Mitarbeiterbindung: So findest & hältst du Top-Mitarbeitende
08. Juli 2025Lesedauer: 3:30 Minuten
Wie schaut es bei dir aus – hast du genug Mitarbeitende?
Fachkräftemangel ist kein Thema, was die Fitness- und Gesundheitsbranche für sich allein gepachtet hat. Leider kenne ich das als Kanzleiinhaberin auch.
Da wir überwiegend digital unterwegs sind und meine Leute von überall aus arbeiten können und dürfen, bekomme ich nach einer Stellenausschreibung recht viele Bewerbungen.
Nach einer Vorauswahl verschicke ich immer 5 kurze Fragen, um auch gleich die Persönlichkeit und die Wahrscheinlichkeit, wie gut jemand zur aktivKANZLEI passt, ausloten zu können.
Danach führen wir das „klassische Bewerbungsgespräch“, welches ich aber lieber Kennlerngespräch nenne, denn heutzutage bewirbt sich der Arbeitgeber auch beim Kandidaten.
Da hat man schon diesen Trichter eingerichtet und dann kommt es dennoch zu ganz „gruseligen“ Gesprächen. Von Kandidaten, die einem erzählen, dass sie eigentlich keine Lust auf den Anwaltsberuf haben, aber nichts anderes finden, bis hin zu: „Ich habe jetzt jahrelang in Großkanzleien gearbeitet, ich will es jetzt ruhiger angehen lassen und weniger arbeiten.“. Wie bitte? Vielen Dank, wir melden uns.
Aber manchmal hat man auch Glück und dann sitzt einem eine Person gegenüber, die einen anstrahlt, einen absolut sympathischen und offenen Eindruck macht und dann auch noch clevere Antworten gibt.
Dieses Glück hatten wir mit Alexandra:
Wir freuen uns sehr, dass Alexandra Fusch seit dem 01.07.2025 als Rechtsanwältin (in Zulassung) mit an Bord ist.
Wenn du Personal Training, Yoga oder Pilates machst, wirst du sie bestimmt bald kennenlernen.
Thema Mitarbeiterbindung
Kommen wir nun zum heutigen Thema: Wie halte ich meine Mitarbeiter, nachdem so schwer welche zu bekommen sind?
Du willst dein Team mit kleinen Aufmerksamkeiten motivieren? Super Idee! Nur solltest du wissen, was erlaubt ist und was steuerlich sinnvoll ist – sonst kann’s schnell teuer werden.
Geldwerter Vorteil – was bedeutet das für dich?
Alles, was deine Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt bekommen – ob Prämie, Gutschein oder Geschenk – zählt als geldwerter Vorteil und muss normalerweise versteuert werden. Aber es gibt Freibeträge!
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Geburtstagsgeschenke: JA, diese sind bis 60 € steuerfrei
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Treueprämien & Boni: NEIN, müssen versteuert werden
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Weihnachtsgeschenke oder sonstige Geschenke: NEIN, dafür bleibt nur die 50 € Freigrenze für Sachzuwendungen.
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Betriebsfeiern: JA - Planst du ein Sommerfest oder eine Weihnachtsfeier? Dann kannst du zwei Veranstaltungen pro Jahr mit je 110 € pro Person steuerfrei durchführen.
Fortbildungen sind teuer – Kündigungen auch. Gerade in der Fitness- und Gesundheitsbranche, in der gut ausgebildete Fachkräfte Gold wert sind, stellt sich für Studiobetreiber und Praxisinhaber schnell die Frage: Was passiert, wenn mein Mitarbeiter nach der Fortbildung plötzlich kündigt?
Gute Nachrichten: Du kannst dich rechtlich und finanziell dagegen absichern!
Wenn du als Arbeitgeber in die Weiterbildung deiner Mitarbeitenden investierst, solltest du nicht mit leeren Händen dastehen, falls diese kurz danach abspringen.
Die Lösung: Fortbildungsvertrag mit Bindungs- und Rückzahlungsklauseln
Damit das rechtlich wasserdicht ist, gilt:
Die Rückzahlung und Bindungsdauer müssen vorher schriftlich vereinbart werden.
Die Regelung darf niemand unangemessen benachteiligen (= 1/12 Regelung anwenden).
Die Bindungsdauer muss fair sein (=orientiert sich an der Dauer der Fortbildung).
Gar nicht so einfach, sich immer korrekt zu verhalten und seine Rechte durchzusetzen, aber mit der aktivKANZLEI durchaus machbar.
Wenn auch du Fragen zur rechtlichen Absicherung deines Business oder zur Umsetzung neuer Geschäftsideen hast, lass uns reden.
Buche dir gerne eine 1:1 Kurzberatung und in einem persönlichen Gespräch per Telefon oder Videocall bekommst du direkt Antworten auf deine Fragen.
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