Sicht der GEMA ist es aktuell so:
Wer den Kurs organisiert, den Raum stellt, Teilnehmer einlädt und das Angebot nach außen verantwortet, gilt rechtlich als Veranstalter. Dieser ist verpflichtet, die Musiknutzung bei der GEMA anzumelden und die Gebühren zu zahlen. Dies wäre also oftmals das Studio.

Honorarkräfte müssen nur dann selbst anmelden, wenn sie auf eigene Rechnung und unter eigenem Namen Kurse anbieten – z. B. wenn sie den Raum selbst anmieten und direkt mit den Teilnehmenden abrechnen.

ABER ... in Hinblick auf die Absicherung gegen Scheinselbstständigkeit sollten diese Kosten auf die Honorarkraft umgelegt werden, um den Anschein der Eingliederung in den Studiobetrieb zu vermeiden.


5. GEMA-Checkliste für Deinen Studioalltag

Musikquelle prüfen

Kursmodell klären

Kursstunde verstehen


Kosten optimieren


Anmeldung erledigen



Fazit:
Musik ist das Herzstück vieler Fitness- und Gesundheitskurse – und mit dem richtigen Wissen schützt du dich vor unnötigen Kosten und rechtlichen Stolperfallen. Stecke nicht den Kopf in den Sand – informiere dich!

Wenn auch du Fragen zur rechtlichen Absicherung deines Business oder zur Umsetzung neuer Geschäftsideen hast, lass uns reden.

Buche dir gerne eine 1:1 Kurzberatung und in einem persönlichen Gespräch per Telefon oder TEAMS bekommst du direkt Antworten auf deine Fragen.




Viele sportliche Grüße

Alexandra, Astrid & Julia



Julia Ruch
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Inhaberin der aktivKANZLEI
und aktive Triathletin

aktivKANZLEI
j.ruch@aktivkanzlei.de
Astrid Bemfert
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Bereich Fitnessstudios,
Ketten & Franchise

aktivKANZLEI
a.bemfert@aktivkanzlei.de
Alexandra Fusch
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Bereich Personal Training,
Yoga & Pilates

aktivKANZLEI
a.fusch@aktivkanzlei.de


d Artikel in E-Mail als Link verschicken


d Weitere interessante Artikel und Videos



Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!


Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts! Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.

d News abonnieren








HIERGEBLIEBEN!

Lust auf Rechtstipps ohne Juristendeutsch?

Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie wöchentlich Lösungen für echte Rechtsprobleme aus der Praxis.
Ja, auch als Anwältin nutze ich Cookies ...

Generell sind Cookies gar nicht böse. Einige sind nötig, damit die Website funktioniert, andere helfen mir, Ihnen künftig noch gezielter Tipps & Tricks für Ihr rechtssicheres Business zu geben. Dazu nutze ich z.B. Google Analytics, Facebook Pixel und LinkedIn Insight Tag.

Daher helfen Sie mir, aber auch sich, wenn Sie alle Cookies akzeptieren.
Cookie



Mehr Informationen zu den Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.