Selbstcheck: Ist dein Vertrag wirklich wirksam?
31. August 2021
Lesedauer: 3:30 Minuten
Du kennst doch bestimmt auch die Volksweisheit „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.
Entgegen der landläufigen Meinung schützt Unwissenheit in vielen Fällen sehr wohl vor Strafe, nicht jedoch vor Haftung und Schadensersatzansprüchen.
Wenn du etwas nicht wusstest und das für dich nicht vermeidbar war, dann kommst du damit vor dem Strafgericht durch, aber nicht beim Zivilgericht, wenn dein:e Kund:in dich verklagt.
Mit ordentlichen Verträgen kannst du aber deine Haftung begrenzen und Schadensersatzforderungen abwehren. Außerdem kannst du mit verständlichen, transparenten und wirksamen Reglungen bestimmen, was in deinem Studio oder deinen Trainingsstunden gelten soll.
Damit das auch funktioniert, brauchst du einen wirksamen Vertrag. Dazu müssen die folgenden 5 Mindestvoraussetzungen erfüllt sein.
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Vertragspartner sind mit Anschrift benannt
Zum notwendigen Mindestinhalt eines Vertrages gehören die Personen zwischen denen der Vertrag gelten soll. Der Vor- und Nachname des Kunden sowie die Adresse sind wichtig für den Fall, dass du rechtliche Schritte gegen das Mitglied einleiten musst, z.B. wegen Zahlungsrückständen. Ebenso wichtig ist aber auch, dass deine Anschrift auf dem Vertrag vermerkt ist. Ein Logo allein reicht nicht.
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Vertragsgegenstand ist konkret genug beschrieben
Weiter gehören in den Vertrag die Angabe zum Beitrag sowie sonstigen Pauschalen, die Vertragslaufzeit und welche Bereiche (Gerätepark, Sauna, ...) und Leistungen (Kurse, Getränke, ...) vom Kunden in Anspruch genommen werden dürfen und gegebenenfalls in welchen Studios. Die Zahlungsmodalitäten, Verlängerungs- und Kündigungsfristen sowie die Angaben zur außerordentlichen Kündigung können hingegen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden.
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SEPA-Mandat, Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz sind enthalten
Um die Beiträge vom Konto des Mitglieds einziehen zu können, benötigst du ein SEPA-Lastschriftmandat. Dieses kann für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen erteilt werden. Das Mitglied gibt dazu seine IBAN und (wenn nötig) den BIC an. Im Gegenzug musst du dem Mitglied mitteilen, unter welcher Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz der Beitrag von seinem Konto abgebucht wird.
ACHTUNG: Ein Lastschriftmandat gilt zwar erstmal unbefristet, kann aber vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Sobald der Widerruf erfolgt ist, darfst du keine Beiträge mehr abbuchen. Auch dann nicht, wenn du davon ausgehst, dass der Widerruf unwirksam ist.
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Besondere Einwilligungen wurden erteilt
Viele Studios und Trainer:innen sind sich gar nicht bewusst, dass sie besonders schützenswerte Daten verarbeiten. Jedoch handelt es sich bei allen Angaben zu Größe, Alter, Gewicht, Vorerkrankungen etc. um biometrische Daten sowie Gesundheitsdaten, die nach der DSGVO besonders zu schützen sind.
Daher brauchst du für die Verarbeitung die Einwilligung des Mitglieds/ der Kund:innen. Diese Einwilligung holst du dir am Einfachsten gleich bei Vertragsschluss ein.
„Ich willige ein, dass das Studio XY meine Gesundheitsdaten und biometrischen Daten zum Zwecke der Trainingsunterstützung verarbeitet. Im Übrigen habe ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und erkläre mich mit dieser einverstanden.“
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Einbeziehung der AGB
Hast du zusätzlich AGB darfst du nicht vergessen, diese explizit in den Vertrag einzubeziehen. Andernfalls kannst du dich im Streitfall nicht darauf berufen. Eine Einbeziehung erfolgt z.B. über eine solche Klausel im Vertrag:
„Die beigefügten Allgemeinen Mitgliedsbedingungen sind Vertragsbestandteil dieses Vertrages. Ich habe die AGB gelesen und erkenne diese vollumfänglich an.“
Verwendest du neben dem Vertrag auch AGB?
Dann teste deine AGB und finde mit meiner Checkliste „Wie gut sind Ihre AGB?“ unwirksame Klauseln, bevor es deine Mitglieder tun.
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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